Insolvenzverschleppung bei Privatperson, Schuldenberater für langwieriges Verfahren?
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Insolvenzverschleppung bei Privatperson, Schuldenberater für langwieriges Verfahren?
Kann man Insolvenz auch später noch machen?
habe keinerlei Einkommen oder Vermögen.
Würde gerne den Gläubigern Vergleich bzw. Ratenzahlung vorschlagen.
Werden die höchstwahrscheinlich direkt ablehnen a la "Gehts ihnen noch gut? wir verzichten doch nicht auf einen großteil des Geldes ! wir wollen Alles!"
nun gut, dann wird eben mal erfolglos gepfändet, eidesstattliche Versicherung gemacht, etc.
Toben sich die Kameraden ein paar Wochen oder Monate aus.
Merken dann wohl dass, wie schon beim Vergleich von mir auch gesagt, nix bei mir zu holen ist.
Was wohl die Vergleichsbereitschaft dann doch erhöht.
Und ich eben dann wieder meinen Vergleich vorschlage und man vielleicht nun in ernstere Verhandlungen kommt.
Jedenfalls ginge es hin und her.
Angenommen nach Wochen und Monaten scheitert Alles, obwohl schon Monate vergangen sind mit zig erfolglosen Pfändungsversuchen und Co., gehen die gläubiger keinen Schritt auf mich zu.
Sodass wirklich nur Insolvenz bleibt.
Kann ich dann von rechtlicher Seite her Insolvenz machen?
Oder gibts da dann ähnlich wie Insolvenzverschleppung Probleme a la "Es war doch von Anfang an klar dass sie nix bezahlen können. hätten Sie sofort Insolvenz machen müssen!"?
Kann ich also bis aufs letzte (auch zeitlich Dauer über mehre Monate bis vll. Jahre) versuchen auf nen gemeinsamen Nenner zu kommen mit den gläubigern ohne die Insolvenzoption zu verlieren?
2. Wie ist denn das, würde dafür logischerweise zu einer Schuldenberatung gehen.
Was man so sieht und liest, scheint es bei der Shculdenberatung so abzulaufen.
Es wird genau 1 Vergleichsversuch gemacht.
Scheitert.
dann wird noch zu Insolvenz geraten 8bei der einem der Schuldenberater wohl hilft) und das wars.
Also sind sagen wir mal, beharrliches Ausharren und Warten, wer den längeren Atem hat bevor er kompromisse eingeht, nicht so vorgesehen.
oder sehe ich das falsch?
Weil wie erwähnt will ich nicht, nur weil das erste vergleichsangebot seitens der Gläubiger abgelehnt wird (weil die vll. glauben ich habe vielleicht heimlich was versteckt und mache ne leere Drohung mit der Insolvenz. wollen erst mal noch zig Auskünfte über mich einholen und meine versteckten Vermögen aufdecken), nicht aufgeben will und nach ein bisschen Warten und passivem Druck ausüben (eine erfolglose Pfändung und Co. nahc der Anderen, der Gläubiger hat nur Aufwand und Kosten ohne dass es ihm was bringt. )
und irgendwann mal das Wasser wieder testen und den Vorschlag nochmal schicken.
An wen könnte ich mich da wenden der mir auch bei dem langwierigen Hin und her hilft bzw. der Gegenseite gegenüber auftritt?
Befürchte ja, dass die kostenlosen Stellen wie Caritas und Co. sowas nicht machen und nach dem ersten geshceiterten versuch kommen "Insolvenz oder gar nix" :-/
habe keinerlei Einkommen oder Vermögen.
Würde gerne den Gläubigern Vergleich bzw. Ratenzahlung vorschlagen.
Werden die höchstwahrscheinlich direkt ablehnen a la "Gehts ihnen noch gut? wir verzichten doch nicht auf einen großteil des Geldes ! wir wollen Alles!"
nun gut, dann wird eben mal erfolglos gepfändet, eidesstattliche Versicherung gemacht, etc.
Toben sich die Kameraden ein paar Wochen oder Monate aus.
Merken dann wohl dass, wie schon beim Vergleich von mir auch gesagt, nix bei mir zu holen ist.
Was wohl die Vergleichsbereitschaft dann doch erhöht.
Und ich eben dann wieder meinen Vergleich vorschlage und man vielleicht nun in ernstere Verhandlungen kommt.
