Hallo zusammen!
Zunächst, mir ist absolut bewusst, dass es sicherlich auch Foren zu diesem Thema gibt, aber ich finde schon, dass es hier in einigen Bereichen eine gute Kompetenz gibt.
Die Grundvoraussetzung für die Grundsicherung ist mir bekannt. Nachdem von den Einkünften Miete und Heizkosten abgezogen wurden, muss ein bestimmter Betrag übrig bleiben, ist dem nicht so, wird die Differenz vom Amt bezahlt.
Im vorliegenden Fall einer Rentnerin wird vom Amt nichts bezahlt, weil der Grundbetrag mit den eigenen Einkünften erreicht ist.
Wie sieht es aber in dem Monat aus, in dem die Nebenkostenabrechnung fällig wird?
In dem Monat ist der über gebliebene Betrag wesentlich geringer als die Grundsicherung, kann die ältere Dame für diesen Monat Grundsicherung beantragen oder teilt das Amt die Summe der Nebenkostenabrechnung auf die einzelnen Monate auf?
Gruß arreis
Kennt sich jemand mit der Grundsicherung aus?
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- Bot
- Beiträge: 263
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Re: Kennt sich jemand mit der Grundsicherung aus?
Hi arreis,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Kennt sich jemand mit der Grundsicherung aus?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Kennt sich jemand mit der Grundsicherung aus?" geschaut?
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- praktischer Schuldnerberater
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- Beiträge: 2588
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Kennt sich jemand mit der Grundsicherung aus?
Hui! Mal eine Frage von Dir, die nicht wie von einem anderen Stern herbeifabuliert anmutet;)
Das muss gewürdigt werden:
Zunächst sollte die Nebenkostenabrechnung geprüft werden (die Behörde wirds auch tun - wenn ein oder mehrere Posten nicht erstattungsfähig sind, gibts kein Geld). Mieterverbände schätzen so grob, dass knapp die Hälfte aller Nebenkostenabrechnungen in Deutschland zu Ungunsten des Mieters falsch sind.
Es lohnt sich z.b. den Mietvertrag zu nehmen und die dort aufgeführten Kosten mit der Abrechnung zu vergleichen. Dann kann man z.b. googeln (z.b. Betriebskostenspiegel Bundesland) welche Kosten überhaupt in welcher Höhe erstattungsfähig sind. Dabei kommen sehr oft wahre Augenöffner raus.
Ich würde der Dame dann ggf. raten, einen Antrag auf Übernahme der Kosten gem. § 35 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 SGB XII an die Sozialbehörde zu stellen. Dazu sollten natürlich sämtliche Unterlagen die von Dir bereits angesprochen wurden. Also Einkommensnachweise, Mietvertrag sowie Nachweise über die regelmäßigen Belastungen etc..
Vom Grundsatz her ist jede Sozialbehörde dafür da Notlagen abzuwenden. Wenn die Notlage also aus einer berechtigten Nebenkostenabrechnung entsteht, begründet auch das ganz grundsätzlich natürlich erstmal einen berechtigten Bedarf. Denn wenn die Nebenkostenabrechnung nicht gezahlt werden kann, besteht akute Gefahr für Wohnraumverlust. Das ist sozialrechtlich sozusagen die Mutter aller Notlagen;)
Das muss gewürdigt werden:
Zunächst sollte die Nebenkostenabrechnung geprüft werden (die Behörde wirds auch tun - wenn ein oder mehrere Posten nicht erstattungsfähig sind, gibts kein Geld). Mieterverbände schätzen so grob, dass knapp die Hälfte aller Nebenkostenabrechnungen in Deutschland zu Ungunsten des Mieters falsch sind.
Es lohnt sich z.b. den Mietvertrag zu nehmen und die dort aufgeführten Kosten mit der Abrechnung zu vergleichen. Dann kann man z.b. googeln (z.b. Betriebskostenspiegel Bundesland) welche Kosten überhaupt in welcher Höhe erstattungsfähig sind. Dabei kommen sehr oft wahre Augenöffner raus.
Ich würde der Dame dann ggf. raten, einen Antrag auf Übernahme der Kosten gem. § 35 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 SGB XII an die Sozialbehörde zu stellen. Dazu sollten natürlich sämtliche Unterlagen die von Dir bereits angesprochen wurden. Also Einkommensnachweise, Mietvertrag sowie Nachweise über die regelmäßigen Belastungen etc..
Vom Grundsatz her ist jede Sozialbehörde dafür da Notlagen abzuwenden. Wenn die Notlage also aus einer berechtigten Nebenkostenabrechnung entsteht, begründet auch das ganz grundsätzlich natürlich erstmal einen berechtigten Bedarf. Denn wenn die Nebenkostenabrechnung nicht gezahlt werden kann, besteht akute Gefahr für Wohnraumverlust. Das ist sozialrechtlich sozusagen die Mutter aller Notlagen;)
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Re: Kennt sich jemand mit der Grundsicherung aus?
Ich versuche ja auch mich zu bessern !
