Erbschaft während laufendem PI Verfahren
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Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren
Also dieses Jahr nicht mehr.
Finde ich jetzt aber halb so schlimm, da ja absehbar ist, dass der "Spuk" bald vorbei ist.
Eine Frage habe ich noch:
Kann ich auch einfach zum Gericht gehen und mir die Unterlagen ansehen? Oder sollte ich da vorher anrufen?
Der Grund ist, ich möchte mich auf einen möglichen Einspruch bezüglich des Honorars meines Verwalters vorbereiten.
Finde ich jetzt aber halb so schlimm, da ja absehbar ist, dass der "Spuk" bald vorbei ist.
Eine Frage habe ich noch:
Kann ich auch einfach zum Gericht gehen und mir die Unterlagen ansehen? Oder sollte ich da vorher anrufen?
Der Grund ist, ich möchte mich auf einen möglichen Einspruch bezüglich des Honorars meines Verwalters vorbereiten.
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Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren
"Vor Corona" ging das so einfach - besser ist es natürlich immer, vorher anzurufen und einen Termin auszumachen, damit Deine Akte zum Termin auch wirklich griffbereit ist und nicht gerade irgendwo unterwegs ...BrickFanatic hat geschrieben: ↑14. Nov 2020, 09:49 ...
Kann ich auch einfach zum Gericht gehen und mir die Unterlagen ansehen? Oder sollte ich da vorher anrufen?
...
Jetzt, in Corona-Zeiten, würde ich beim Gericht anrufen und mit dem zuständigen Menschen sprechen, wie sie es dort zZt handhaben - auch in Corona-Zeiten muss es ja möglich sein, Akteneinsicht zu bekommen.
Viel Glück!
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Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren
Hallo zusammen,
ich möchte mich auch mal wieder zu Wort melden.
War ja jetzt eine zeitlang ruhig....bis jetzt.
Heute habe ich mal wieder auf Insolvenzbekanntmachungen nachgeschaut, ob es in meinem Verfahren ein Stück vorwärts ging.
Und, was soll ich sagen?
Ja, ging es, aber nicht so wie ich es mir vorgestellt habe
In der Forderungstabelle gibt (augenscheinlich) keine Gläubiger nachrangiger Forderungen.
Nun ja, da heißt es, wohl oder übel, einfach weiter warten.
ich möchte mich auch mal wieder zu Wort melden.
War ja jetzt eine zeitlang ruhig....bis jetzt.
Heute habe ich mal wieder auf Insolvenzbekanntmachungen nachgeschaut, ob es in meinem Verfahren ein Stück vorwärts ging.
Und, was soll ich sagen?
Ja, ging es, aber nicht so wie ich es mir vorgestellt habe
1. Die Gläubiger nachrangiger Forderungen des § 39 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.
Tja, da wird sich mein Verfahren noch bis ins nächste Halbjahr ziehen, leider.3. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.04.2021 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden
In der Forderungstabelle gibt (augenscheinlich) keine Gläubiger nachrangiger Forderungen.
Nun ja, da heißt es, wohl oder übel, einfach weiter warten.
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Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren
Für den unkundigen Laien klingt das wie:
" ... kommet her Ihr alle und bedienet Euch, hier gibt es reichlich ...",
wenn man z.B. InsO § 39 Abs. (1) Satz 1 oder 2 liest - Zitat:
Nachrangige Insolvenzgläubiger
(1) 1Im Rang nach den übrigen Forderungen der Insolvenzgläubiger werden in folgender Rangfolge, bei gleichem Rang nach dem Verhältnis ihrer Beträge, berichtigt:
1. die seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens laufenden Zinsen und Säumniszuschläge auf Forderungen der Insolvenzgläubiger;
2. die Kosten, die den einzelnen Insolvenzgläubigern durch ihre Teilnahme am Verfahren erwachsen;
Zitat Ende.
Wer hat da ein Interesse, das Verfahren hinauszuzögern?
(ein Schelm, wer da an die Vergütung des IV denkt ?)
Aber vielleicht ist das in solchen Fällen (100%ige Befriedigung aller Inso-Gläubiger) auch eine irgendwo festgelegte, vorgegebene Routine ?
Vielleicht weiß das einer der Profis hier ?
Kommt aber vermutlich nicht so oft vor (die 100%ige Befriedigung).
Für Dich bleibt ja nur, ganz richtig, abwarten.
Also Geduld!
Und Danke für Deine Infos hier.
" ... kommet her Ihr alle und bedienet Euch, hier gibt es reichlich ...",
wenn man z.B. InsO § 39 Abs. (1) Satz 1 oder 2 liest - Zitat:
Nachrangige Insolvenzgläubiger
(1) 1Im Rang nach den übrigen Forderungen der Insolvenzgläubiger werden in folgender Rangfolge, bei gleichem Rang nach dem Verhältnis ihrer Beträge, berichtigt:
1. die seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens laufenden Zinsen und Säumniszuschläge auf Forderungen der Insolvenzgläubiger;
2. die Kosten, die den einzelnen Insolvenzgläubigern durch ihre Teilnahme am Verfahren erwachsen;
Zitat Ende.
Wer hat da ein Interesse, das Verfahren hinauszuzögern?
(ein Schelm, wer da an die Vergütung des IV denkt ?)
