Bekomme ich eine Eingangsbestätigung vom Gericht?
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Bekomme ich eine Eingangsbestätigung vom Gericht?
Hallo!
Habe Gestern meinen Insolvenzantrag ( Briefkasten/Gericht) abgegeben.
Bekomme ich eine Eingangsbestätigung in den kommenden Tagen zugesendet?
Und wie lange wird/kann es dauern bis die Gläubiger angeschrieben werden?
Habe heute ein Vorstellungsgespräch bei einer Zeitarbeit Firma. Sie haben Interesse mich anzustellen.
Wenn ich arbeite, habe ich nicht mehr soviel Zeit mich um die weitere Abwicklung zu kümmern, die ich sonst ohne Arbeit hätte.
Denke das meiste wird sich schriftlich klären lassen?
Oder muss ich öfter zum Gericht, Insolvenzverwalter hinkommen?
Sorry für die vielen Fragen in letzter Zeit, aber ich weiß nicht wo ich diese sonst stellen könnte.
Habe Gestern meinen Insolvenzantrag ( Briefkasten/Gericht) abgegeben.
Bekomme ich eine Eingangsbestätigung in den kommenden Tagen zugesendet?
Und wie lange wird/kann es dauern bis die Gläubiger angeschrieben werden?
Habe heute ein Vorstellungsgespräch bei einer Zeitarbeit Firma. Sie haben Interesse mich anzustellen.
Wenn ich arbeite, habe ich nicht mehr soviel Zeit mich um die weitere Abwicklung zu kümmern, die ich sonst ohne Arbeit hätte.
Denke das meiste wird sich schriftlich klären lassen?
Oder muss ich öfter zum Gericht, Insolvenzverwalter hinkommen?
Sorry für die vielen Fragen in letzter Zeit, aber ich weiß nicht wo ich diese sonst stellen könnte.
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- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Bekomme ich eine Eingangsbestätigung vom Gericht?
Hi FoLo,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Bekomme ich eine Eingangsbestätigung vom Gericht?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Bekomme ich eine Eingangsbestätigung vom Gericht?" geschaut?
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- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 433
- Beiträge: 2589
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Bekomme ich eine Eingangsbestätigung vom Gericht?
Nein
Kommt aufs Gericht und den Verwalter an. Ich sach ma zwischen drei Wochen und drei Monaten.
Kommt auf den Verwalter an. Normalerweise fast alles schriftlich - vielleicht 1-2 Termine. Aber kommt wie gesagt auf den Verwalter an.
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- Guru
- Reaktionen: 173
- Beiträge: 1600
- Registriert: 23. Feb 2019, 07:29
Re: Bekomme ich eine Eingangsbestätigung vom Gericht?
Hier kam keine Eigangsbestätigung, sondern gleich der Eröffnungsbeschluss.
Der stand aber auch schon hier (bevor die Schneckenpost ankam):
https://www.insolvenzbekanntmachungen.d ... l_suche.pl
Aber vielleicht hat das Gericht auch noch Fragen oder Hinweise an Dich ?
Wer weiß.
Im Eröffnungsbeschluss steht, wer der Insolvenzverwalter ist.
Dieser schreibt Dich dann an (" ... hallo, ich bin Ihr IV ...")
und sagt Dir, wie er/sie/es gern hätte.
Und er/sie/es schreibt dann auch die Gläubiger an
(vielleicht ist Deiner schnell? Vielleicht ist er langsam ? Wer weiß)
Mit Sicherheit!
Nie.
Es sei denn, Du willst irgendwann mal Deine Akte dort einsehen
(z.B., um den jährlichen Bericht des IV/TH zu lesen - wenn Du in der WVP bist)
Der wird Dich vermutlich einmal (1x) sehen wollen - und dann nicht mehr.
Ja, das ist das Problem bei Regel-Inso-Anträgen ...
Aber dafür gibt es ja das Forum hier !
Glückwunsch zum selbständigen Antrag!