Jedenfalls ginge es hin und her.
Angenommen nach Wochen und Monaten scheitert Alles, obwohl schon Monate vergangen sind mit zig erfolglosen Pfändungsversuchen und Co., gehen die gläubiger keinen Schritt auf mich zu.
Sodass wirklich nur Insolvenz bleibt.
Kann ich dann von rechtlicher Seite her Insolvenz machen?
Oder gibts da dann ähnlich wie Insolvenzverschleppung Probleme a la "Es war doch von Anfang an klar dass sie nix bezahlen können. hätten Sie sofort Insolvenz machen müssen!"?
Kann ich also bis aufs letzte (auch zeitlich Dauer über mehre Monate bis vll. Jahre) versuchen auf nen gemeinsamen Nenner zu kommen mit den gläubigern ohne die Insolvenzoption zu verlieren?
2. Wie ist denn das, würde dafür logischerweise zu einer Schuldenberatung gehen.
Was man so sieht und liest, scheint es bei der Shculdenberatung so abzulaufen.
Es wird genau 1 Vergleichsversuch gemacht.
Scheitert.
dann wird noch zu Insolvenz geraten 8bei der einem der Schuldenberater wohl hilft) und das wars.
Also sind sagen wir mal, beharrliches Ausharren und Warten, wer den längeren Atem hat bevor er kompromisse eingeht, nicht so vorgesehen.
oder sehe ich das falsch?
Weil wie erwähnt will ich nicht, nur weil das erste vergleichsangebot seitens der Gläubiger abgelehnt wird (weil die vll. glauben ich habe vielleicht heimlich was versteckt und mache ne leere Drohung mit der Insolvenz. wollen erst mal noch zig Auskünfte über mich einholen und meine versteckten Vermögen aufdecken), nicht aufgeben will und nach ein bisschen Warten und passivem Druck ausüben (eine erfolglose Pfändung und Co. nahc der Anderen, der Gläubiger hat nur Aufwand und Kosten ohne dass es ihm was bringt. )
und irgendwann mal das Wasser wieder testen und den Vorschlag nochmal schicken.
An wen könnte ich mich da wenden der mir auch bei dem langwierigen Hin und her hilft bzw. der Gegenseite gegenüber auftritt?
Befürchte ja, dass die kostenlosen Stellen wie Caritas und Co. sowas nicht machen und nach dem ersten geshceiterten versuch kommen "Insolvenz oder gar nix" :-/
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- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Insolvenzverschleppung bei Privatperson, Schuldenberater für langwieriges Verfahren?
Hi densch,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Insolvenzverschleppung bei Privatperson, Schuldenberater für langwieriges Verfahren?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Insolvenzverschleppung bei Privatperson, Schuldenberater für langwieriges Verfahren?" geschaut?
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- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 433
- Beiträge: 2589
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Insolvenzverschleppung bei Privatperson, Schuldenberater für langwieriges Verfahren?
Hallo und Willkommen erst mal!
Aiaiai, das ist aber ein "schönes" Konglumerat von aus Halb- und Nichtwissen geborenen Erwartungen.
Manche Menschen würden es aber für weiser erachten, zunächst jemanden zu fragen der sich damit auskennt und erst dann zu planen was man tut.
Es wird nur zu nichts führen wenn Du das so machst.
Vielleicht entscheidest Du Dich aber auch dazu einfach mal auf Dich wirken zu lassen was die Person Dir dort rät. Schließlich wird sie ja aller Wahrscheinlichkeit nach deutlich mehr Erfahrung auf dem Gebiet haben als Du.
Eine karitative Schuldberberatung kann soetwas alleine zeitlich nicht leisten. Denen wird die Bude eingerannt, die meisten haben Wartelisten über Monate. Sowas macht keiner. Zumal das Vorgehen was Dir da vorschwebt auch wie gesagt von ziemlich fragwürdiger Sinnhaftigkeit ist.
Noch zwei grundsätzliche Dinge zum Abschluss:
1. Die Inkassologik
Du irrst Dich gewaltig wenn Du glaubst, dass das ständige unterbreiten von identischen Angeboten bei gleichzeitiger Unpfändbarkeit einen Inkassogläubiger irgendwie "weichkocht".