Aber vielleicht ist das in solchen Fällen (100%ige Befriedigung aller Inso-Gläubiger) auch eine irgendwo festgelegte, vorgegebene Routine ?
Vielleicht weiß das einer der Profis hier ?
Kommt aber vermutlich nicht so oft vor (die 100%ige Befriedigung).
Für Dich bleibt ja nur, ganz richtig, abwarten.
Also Geduld!
Und Danke für Deine Infos hier.
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Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren
Nur mal so interessehalber:
Du bist doch immer noch im Zustand "eröffnetes Verfahren" - richtig ?
Und durch den Erlös aus dem Wohnungsverkauf (der geerbten Wohnungshälfte) wären (theoretisch) alle angemeldeten Forderungen zu 100% gedeckt.
Was ist denn jetzt eigentlich mit dem pfändbaren Anteil Deines Gehaltes ?
Kannst Du über Dein Gehalt komplett verfügen ?
Oder bekommt Dein IV von dem Kuchen auch noch jeden Monat was ab ?
Würde mich, wie gesagt, jetzt mal einfach so interessieren.
Du bist doch immer noch im Zustand "eröffnetes Verfahren" - richtig ?
Und durch den Erlös aus dem Wohnungsverkauf (der geerbten Wohnungshälfte) wären (theoretisch) alle angemeldeten Forderungen zu 100% gedeckt.
Was ist denn jetzt eigentlich mit dem pfändbaren Anteil Deines Gehaltes ?
Kannst Du über Dein Gehalt komplett verfügen ?
Oder bekommt Dein IV von dem Kuchen auch noch jeden Monat was ab ?
Würde mich, wie gesagt, jetzt mal einfach so interessieren.
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Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren
Guten Morgen MrsRob,
so wie ich mich eingelesen habe, hat daran niemand ein persönliches Interesse, sondern dies ist bei einer 100% Befriedigung ein normaler Vorgang.
so wie ich mich eingelesen habe, hat daran niemand ein persönliches Interesse, sondern dies ist bei einer 100% Befriedigung ein normaler Vorgang.
Nun, er wird sich sicher darüber freuen.
Ganz genau, ich befinde mich noch im eröffneten Verfahren. Und alle angemeldeten Forderungen (laut der Liste, die mir vorliegt) sind auch praktisch alle zu 100% gedeckt.
Mein IV bekommt jeden Monat noch etwas vom Kuchen ab. Jetzt sogar ein paar Euro mehr, da der Soli wegfällt. Monat für Monat wächst der Betrag auf dem Anderkonto...
Sehr gerne, vielleicht helfen die ja eines Tages noch jemand anderem.
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Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren
Naja, nimms bitte sportlich aber: Deine Story taugt wohl eher als Horrorgeschichte die beim Lesen körperlichen Schmerz hervorruft oder als Abwehrmaßnahme für zaudernde Insolvenzwillige;)BrickFanatic hat geschrieben: ↑6. Feb 2021, 09:25 Sehr gerne, vielleicht helfen die ja eines Tages noch jemand anderem.
Dein Verfahren ist der Prototyp eines unwirtschaftlichen Verfahrens und ein Lehrbeispiel dafür, wie man mit einem unbedachten Insolvenzantrag Unmengen an Geld verbrennen kann.
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Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren
Das ist sicher richtig.
Wer jung und gesund ist und nur relativ wenig Schulden hat, der sollte, auch wenn er aktuell arbeitslos ist, sich einen Inso-Antrag gut überlegen - vielleicht kommt doch bald ein gutbezahlter Job und die Schulden können auch ohne Insolvenzverfahren bezahlt werden ?
( ... obwohl jetzt ... nur drei Jahre ... tztztz)
Einen Erbfall (wie hier bei BrickFanatic) kann man allerdings meist wohl eher nicht einplanen.
Ich kenne ein Fall, da war es genauso - nur anders:
- Inso-Antrag eingereicht, Verfahren eröffnet (IN, nicht IK)
- Nullsummenspiel, da weder pfändbares Einkommen noch Vermögen vorhanden, auch nicht mehr zu erwarten, da ALG2 und älter, kränker, keine Aussicht mehr auf einen Job
Jetzt tritt überraschend ein Erbfall ein, der Insolaner schlägt das Erbe nicht aus und hofft auf ein vorzeitiges Ende seines Insolvenzverfahrens (es gibt mehrere Immobilien zu erben)
- und was macht der IV ?
Nichts.
Doch: er schreibt einmal die Miterben an (gem. gesetzlicher Erbfolge die Geschwister des Insolaners), doch die reagieren nicht (sind alle untereinander zerstritten und haben schon länger gar keinen Kontakt mehr miteinander).
Das wars.
Weiter passiert nichts.
Unserem Insolaner hier bleibt also nur, die sechs Jahre auszusitzen.
So kann es auch gehen.
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Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren
Im Moment nehme ich es eher unsportlich, da die Fitnessstudios ja zu haben.
Hätte ich das damals gewusst, hätte ich diesen bescheidenen Antrag nie abgegeben. Aber wie sagt man hier, isch hald so.
Jetzt kann ich nur noch abwarten, irgendwann gegen die Rechnung vom IV Einspruch einlegen, und darauf hoffen, dass er nicht allzu viel in den Rachen bekommt.
Vor allem nicht 3 Monate nach Eröffnung.
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