Wenigstens da hat es mit der Selbständigkeit geklappt !!
caffery war schneller - aber "doppelt gemoppelt" hält besser
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Re: Bekomme ich eine Eingangsbestätigung vom Gericht?
Vielen Dank an MrsRob und Caffery!!!!!
Das beruhigt mich, dann kann ich ja arbeiten gehen. Denke das wird heute beim Vorstellungsgespräch gut laufen.
Hatte gerade ein Gespräch mit dem Ausstatter meiner Praxis. Die warnten mich die Sachen selber zu verkaufen, auch wenn ich das Geld an die Bank überweisen würde.
Sie hatten mal so einen Fall. Der Mann/Schuldner selber musste vor Gericht und die Firma die die Sachen zurückkaufte auch. Das ist strafbar.
Die Firma hätte sich an was unrechtliche beteiligt..... .
Gut das ich das nicht angegangen bin.
Er meinte das verkaufen macht der Insolvenzverwalter selber. Das wäre natürlich gut, dann brauche ich keine Anzeigen schalten, vor Ort sein beim anbieten und abholen, muss nicht selber versenden u.s.w.. Und vor allem wenn ich arbeite , brauche ich nicht rei nehmen.
Nochmals Danke!!!!!
Das beruhigt mich, dann kann ich ja arbeiten gehen. Denke das wird heute beim Vorstellungsgespräch gut laufen.
Hatte gerade ein Gespräch mit dem Ausstatter meiner Praxis. Die warnten mich die Sachen selber zu verkaufen, auch wenn ich das Geld an die Bank überweisen würde.
Sie hatten mal so einen Fall. Der Mann/Schuldner selber musste vor Gericht und die Firma die die Sachen zurückkaufte auch. Das ist strafbar.
Die Firma hätte sich an was unrechtliche beteiligt..... .
Gut das ich das nicht angegangen bin.
Er meinte das verkaufen macht der Insolvenzverwalter selber. Das wäre natürlich gut, dann brauche ich keine Anzeigen schalten, vor Ort sein beim anbieten und abholen, muss nicht selber versenden u.s.w.. Und vor allem wenn ich arbeite , brauche ich nicht rei nehmen.
Nochmals Danke!!!!!
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- praktischer Schuldnerberater
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- Beiträge: 2589
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Bekomme ich eine Eingangsbestätigung vom Gericht?
Auch das hatten wir bereits besprochen. Die Sachen gehören rechtlich nicht Dir. Was einem nicht gehört, darf man natürlich auch nicht verkaufen.
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- Guru
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- Registriert: 23. Feb 2019, 07:29
Re: Bekomme ich eine Eingangsbestätigung vom Gericht?
bytheway mal ne Frage an den Profi ...
Wenn das JobCenter SGBII-Leistungen auf ein Bankkonto überweist,
wandelt sich das Geld auf dem Konto auf wundersame Weise von "Sozialleistungen" (nicht pfändbar)
in "Bankguthaben" (pfändbar - es sei denn ...).
Wenn nun ein Kontoinhaber ein Darlehn von einer Bank bekommt
und mit dem Geld seinen Kauf von Einrichtungsgegenständen bezahlt,
wieso gehören ihm die Gegenstände dann nicht ?
(sind doch bezahlt)
Und die Forderung des Kreditgebers bleibt doch trotzdem einfach nur eine Geldforderung
(analog zum Bankguthaben oben).
Aber keine Diskussion bitte,
in der Sache bin ich Deiner Menung:
Wenn man was auf Pump kauft und es dann wieder verkauft
und das Darlehn nicht zurückzahlt, dann ist das schon ziemlich dreist ...
... und vermutlich auch strafbar.
Aber: Warum eigentlich ?
Insbesondere dann, wenn es eben nicht vorsätzlich geschah,
sondern lediglich um den Schaden zu minimieren.
Antworte nur, wenn Du mal Langeweile hast, caffery.
Kein Stress.
Wenn das JobCenter SGBII-Leistungen auf ein Bankkonto überweist,
wandelt sich das Geld auf dem Konto auf wundersame Weise von "Sozialleistungen" (nicht pfändbar)
in "Bankguthaben" (pfändbar - es sei denn ...).
