Welche Schritte leite ich vor dem finanziellem Aus ein?
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Welche Schritte leite ich vor dem finanziellem Aus ein?
Hallo!
Folgendes trägt sich gerade zu , weswegen ich Rat bräuchte.
Ich habe in Zusammenarbeit mit der Bank einen KFW Förderkredit in Anspruch genommen.
Dieser wurde schon Anfang Dezember von der KFW genehmigt.
Ich habe eine med. Massagepraxis.
Es läuft überhaupt nicht an. Aus verschiedenen Gründen.
Ich glaube nicht das ich bis dahin finanziell durchhalten kann oder den Verlust aufholen kann. Die laufenden Kosten habe ich seit 15.12.20 .
Ich weiß nicht mehr was ich tun soll. Deshalb wende ich mich an das Forum
Ich weiß gerade nicht wo mir der Kopf steht. Was tue ich am besten wann? Also, was sollte ich tun? Was zuerst? Was am besten gar nicht?
Einfach alles auflaufen lassen? Und dann in die Privatinsolvenz gehen?
Beratungsstellen meinen Sie können mir nicht helfen, da ich (noch) selbstständig bin.
Bin für jeden Tipp dankbar!
Folgendes trägt sich gerade zu , weswegen ich Rat bräuchte.
Ich habe in Zusammenarbeit mit der Bank einen KFW Förderkredit in Anspruch genommen.
Dieser wurde schon Anfang Dezember von der KFW genehmigt.
Ich habe eine med. Massagepraxis.
Es läuft überhaupt nicht an. Aus verschiedenen Gründen.
Ich glaube nicht das ich bis dahin finanziell durchhalten kann oder den Verlust aufholen kann. Die laufenden Kosten habe ich seit 15.12.20 .
Ich weiß nicht mehr was ich tun soll. Deshalb wende ich mich an das Forum
Ich weiß gerade nicht wo mir der Kopf steht. Was tue ich am besten wann? Also, was sollte ich tun? Was zuerst? Was am besten gar nicht?
Einfach alles auflaufen lassen? Und dann in die Privatinsolvenz gehen?
Beratungsstellen meinen Sie können mir nicht helfen, da ich (noch) selbstständig bin.
Bin für jeden Tipp dankbar!
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- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Welche Schritte leite ich vor dem finanziellem Aus ein?
Hi FoLo,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Welche Schritte leite ich vor dem finanziellem Aus ein?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Welche Schritte leite ich vor dem finanziellem Aus ein?" geschaut?
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- Guru
- Reaktionen: 173
- Beiträge: 1600
- Registriert: 23. Feb 2019, 07:29
Re: Welche Schritte leite ich vor dem finanziellem Aus ein?
Genehmigt - aber noch nicht ausgezahlt ?
Oder was meinst Du mit "bis dahin" ?
Das Wichtigste ist, dafür Sorge zu tragen, dass
1. der eigene Kühlschrank voll ist und
2. die Wohnungsmiete bezahlt wird.
Falls das nicht möglich ist, mangels eigenem Einkommen, dann gibt es dafür "Hartz IV" = ALG2 (idR vom sogen. "Jobcenter").
Ansonsten: Mal mit der KfW reden, was los ist ?
Dürfen (medzinische??) Massagepraxen zZt denn arbeiten ?
Woran liegt es, dass es nicht läuft ?
"Nur" Corona?
Oder Fehlplanung ?
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Re: Welche Schritte leite ich vor dem finanziellem Aus ein?
Danke für Deine Antwort!
Der Kredit wurde/wird in kleineren Schritten ausgezahlt. So wie ich das jetzt sehe und die Zukunft einschätze werde ich in ca. 2-3 Monaten die Miete und alle andren Kosten nicht bezahlen können.
Hab mich da in was reingerannt. Fehlplanung+Corona.
Würde nur gerne wissen was man in so einem Fall tun oder auch nicht tun sollte.
Danke für Deine Antwort. Hat mich auf jeden Fall beruhigt.
Der Kredit wurde/wird in kleineren Schritten ausgezahlt. So wie ich das jetzt sehe und die Zukunft einschätze werde ich in ca. 2-3 Monaten die Miete und alle andren Kosten nicht bezahlen können.
Hab mich da in was reingerannt. Fehlplanung+Corona.
Würde nur gerne wissen was man in so einem Fall tun oder auch nicht tun sollte.
Danke für Deine Antwort. Hat mich auf jeden Fall beruhigt.
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- praktischer Schuldnerberater
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- Beiträge: 2589
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Welche Schritte leite ich vor dem finanziellem Aus ein?
Ja nun - ehm - ich muss leider sagen, dass es mir trotz des ehrlichen Willens Dir etwas zielführendes wie tröstliches zu schreiben einfach an Informationen fehlt um dies sinnvoll tun zu können.
