Mietvertrag / Nebenkostenerstattung

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arreis
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Mietvertrag / Nebenkostenerstattung

Beitrag von arreis »

Hallo zusammen!

Ich habe im Netz eine Ausarbeitung gefunden, die mich ins Grübeln gebracht hat.
Wenn ich es richtig ableite, dann geht der Mietvertrag so lange in den Besitz des TH, bis dieser ihn wieder freigibt. Weiterhin entnehme ich der Ausarbeitung, dass nicht der Schuldner ein Guthaben aus den Nebenkosten auskehren muss, sondern der Vermieter. Dies erschließt sich mir durchaus daraus, dass ich zum Termin mit dem TH meinen Mietvertrag mitbringen musste.

Ich hänge die Ausarbeitung mal an und wenn möglich bitte ich die Fachleute um Aufklärung.

https://www.strunz-alter.de/content/gut ... es-mieters
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Re: Mietvertrag / Nebenkostenerstattung

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Hi arreis,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Mietvertrag / Nebenkostenerstattung" geschaut?
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Mietvertrag / Nebenkostenerstattung

Beitrag von caffery »

arreis hat geschrieben: 16. Feb 2019, 15:43
Ich hänge die Ausarbeitung mal an und wenn möglich bitte ich die Fachleute um Aufklärung.
Dafür wäre eine konkrete Frage nicht schädlich.
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arreis
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Re: Mietvertrag / Nebenkostenerstattung

Beitrag von arreis »

Es ging mir darum, zu erfahren, ob der Artikel so anzusehen ist, wie ich ihn verstanden habe.

Ich habe dann selber noch ein wenig gewühlt und meine Antwort, so denke ich, gefunden. Ich hätte das auch hier mitgeteilt, musste aber schnell weg.

Ich habe jetzt herausgefunden, dass der Mietvertrag eines Schuldners bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an den IV/TH übergeht.Der Vorteil für den IV/TH liegt darin, dass eventuelle Nebenkostenerstattungen vom Vermieter an den IV/TH überwiesen werden müssen. Der Nachteil überwiegt allerdings, zahlt der Schuldner seine Miete nicht, müsste diese aus der Masse beglichen werden.
Entgegenwirken kann der IV/TH dem, indem er eine Enthaftungserklärung an den Vermieter sendet, dies ist im § 109 Abs. 1 InsO geregelt und bedeutet, dass der IV/TH das Mietverhältnis kündigt, dies hat allerdings keine Auswirkungen auf das Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter.

Interessant an der ganze Sache ist folgender Satz.
Vom Insolvenzbeschlag frei werden deshalb insbesondere alle mietvertraglichen Forderungen des Schuldners, die erst nach dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Enthaftungserklärung entstehen. ( Quelle:BGH 16.3.2017, IX ZB 45/15)
Die mietvertraglichen Forderungen umfassen dann wohl auch Nebenkostenerstattungen, daraus schließe ich, dass diese niemals vom Schuldner an den IV/TH zu entrichten sind, aber das lasse ich mal offen.

Die einzige Frage die mir noch ergibt: Muss oder sollte der Schuldner über die abgegebene Enthaftungserklärung informiert werden?
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Mietvertrag / Nebenkostenerstattung

Beitrag von caffery »

arreis hat geschrieben: 17. Feb 2019, 09:58 Es ging mir darum, zu erfahren, ob der Artikel so anzusehen ist, wie ich ihn verstanden habe.
Der Artikel ist von 2013. Das von Dir genannte (in dem Themenkomplex relevante) Urteil BGH 16.3.2017, IX ZB 45/15 ist deutlich jünger.
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arreis
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Re: Mietvertrag / Nebenkostenerstattung

Beitrag von arreis »

Ich nehme mal das Urteil von 2017. Demnach muss der Schuldner die Erstattungen der Nebenkosten nicht mehr an den TH abführen.
Jetzt kommt es aber noch auf die Details an.Bei uns ist es z.B. so, dass wir die Abrechnung des abgelaufenen Jahres erst im Frühjahr/Sommer des folgenden Jahres bekommen.Ob es sich dabei um glatte Rechnung handel , eine Nachzahlung - oder Erstattung ansteht ist bis dahin nicht klar. Angenommen aus dem Abrechnungsjahr 2016 ergibt sich eine Erstattung, die erst 2017 bekannt wird, dann müsste das Urteil doch schon greifen oder doch nicht?

zu guter letzt kommt es noch auf die Vertragsbedingungen an. Unser Mietvertrag läuft auf uns beide,demnach müsste die errechnet Summe der Erstattungen je zur hälfte auf die beiden Anderkonten überwiesen werden.
Der Vertrag mit dem Energieversorger läuft allerdings nur auf meine Frau. Eine Erstattung hat es in den letzten Jahren nicht gegeben, rechnen aber mit einer Erstattung für das vergangene Jahr, weil wir den Verbrauch minimieren konnten. Sollte es eine solche Erstattung tatsächlich geben, müsste diese dann doch komplett auf das Anderkonto meiner Frau überwiesen werden, da ich damit ja nichts zutun habe.

Ist das soweit richtig oder habe ich da einen Denkfehler drin?
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