Wenn nun ein Kontoinhaber ein Darlehn von einer Bank bekommt
und mit dem Geld seinen Kauf von Einrichtungsgegenständen bezahlt,
wieso gehören ihm die Gegenstände dann nicht ?
(sind doch bezahlt)
Und die Forderung des Kreditgebers bleibt doch trotzdem einfach nur eine Geldforderung
(analog zum Bankguthaben oben).
Aber keine Diskussion bitte,
in der Sache bin ich Deiner Menung:
Wenn man was auf Pump kauft und es dann wieder verkauft
und das Darlehn nicht zurückzahlt, dann ist das schon ziemlich dreist ...
... und vermutlich auch strafbar.
Aber: Warum eigentlich ?
Insbesondere dann, wenn es eben nicht vorsätzlich geschah,
sondern lediglich um den Schaden zu minimieren.
Antworte nur, wenn Du mal Langeweile hast, caffery.
Kein Stress.
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- praktischer Schuldnerberater
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- Beiträge: 2589
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Bekomme ich eine Eingangsbestätigung vom Gericht?
Also zunächst mal gibt es ja Konstellationen bei denen Banken oder Unternehmen Sicherungsrechte oder Eigentumsvorbehalte haben, wenn Dinge mit deren Geld gekauft werden. Das kennt man ganz klassisch von KFZ Finanzierungen.
... und selbst wenn es hier sowas nicht geben sollte, so musste der TE mit Sicherheit Einkaufsbelege für das gekaufte Zeug bei der Bank vorlegen. Da es sich hier im neues (in dem Fall wohl sogar völlig unbenutztes) Spezialequippment handeln dürfte, wäre es hier wohl eine Vermögensverschwendung/schleierung/beiseiteschaffung die offensichtlicher überhaupt nicht sein könnte, wenn die Klamotten auf einmal "weg" wären - son paar Wochen nachdem sie nachweislich gekauft wurden.
... und selbst wenn es hier sowas nicht geben sollte, so musste der TE mit Sicherheit Einkaufsbelege für das gekaufte Zeug bei der Bank vorlegen. Da es sich hier im neues (in dem Fall wohl sogar völlig unbenutztes) Spezialequippment handeln dürfte, wäre es hier wohl eine Vermögensverschwendung/schleierung/beiseiteschaffung die offensichtlicher überhaupt nicht sein könnte, wenn die Klamotten auf einmal "weg" wären - son paar Wochen nachdem sie nachweislich gekauft wurden.
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Re: Bekomme ich eine Eingangsbestätigung vom Gericht?
Hallo!
Danke für eure Meinungen.
Mir war klar das ich das Geld vom Verkauf der Einrichtung nicht behalten darf. Wusste nur nicht das ich nicht mal die Einrichtung verkaufen darf und das Geld an die Bank überweisen darf.
Oh, und ich habe ab Morgen Arbeit. Corona Test Station. Was sinnvolles und bin in 10 Min mit der U Bahn da.
Habs dem Arbeitsamt und Krankenkasse schon mitgeteilt.
Euch noch einen schönen Abend!
Danke für eure Meinungen.
Mir war klar das ich das Geld vom Verkauf der Einrichtung nicht behalten darf. Wusste nur nicht das ich nicht mal die Einrichtung verkaufen darf und das Geld an die Bank überweisen darf.
Oh, und ich habe ab Morgen Arbeit. Corona Test Station. Was sinnvolles und bin in 10 Min mit der U Bahn da.
Habs dem Arbeitsamt und Krankenkasse schon mitgeteilt.
Euch noch einen schönen Abend!
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Bekomme ich eine Eingangsbestätigung vom Gericht?
Glückwunsch !
Hast Du denn "pfändbares Einkommen" ?
(mehr als 1.178,59 € netto/Monat ?)
... und in drei Jahren ist das Thema Inso dann auch (fast) gegessen.
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