Aus dem was da steht, könnte ich jetzt bestenfalls Allgemeinplätzchen backen - und bei sowas verbrenne ich mir zu oft die Finger.
Aus dem was da steht, könnte ich jetzt bestenfalls Allgemeinplätzchen backen - und bei sowas verbrenne ich mir zu oft die Finger.
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- Guru
- Reaktionen: 173
- Beiträge: 1600
- Registriert: 23. Feb 2019, 07:29
Re: Welche Schritte leite ich vor dem finanziellem Aus ein?
Wenn Dich der "Kampfgeist" (oder der Mut? oder die Hoffnung ?) verlassen hat, dann gib auf.
"Ein totes Pferd kann man nicht reiten" = alte Indianerweisheit ...
Kündige Deine Geschäftsräume und such Dir einen Job - was sonst ?
"Ein totes Pferd kann man nicht reiten" = alte Indianerweisheit ...
Kündige Deine Geschäftsräume und such Dir einen Job - was sonst ?
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- praktischer Schuldnerberater
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- Beiträge: 2589
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Welche Schritte leite ich vor dem finanziellem Aus ein?
Auch wenn es angesichts der dünnen Informationen hier was von "im trüben fischen" bzw. von "im Schneesturm Frisbee spielen" hat, vermelde ich mal entgegen der Vorrede ein Allgemeinplätzchen:
Die allgemeine Aussetzung der Antragspflicht für zahlungsunfähige Firmen existiert NICHT mehr. Anderslautende - meist sehr stark vereinfachende - Pressemeldungen sind schlicht falsch.
Einzig Firmen, bei denen die Zahlungsunfähigkeit -->ausschließlich<-- den Grund hat, dass zweifelsfreie Ansprüche auf staatliche Coronahilfen (etwa die sog. November/Dezemberhilfen) verspätet ausgezahlt werden, müssen aktuell keinen Antrag stellen. Für alle anderen - also auch solche die trotz Coronohilfen zahlungsunfähig wären - gilt wieder die uneingeschränkte Pflicht zur Antragstellung - inkl. aller Haftungsfolgen und ggf. strafrechtlichem Ungemach bei Zuwiderhandlung.
Die Lobby der Insolvenzverwalter wird aktuell nicht müde öffentlich kundzutun, dass sie diese Zusammenhänge streng prüfen werde.
Die allgemeine Aussetzung der Antragspflicht für zahlungsunfähige Firmen existiert NICHT mehr. Anderslautende - meist sehr stark vereinfachende - Pressemeldungen sind schlicht falsch.
Einzig Firmen, bei denen die Zahlungsunfähigkeit -->ausschließlich<-- den Grund hat, dass zweifelsfreie Ansprüche auf staatliche Coronahilfen (etwa die sog. November/Dezemberhilfen) verspätet ausgezahlt werden, müssen aktuell keinen Antrag stellen. Für alle anderen - also auch solche die trotz Coronohilfen zahlungsunfähig wären - gilt wieder die uneingeschränkte Pflicht zur Antragstellung - inkl. aller Haftungsfolgen und ggf. strafrechtlichem Ungemach bei Zuwiderhandlung.
Die Lobby der Insolvenzverwalter wird aktuell nicht müde öffentlich kundzutun, dass sie diese Zusammenhänge streng prüfen werde.
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Re: Welche Schritte leite ich vor dem finanziellem Aus ein?
Danke!
Soviel ich gelesen habe, bin ich als Klein- Einzelunternehmer nicht verpflichtet eine Insolvenz anzumelden....?!
Soviel ich gelesen habe, bin ich als Klein- Einzelunternehmer nicht verpflichtet eine Insolvenz anzumelden....?!
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- praktischer Schuldnerberater
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- Beiträge: 2589
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Welche Schritte leite ich vor dem finanziellem Aus ein?
Alles klar. Soviel zu den trüben Fischen;)
Das hier:
Das hier:
hätte sowohl ein weißer Hai, als auch ein Thunfisch sein können.
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- Guru
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- Beiträge: 1600
- Registriert: 23. Feb 2019, 07:29
Re: Welche Schritte leite ich vor dem finanziellem Aus ein?
Nein, als Klein-/Einzelunternehmer MUSST Du keine Inso anmelden,
aber Du überlegst ja, ob Du es willst:
"Privatinsolvenz" gibt es eigentlich nicht,
es gibt das ("Regel-") Insolvenzverfahren, dass ist das "normale"
(für Selbständige und Firmen usw.) und
es gibt das sogenannte "Verbraucher-" Insolvenzverfahren (oder eben auch "Privatinsolvenz").