Ich muss zugeben, bei manchen gestellten Fragen, hätte ich, bevor ich sie gestellt habe, nochmal nachdenken sollen.
Ich muss zugeben, bei manchen gestellten Fragen, hätte ich, bevor ich sie gestellt habe, nochmal nachdenken sollen.
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Re: Kennt sich jemand mit der Grundsicherung aus?
"Normal" hat man ja nur Anspruch auf Leistungen (egal, ob "Grundsicherung" gem. SGB IIarreis hat geschrieben: ↑7. Feb 2021, 11:35 ...
Wie sieht es aber in dem Monat aus, in dem die Nebenkostenabrechnung fällig wird?
In dem Monat ist der über gebliebene Betrag wesentlich geringer als die Grundsicherung, kann die ältere Dame für diesen Monat Grundsicherung beantragen oder teilt das Amt die Summe der Nebenkostenabrechnung auf die einzelnen Monate auf?
...
oder XII), wer auch "leistungsberechtigt" ist.
Wäre die Rentnerin denn "leistungsberechtigt", wenn der Vermieter zukünftig den monatlich Abschlag für die Nebenkosten entsprechend der vorliegenden Nebenkostenabrechnung
erhöhen würde ?
(vorausgesetzt natürlich, wie caffery schon schrieb, die NKA ist korrekt und vorausgesetzt, die "KdU" = Kosten der Unterkunft, also Kaltmiete+Nebenkosten sind im Sinne des SGB "angemessen").
Auf jeden Fall sollte die Rentnerin mit ihrem Rentenbescheid, dem Mietvertrag und den letzten Kontoauszügen mal beim Sozialamt anfragen, denn gem. SGB I § 13 sind alle "Leistungsträger" (wie Sozialämter usw) zur Aufklärung verpflichtet.
Vielleicht gibt es ja noch eine andere Möglichkeit ?
Wohngeldstelle ?
Allerdings habe ich noch nie erlebt oder gehört, dass Mitarbeiter von JobCentern
das jemals getan hätten ... (da kommt in aller Regel: " ... das gibt es bei uns nicht!")
aber man sagt ja, dass die Mitarbeiter von den Sozialämtern korrekter arbeiten.
Also: Versuch macht kluch!
Ich vermute allerdings, dass es keine "einmaligen Leistungen" für die Nebenkostenabrechnung gibt.
Also, arreis, ruf beim Sozialamt an, frag, wer zuständig ist und nach dessen Email-Adresse, schick einen Antrag hin - und klär uns anschließend hier auf!
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Re: Kennt sich jemand mit der Grundsicherung aus?
Das sehe ich weniger pessimistisch. Spätestens wenn der Vermieter wegen der offenen Nebenkostenabrechnung die Keule schwingt, sprächen wir betreffend eines Anspruchs analog § 36 Abs. 1 SGB XII über eine sogenannte "Soll-Bestimmung".
Was so in deutsch übersetzt in etwa bedeutet: "Die Behörde muss zahlen, es sei denn sie hat ein wirklich gutes Argument es nicht zu tun."
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Re: Kennt sich jemand mit der Grundsicherung aus?
Ich habe der alten Dame die hier gewonnene Erkenntnisse mitgeteilt, im Moment ist es aber leider so, dass sie nicht wirklich etwas unternehmen möchte, ihre Worte " Ich will keine Almosen" , mal schauen, vielleicht können wir sie noch überreden.
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Re: Kennt sich jemand mit der Grundsicherung aus?
Ja, das hört man öfter, insbesondere von RentnerINNEN !
Siehe z.B. hier:
https://www.daserste.de/unterhaltung/fi ... s-100.html
Hat die Dame eigentlich Kinder ?
Das wäre ja schon mal ein Grund dafür, warum sie so wenig (zu wenig) Rente bekommt.
Ein anderer Grund ist der, dass Frauen ja sogar bei gleicher Ausbildung für den gleichen Job häufig schlechter bezahlt werden als Männer - und dann später eben auch weniger Rente bekommen.
Vielleicht ändert sie ihre Meinung, wenn sie mal darüber nachdenkt, was sie als Frau für diese Gesellschaft geleistet hat ?
Oder wenn man andere Worte benutzt?
Sozialleistungen sind auch "Transfer-Leistungen" und Bestandteil unseres Sozialstaates - und keine Almosen!
Siehe z.B. hier:
https://www.daserste.de/unterhaltung/fi ... s-100.html
Hat die Dame eigentlich Kinder ?
Das wäre ja schon mal ein Grund dafür, warum sie so wenig (zu wenig) Rente bekommt.
Ein anderer Grund ist der, dass Frauen ja sogar bei gleicher Ausbildung für den gleichen Job häufig schlechter bezahlt werden als Männer - und dann später eben auch weniger Rente bekommen.
Vielleicht ändert sie ihre Meinung, wenn sie mal darüber nachdenkt, was sie als Frau für diese Gesellschaft geleistet hat ?
Oder wenn man andere Worte benutzt?
Sozialleistungen sind auch "Transfer-Leistungen" und Bestandteil unseres Sozialstaates - und keine Almosen!
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