Das funktioniert so nicht. Weichkochen tut in aller Regel nur sehr sehr langes Nichtstun, Gleichgültigkeit und größstmögliche Zurückhaltung über Jahre - nicht selten sogar Jahrzehnte. Die ständige Kontaktaufnahme zu denen sorgt i.d.R. genau für das Gegenteil.
2. Der "Vergleich" und der "außergerichtliche Einigungsversuch gem. § 305 Abs. 1 Satz 1 Inso"
Du weißt offenbar nicht was Letzteres ist. Es gibt Vergleiche - und es gibt das andere. Ein Vergleich ist das wovon Du die ganze Zeit schreibst.
Ein außergerichtlicher Einigungsversuch ist was anderes. Das machen Beratungsstellen. Es ist das gesetzlich verankerte letzte Angebot für einen Schuldner, nach dessen Scheitern ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden KANN. Außerdem kann dadurch unter Umständen im nächsten Schritt sogar die Zustimmung einzelner ablehnender Gläubiger erzwungen werden.
Soll heißen: Es ist um ein Vielfaches "mächtiger" als ein normaler Vergleich von Dir oder sonstwem auf den Gläubiger auch grundsätzlich ganz anders reagieren.
Soetwas macht man aber nicht wöchentlich am Fließband. Entweder es klappt oder eben nicht. Deswegen machen (neben dem Zeitfaktor) Beratungsstellen auch nicht etliche Versuche am Stück sondern in aller Regel immer nur genau einen.
Du musst nach dem Scheitern eines solchen Versuchs auch keinen Insolvenzantrag stellen. Dann kann der Entschuldungsversuch auch erfolglos abgebrochen werden. Manchmal macht es auch Sinn ein leicht verbessertes Angebot nachzulegen, auch wenn ich persönlich das nur sehr selten in Erwägung ziehen würde.
Unter Umständen kann man den gleichen Versuch dann 2-3 Jahre später nochmal wiederholen. Aber nicht alle paar Monate oder gar Wochen. Damit würde sich die Beratungsstelle m.E. nebenbei auch lächerlich machen.
Aiaiai, das ist aber ein "schönes" Konglumerat von aus Halb- und Nichtwissen geborenen Erwartungen.
Kannst Du vergessen. Das spielt nur bei Firmeninsolvenzen bzw, juristischen Personen eine Rolle.
Entsprechend: Ja. Du kannst das machen wann Du willst - oder auch gar nicht. Es zwingt Dich niemand dazu.
Das kannst Du ja auch gerne tun.
Manche Menschen würden es aber für weiser erachten, zunächst jemanden zu fragen der sich damit auskennt und erst dann zu planen was man tut.
Ja
Nein
Ja
Es wird nur zu nichts führen wenn Du das so machst.
Wenn Du vorhast mit dem von Dir beschriebenen "Auftrag" da einzurücken, brauchst Du das wahrscheinlich gar nicht zu versuchen.
Vielleicht entscheidest Du Dich aber auch dazu einfach mal auf Dich wirken zu lassen was die Person Dir dort rät. Schließlich wird sie ja aller Wahrscheinlichkeit nach deutlich mehr Erfahrung auf dem Gebiet haben als Du.
Wenn Du so ein sinnfreies Brimborium wie von Dir beschrieben wünschst, solltest Du es mit einem Anwalt oder kommerziellen Berater versuchen den Du für ein wöchentliches/monatliches Angebot bezahlst. Die machen das sicher gerne.
Eine karitative Schuldberberatung kann soetwas alleine zeitlich nicht leisten. Denen wird die Bude eingerannt, die meisten haben Wartelisten über Monate. Sowas macht keiner. Zumal das Vorgehen was Dir da vorschwebt auch wie gesagt von ziemlich fragwürdiger Sinnhaftigkeit ist.
Ja, alles andere macht auch sehr wenig Sinn.
Noch zwei grundsätzliche Dinge zum Abschluss:
1. Die Inkassologik
Du irrst Dich gewaltig wenn Du glaubst, dass das ständige unterbreiten von identischen Angeboten bei gleichzeitiger Unpfändbarkeit einen Inkassogläubiger irgendwie "weichkocht".
Das funktioniert so nicht. Weichkochen tut in aller Regel nur sehr sehr langes Nichtstun, Gleichgültigkeit und größstmögliche Zurückhaltung über Jahre - nicht selten sogar Jahrzehnte. Die ständige Kontaktaufnahme zu denen sorgt i.d.R. genau für das Gegenteil.