Und dann gibt es noch das "Restschuldbefreiungsverfahren", das können aber nur Menschen beantragen (egal, ob mit Regel- oder Verbraucherinso), keine GmbHs usw.
Der Unterschied zwischen "Regel-" und "Verbraucher-" Inso ist mal sehr grob gesagt im wesentlichen der, dass Du einen Antrag auf Regel-Insolvenzverfahren jederzeit selbst stellen kannst, dazu braucht man keinen Anwalt und keine Beratungsstelle und kein "Vorverfahren".
Denn wenn Du ein "Verbraucher-" (oder "Privat"-) Insolvenzverfahren anstrebst, dann muss
vor dem Antrag ans Gericht zwingend ein 'aussergerichtlicher Einigungsversuch' gemacht werden und ein Anwalt oder eine Beratungsstelle muss bescheinigen,
dass dieser AEV gescheitert ist.
Das Verfahren dauert also länger.
Deswegen (wie so oft): Erst denken, dann handeln !
Bevor Du Dein Gewerbe abmeldest o.ä. solltest Du überlegen, ob Du ein Inso-Verfahren willst und wenn ja, welches.
Viel Glück!
(und die gesetzliche Pflicht, von der caffery schreibt, ggfs. einen Inso-Antrag zu stellen, trifft, wie Du ja schon weißt, nur juristische Personen wie GmbHs usw. -
aber Du überlegst ja, ob Du es willst:
Nur noch zur Info:
"Privatinsolvenz" gibt es eigentlich nicht,
es gibt das ("Regel-") Insolvenzverfahren, dass ist das "normale"
(für Selbständige und Firmen usw.) und
es gibt das sogenannte "Verbraucher-" Insolvenzverfahren (oder eben auch "Privatinsolvenz").
Und dann gibt es noch das "Restschuldbefreiungsverfahren", das können aber nur Menschen beantragen (egal, ob mit Regel- oder Verbraucherinso), keine GmbHs usw.
Der Unterschied zwischen "Regel-" und "Verbraucher-" Inso ist mal sehr grob gesagt im wesentlichen der, dass Du einen Antrag auf Regel-Insolvenzverfahren jederzeit selbst stellen kannst, dazu braucht man keinen Anwalt und keine Beratungsstelle und kein "Vorverfahren".
Denn wenn Du ein "Verbraucher-" (oder "Privat"-) Insolvenzverfahren anstrebst, dann muss
vor dem Antrag ans Gericht zwingend ein 'aussergerichtlicher Einigungsversuch' gemacht werden und ein Anwalt oder eine Beratungsstelle muss bescheinigen,
dass dieser AEV gescheitert ist.
Das Verfahren dauert also länger.
Deswegen (wie so oft): Erst denken, dann handeln !
Bevor Du Dein Gewerbe abmeldest o.ä. solltest Du überlegen, ob Du ein Inso-Verfahren willst und wenn ja, welches.
Viel Glück!
(und die gesetzliche Pflicht, von der caffery schreibt, ggfs. einen Inso-Antrag zu stellen, trifft, wie Du ja schon weißt, nur juristische Personen wie GmbHs usw. -
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- Guru
- Reaktionen: 173
- Beiträge: 1600
- Registriert: 23. Feb 2019, 07:29
Re: Welche Schritte leite ich vor dem finanziellem Aus ein?
Vielleicht doch noch was:
Wann hast Du den Kredit-Antrag bei der KfW gestellt ?
Wieviel Geld hast Du von denen schon bekommen ?
Und wieviel davon bereits ausgegeben ?
Nicht, dass die KfW auf die Idee kommt, dass Du Dich eigentlich gar nicht wirklich, echt und richtig selbständig machen wolltest, sondern einfach nur deren (günstigen?) Kredit haben wolltest ... und Dir dann ggf. einen "vbuH"-Vermerk verpasst ?
"vbuH" heißt, dass das eine Forderung aus einer "vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung" ist - und dafür gibt es dann keine RSB (=Restschuldbefreiung).
Das heißt, Du müsstest den Kredit trotz Inso irgendwann zurückzahlen.
Wann hast Du den Kredit-Antrag bei der KfW gestellt ?
Wieviel Geld hast Du von denen schon bekommen ?
Und wieviel davon bereits ausgegeben ?
Nicht, dass die KfW auf die Idee kommt, dass Du Dich eigentlich gar nicht wirklich, echt und richtig selbständig machen wolltest, sondern einfach nur deren (günstigen?) Kredit haben wolltest ... und Dir dann ggf. einen "vbuH"-Vermerk verpasst ?
"vbuH" heißt, dass das eine Forderung aus einer "vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung" ist - und dafür gibt es dann keine RSB (=Restschuldbefreiung).
Das heißt, Du müsstest den Kredit trotz Inso irgendwann zurückzahlen.
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