Angaben zum Gewerbe in der Vermögensauskunft

In diesem Forum können ehemals und noch aktive Selbständige über ihre Probleme diskutieren. Das Forum wurde eingerichtet, weil diese Personengruppe in der Regel Fragen hat, die bei reinen Verbraucherschuldnern nicht zur Debatte stehen. Über deren Schuldenprobleme wird im Forum Schuldenprobleme diskutiert. Um die Frage, wie man mit persönlichen Belastungen der Schulden lebt, geht es im Forum Life!
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stadtkind
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Angaben zum Gewerbe in der Vermögensauskunft

Beitrag von stadtkind »

Halli Hallo,

ich hätte mal wieder eine Frage und hoffe, ihr könnt mir raten...

Ich bin in Kürze zur Vermögensauskunft geladen. Neben meiner TZ-Festanstellung, einer 450 € Tätigkeit und einem kleinen Nebenjob auf SK 6, habe ich auch noch ein Gewerbe angemeldet. Hier ist in den letzten 12 Monaten nicht viel gelaufen, habe offiziell reichlich Minus gemacht. Keine offenen oder regelmäßigen Aufträge oder Forderungen etc.
Bin auch wieder zu umsatzsteuerbefreit gewechselt "Kleingewerbe".

Nun werde ich das Gewerbe ja in der VA angeben müssen.

Ich schlafe jetzt schlecht, da ich Bedenken habe, dass dort ehemalige/bisherige Auftraggeber abgefragt werden. Das wäre mir extrem unangenehm. Inwieweit werden da Auftraggeber etc. abgefragt und für welchen zurückliegenden Zeitraum? :roll:

Bringt es was, das Gewerbe jetzt noch kurzfristig - zumindest vorübergehend - abzumelden?
Soweit ich weiß, gibt man bei der VA ja den tagesaktuellen Stand an...

Fragen über Fragen und Gedankenkarussell... danke Euch fürs Lesen!
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Re: Angaben zum Gewerbe in der Vermögensauskunft

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Hi stadtkind,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Angaben zum Gewerbe in der Vermögensauskunft" geschaut?
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Witwe Bolte
Guru
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Re: Angaben zum Gewerbe in der Vermögensauskunft

Beitrag von Witwe Bolte »

Keine Panik.

Hier ist das Formular "Vermögensverzeichnis":
https://www.forum-schuldnerberatung.de/ ... skunft.pdf

Und hier das Ergänzungsblatt "Gewerbetreibende / Geschäftsinhaber (Einzelfirma):
https://gvz-stoll.de/files/content/pdf/ ... bender.pdf

Da wird nur gefragt:
8. Liegen Aufträge vor ?
9. Haben Sie Aussenstände ?

Man kann sich die Formulare auch ausdrucken, in Ruhe durchlesen, wahrheitsgemäß ausfüllen und zum GV-Termin mitbringen - so mancher GV freut sich sicher über die Arbeitserleichterung ...
"unserer" hier hat sich bedankt, der Termin hat so keine zehn Minuten gedauert ...

Viel Glück!
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stadtkind
Mitglied
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Beiträge: 17
Registriert: 7. Feb 2021, 18:20

Re: Angaben zum Gewerbe in der Vermögensauskunft

Beitrag von stadtkind »

Oh, sehr lieben Dank!

Dass heißt dann ja, dass die Auftragsgeberliste nur auszufüllen ist, wenn AKTUELL Aufträge vorliegen, was nicht der Fall ist.

Denke trotzdem, ich werde erstmal das Gewerbe abmelden, um keine Begehrlichkeiten zu wecken.
Sollte sich nach einer Weile doch wieder was ergeben, kann ich ja neu anmelden.


Vielen Dank!
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Witwe Bolte
Guru
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Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Angaben zum Gewerbe in der Vermögensauskunft

Beitrag von Witwe Bolte »

Meines Wissens kostet "Abmelden" nichts - wieder "Anmelden" schon ...
Guck mal bei Deiner Kommune, ob Du die Preise dort online findest,
dann kannst Du ja entscheiden, ob es Dir das Wert ist.
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stadtkind
Mitglied
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Beiträge: 17
Registriert: 7. Feb 2021, 18:20

Re: Angaben zum Gewerbe in der Vermögensauskunft

Beitrag von stadtkind »

Ne Anmeldung kostet, ja. Aber das ist sehr überschaubar, da es ja ein normales Gewerbe ohne irgendwelche besonderen Erlaubnisse / bzw. nicht genehmigungspflichtig ist. Das kann denn rasend teuer werden, kommt ja aber bei der Finanzlage eh nicht in Frage. ;-)
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