2. Der "Vergleich" und der "außergerichtliche Einigungsversuch gem. § 305 Abs. 1 Satz 1 Inso"
Du weißt offenbar nicht was Letzteres ist. Es gibt Vergleiche - und es gibt das andere. Ein Vergleich ist das wovon Du die ganze Zeit schreibst.
Ein außergerichtlicher Einigungsversuch ist was anderes. Das machen Beratungsstellen. Es ist das gesetzlich verankerte letzte Angebot für einen Schuldner, nach dessen Scheitern ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden KANN. Außerdem kann dadurch unter Umständen im nächsten Schritt sogar die Zustimmung einzelner ablehnender Gläubiger erzwungen werden.
Soll heißen: Es ist um ein Vielfaches "mächtiger" als ein normaler Vergleich von Dir oder sonstwem auf den Gläubiger auch grundsätzlich ganz anders reagieren.
Soetwas macht man aber nicht wöchentlich am Fließband. Entweder es klappt oder eben nicht. Deswegen machen (neben dem Zeitfaktor) Beratungsstellen auch nicht etliche Versuche am Stück sondern in aller Regel immer nur genau einen.
Du musst nach dem Scheitern eines solchen Versuchs auch keinen Insolvenzantrag stellen. Dann kann der Entschuldungsversuch auch erfolglos abgebrochen werden. Manchmal macht es auch Sinn ein leicht verbessertes Angebot nachzulegen, auch wenn ich persönlich das nur sehr selten in Erwägung ziehen würde.
Unter Umständen kann man den gleichen Versuch dann 2-3 Jahre später nochmal wiederholen. Aber nicht alle paar Monate oder gar Wochen. Damit würde sich die Beratungsstelle m.E. nebenbei auch lächerlich machen.
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Re: Insolvenzverschleppung bei Privatperson, Schuldenberater für langwieriges Verfahren?
Dachte da eigentlich ans Weichkochen.
So ein aussergerichtlicher Einigungsversuch ist ja auch nichts als ein einziger Vergleich, nach dessen Ablehnung man gleich in die Insolvenz hüpfen sollte (theoretisch). soll ja, was man so mitkriegt, nur dazu dienen die Ablehnung der Gläubiger zu kriegen um das Insolvenzverfahren machen zu können.
Dachte eigentlich, nach zig mal gerichtsvollzieher und Co., was in erster linie die Gläubiger immer wieder Geld kostet, würde da der anfänglich angebotene Spatz dann plötzlich doch verhandlöiungswürdig erscheinen
Weil je länger das Ganze geht, desto höher werden die Unkosten die der Gläubiger da so ausgeben muss.
Und nie wieder bekommt wenn ich dann einfach in Insolvenz gehe.
Von daher müsste man eigentlich denken dass dem eigentlich auch an einer frühzeitigen Einigung gelegen sein sollte.
Meinst du, dass die Jahrzehnte durchhalten bevor sie ein wenig nachgeben?
PS: Was mich an diesem Forum extrem stört:
Ich schreibe einen längeren Text, drücke auf Abschicken.
Muss mich, da mal wieder 10 milisekunden um sind, wieder neu einloggen. und nun eingeloggt, ist der Text einfach weg!
Finde ich scheiße gelöst.
Muss es mir angewöhnen vor dem Abschicken den Text in die Zwischenablage zu packen.
Sonst ist der jedes Mal weg und ich darf ihn neu schreiben
So ein aussergerichtlicher Einigungsversuch ist ja auch nichts als ein einziger Vergleich, nach dessen Ablehnung man gleich in die Insolvenz hüpfen sollte (theoretisch). soll ja, was man so mitkriegt, nur dazu dienen die Ablehnung der Gläubiger zu kriegen um das Insolvenzverfahren machen zu können.
Dachte eigentlich, nach zig mal gerichtsvollzieher und Co., was in erster linie die Gläubiger immer wieder Geld kostet, würde da der anfänglich angebotene Spatz dann plötzlich doch verhandlöiungswürdig erscheinen
Weil je länger das Ganze geht, desto höher werden die Unkosten die der Gläubiger da so ausgeben muss.
Und nie wieder bekommt wenn ich dann einfach in Insolvenz gehe.
Von daher müsste man eigentlich denken dass dem eigentlich auch an einer frühzeitigen Einigung gelegen sein sollte.
Meinst du, dass die Jahrzehnte durchhalten bevor sie ein wenig nachgeben?
PS: Was mich an diesem Forum extrem stört:
Ich schreibe einen längeren Text, drücke auf Abschicken.
Muss mich, da mal wieder 10 milisekunden um sind, wieder neu einloggen. und nun eingeloggt, ist der Text einfach weg!
Finde ich scheiße gelöst.
Muss es mir angewöhnen vor dem Abschicken den Text in die Zwischenablage zu packen.
Sonst ist der jedes Mal weg und ich darf ihn neu schreiben
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Re: Insolvenzverschleppung bei Privatperson, Schuldenberater für langwieriges Verfahren?
Es gibt beim Einloggen den Knopf: "Eingeloggt bleiben" - dann sollte das nicht mehr passieren.densch hat geschrieben: ↑12. Feb 2019, 23:35 PS: Was mich an diesem Forum extrem stört:
Ich schreibe einen längeren Text, drücke auf Abschicken.
Muss mich, da mal wieder 10 milisekunden um sind, wieder neu einloggen. und nun eingeloggt, ist der Text einfach weg!
Finde ich scheiße gelöst.
Muss es mir angewöhnen vor dem Abschicken den Text in die Zwischenablage zu packen.
Sonst ist der jedes Mal weg und ich darf ihn neu schreiben
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Re: Insolvenzverschleppung bei Privatperson, Schuldenberater für langwieriges Verfahren?
Habs gerade gemerkt, nachdem das Kästchen beim "eingeloggt bleiben" aktiviert wurde, bleibe ich auch tatsächlich eingeloggt.
Viel besser so!
Viel besser so!
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- Registriert: 30. Okt 2018, 13:58
Re: Insolvenzverschleppung bei Privatperson, Schuldenberater für langwieriges Verfahren?
Kenne Schuldner die über 20 Jahre alten Forderungen mit sich tragen. Die Gläubiger mahnen regelmäßig, schicken regelmäßig den GV und titulieren aller drei Jahre Kosten/Zinsen. WARUM soll sich ein Gläubiger, gerade bei hohen Forderungen "weichkochen" lassen?densch hat geschrieben: ↑12. Feb 2019, 23:35
Weil je länger das Ganze geht, desto höher werden die Unkosten die der Gläubiger da so ausgeben muss.
Und nie wieder bekommt wenn ich dann einfach in Insolvenz gehe. Von daher müsste man eigentlich denken dass dem eigentlich auch an einer frühzeitigen Einigung gelegen sein sollte.
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Re: Insolvenzverschleppung bei Privatperson, Schuldenberater für langwieriges Verfahren?
Naja, ich kann auch einfach Insolvenz machen.
Dann kriegt er was gesch*ssen und bleibt auch noch auf seinen gerichtsvollziehrkosten und Ähnlichem sitzen.
Wenn ich böse bin, warte ich erst mal zig Monate, bis er noch ein paar teure Vollstreckungsmassnahmen gemacht und vorgestreckt hat bevor ich dann Insolvenz mache.
Ist eher eine Sache des "welche Variante wäre einfacher für ihn?"
Aber mal eine Frage:
In der Privatinsolvenz hat man ja unter Anderem die Arbeitsobliegenheit, d.h. man hat sich nachweisbar um einen Job zu bemühen.
Wie ist das eigentlich wenn ich keine Insolvenz mache, lasse einfach Alles schleifen, regelmäßig Pfändungsv ersuche, gerichtsvollzieher, etc. (gehen natürlich wie üblich in die Hose da nichts da)
hat man da im Zuge des normalen Vollstreckungsapparats auch irgendeine Verpflichtung, sich um Arbeit zu bemühen?
(die normalen Hartz 4 Verpflichtungen jetzt mal aussen vor. Ich meine rein von gerichtsvollzieher und Co. her. Weil, im Gegensatz zur Insolvenz, hat man ja keinen wirklichen "vormund", der einem da Pflichten auferlegt, oder?)
Man verstehe mich nicht falsch, ich will ja durchaus zurückzahlen, daher ja auch Vergleich und Ratenzahlung.
Aber sowohl die Gläubiger als auch ich wissen dass die Ursprungsforderung viel zu hoch ist als dass ich die je so zurückzahlen kann.
Insofern wäre Insolvenz der korrekte Schritt.
Im Sinne der shcnelleren Abwicklung (für mich) und dem größeren Spatz in der Hand (für die Gläubiger) würde ich es eben gerne auf eine vergleich hinsteuern, notfalls auch mit sanftem Druck bzw. falls erforderlich strategischem nichtstun. Was eben am Wirkungsvollsten ist.
Dann kriegt er was gesch*ssen und bleibt auch noch auf seinen gerichtsvollziehrkosten und Ähnlichem sitzen.
Wenn ich böse bin, warte ich erst mal zig Monate, bis er noch ein paar teure Vollstreckungsmassnahmen gemacht und vorgestreckt hat bevor ich dann Insolvenz mache.
Ist eher eine Sache des "welche Variante wäre einfacher für ihn?"
Aber mal eine Frage:
In der Privatinsolvenz hat man ja unter Anderem die Arbeitsobliegenheit, d.h. man hat sich nachweisbar um einen Job zu bemühen.
Wie ist das eigentlich wenn ich keine Insolvenz mache, lasse einfach Alles schleifen, regelmäßig Pfändungsv ersuche, gerichtsvollzieher, etc. (gehen natürlich wie üblich in die Hose da nichts da)
hat man da im Zuge des normalen Vollstreckungsapparats auch irgendeine Verpflichtung, sich um Arbeit zu bemühen?
(die normalen Hartz 4 Verpflichtungen jetzt mal aussen vor. Ich meine rein von gerichtsvollzieher und Co. her. Weil, im Gegensatz zur Insolvenz, hat man ja keinen wirklichen "vormund", der einem da Pflichten auferlegt, oder?)
Man verstehe mich nicht falsch, ich will ja durchaus zurückzahlen, daher ja auch Vergleich und Ratenzahlung.
Aber sowohl die Gläubiger als auch ich wissen dass die Ursprungsforderung viel zu hoch ist als dass ich die je so zurückzahlen kann.
Insofern wäre Insolvenz der korrekte Schritt.
Im Sinne der shcnelleren Abwicklung (für mich) und dem größeren Spatz in der Hand (für die Gläubiger) würde ich es eben gerne auf eine vergleich hinsteuern, notfalls auch mit sanftem Druck bzw. falls erforderlich strategischem nichtstun. Was eben am Wirkungsvollsten ist.
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Re: Insolvenzverschleppung bei Privatperson, Schuldenberater für langwieriges Verfahren?
Ich kriege Bauchschmerzen mit deiner Einstellung. Es mag sein, dass du vielleicht aktuell unpfändbar bist - aber hast du vor das auch die nächste 30 Jahre zu sein?
Möchtest du wirklich dauerhaft - wegen ein paar Gläubigern - dich in „strategischem Nichtstun“ in Sicherheit wähnen?
Strategisches Abwarten bringt normalerweise dann etwas, wenn man einen Plan hat, der Aussicht auf Erfolg bietet. Dein Plan scheint mir jedoch ziemlich abstrus.
Dennoch, um auf deine Frage zu antworten: nein, es gibt keine Erwerbsobliegenheit, nur weil gegen dich Vollstreckungsversuche stattfinden. Es kann jedoch passieren, dass du in die zwangsinsolvenz gehen musst.
Dann meldet der Gläubiger dich ggf. zur Insolvenz an.
Möchtest du wirklich dauerhaft - wegen ein paar Gläubigern - dich in „strategischem Nichtstun“ in Sicherheit wähnen?
Strategisches Abwarten bringt normalerweise dann etwas, wenn man einen Plan hat, der Aussicht auf Erfolg bietet. Dein Plan scheint mir jedoch ziemlich abstrus.
Dennoch, um auf deine Frage zu antworten: nein, es gibt keine Erwerbsobliegenheit, nur weil gegen dich Vollstreckungsversuche stattfinden. Es kann jedoch passieren, dass du in die zwangsinsolvenz gehen musst.
Dann meldet der Gläubiger dich ggf. zur Insolvenz an.
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Re: Insolvenzverschleppung bei Privatperson, Schuldenberater für langwieriges Verfahren?
zwangsinsolvenz?
was ist das denn?
was ist das denn?
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Re: Insolvenzverschleppung bei Privatperson, Schuldenberater für langwieriges Verfahren?
Eine Insolvenz auf Antrag eines Gläubigers. Google mal.
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