Online Insolvenzrechner
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Re: Online Insolvenzrechner
Unglaublich, der kann tatsächlich weiter kassieren ???
§ 300a (3) der InsO:
Der Insolvenzverwalter hat für seine Tätigkeit nach Absatz 2, sofern Restschuldbefreiung rechtskräftig erteilt wird, gegenüber dem Schuldner Anspruch auf Vergütung und auf Erstattung angemessener Auslagen. 2§ 293 gilt entsprechend.
Manchmal zweifelt frau echt an unseren 'Gesetzgebern'.
Da kann man gurami wohl nur wünschen, dass der Arbeitgeber nach Rechtskraft der RSB auch prompt reagiert und nichts mehr abführt - wenn der IV nichts mehr 'zu verwalten' hat, dann kann er ja eigentlich auch keine 'Auslagen' mehr haben.
Aber der gesunde Menschenverstand wird von Gesetzestexten ja schon mal in die Irre geführt
(wie uns F.v. Schirach gerade letzten Sonntag mit 'Feinde' präsentiert hat ...).
§ 300a (3) der InsO:
Der Insolvenzverwalter hat für seine Tätigkeit nach Absatz 2, sofern Restschuldbefreiung rechtskräftig erteilt wird, gegenüber dem Schuldner Anspruch auf Vergütung und auf Erstattung angemessener Auslagen. 2§ 293 gilt entsprechend.
Manchmal zweifelt frau echt an unseren 'Gesetzgebern'.
Da kann man gurami wohl nur wünschen, dass der Arbeitgeber nach Rechtskraft der RSB auch prompt reagiert und nichts mehr abführt - wenn der IV nichts mehr 'zu verwalten' hat, dann kann er ja eigentlich auch keine 'Auslagen' mehr haben.
Aber der gesunde Menschenverstand wird von Gesetzestexten ja schon mal in die Irre geführt
(wie uns F.v. Schirach gerade letzten Sonntag mit 'Feinde' präsentiert hat ...).
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Re: Online Insolvenzrechner
@MrsRob;
In der Zeit zwischen dem Ende der Abtretungsfrist und dem Beschluss kann der Verwalter nochmal eine Vergütung beantragen.
Hatte meiner so gemacht, Ende der Frist im Juni, Beschluss im August. Für Juni und Juli hat er eine Vergütung erhalten.
In der Zeit zwischen dem Ende der Abtretungsfrist und dem Beschluss kann der Verwalter nochmal eine Vergütung beantragen.
Hatte meiner so gemacht, Ende der Frist im Juni, Beschluss im August. Für Juni und Juli hat er eine Vergütung erhalten.
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Re: Online Insolvenzrechner
Ganz so "schlimm" ist es in der Tat nicht. Es gibt da jede Menge Einzelrechtsprechung zu diesem Vergütungsthema in solchen "kuriosen" Situationen. Aber ich musste mir schon vor einiger Zeit eingestehen, dass der Graf bei dem Thema einfach über ein sehr viel beeindruckenderes Nerdwissen verfügt als ich. Also warten wir einfach mal auf den guten Mann:)
Aber es ist schon ganz grundsätzlich so, dass das Gesetz einfach nicht von "lahmen" Verwaltern ausgeht - oder davon, dass diese irgendwie "Schuld" an solchen sinnfreien Situationen haben könnten. Das Gesetz geht einfach davon aus, dass die etwas zu tun haben, es dafür immer einen guten Grund gibt und sie dafür ihrem Berufsstand angemessen bezahlt werden.
Aber es ist schon ganz grundsätzlich so, dass das Gesetz einfach nicht von "lahmen" Verwaltern ausgeht - oder davon, dass diese irgendwie "Schuld" an solchen sinnfreien Situationen haben könnten. Das Gesetz geht einfach davon aus, dass die etwas zu tun haben, es dafür immer einen guten Grund gibt und sie dafür ihrem Berufsstand angemessen bezahlt werden.
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Re: Online Insolvenzrechner
Stimmt! Hat mir allerdings keinen Spass gemacht!Mal wieder eine ziemlich seltene Absurdität die uns Gurami hier auftischt - aber das sind wir ja mittlerweile von ihm gewöhnt;)
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Re: Online Insolvenzrechner
Es wäre wirklich mal spannend zu wissen, was der Insolvenzverwalter in einem normalen Verfahren ohne Grundstücke, Auslandsvermögen, Prozessen dann noch machen muss, was nicht innerhalb von 3 Jahren (und das ist ja schon aussergewöhnlich lange) erledigt werden kann. Aber dem TE kann das ja fast egal sein.MrsRob hat geschrieben: ↑7. Jan 2021, 16:49 ...
Dein IV muß jetzt mal aber langsam 'in die Pötte' kommen, schätze ich.
Anspruch auf Vergütung kann er jetzt doch eigentlich nicht mehr geltend machen - oder ?
Was meinen die Profis hier (wie z.B. Graf Wadula) ?
Glückwunsch jedenfalls an Dich, gurami, das sind ja jetzt wohl die letzten Meter ... tztz ... Tage.
Anspruch auf Vergütung hat der Insolvenzverwalter für den gesamten Zeitraum des Insolvenzverfahrens, also theoretisch bis zur Aufhebung des Verfahrens. Aber das ist eigentlich auch letztlich egal, denn er bekommt ja eine Tätigkeits-, keine Zeitvergütung. Im Grunde ist es also egal, ob das Verfahren 1 Jahr oder 5 Jahre dauert, er bekommt einen bestimmten Prozentsatz nach dem Wert der Einnahmen. Aber klar, steigen die monatlich, steigt auch die Vergütung monatlich. Aber wie schon oft hier diskutiert, können Zuschläge, aber auch Abschläge dazukommen.
Aber waren hier wirklich nur 1000 EURO Einnahmen und die Forderungen so gering? Ich würde ja gerne verstehen, was in diesem Fall sooo lange dauerte...
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Re: Online Insolvenzrechner
Ne, die letzte Tranche Einnahmen waren wohl alleine 1000 Euro wenns ichs recht verstanden habe.Graf Wadula hat geschrieben: ↑8. Jan 2021, 15:07
Aber waren hier wirklich nur 1000 EURO Einnahmen und die Forderungen so gering?
Wenn ichs recht verstanden und in Erinnerung habe:Graf Wadula hat geschrieben: ↑8. Jan 2021, 15:07 Ich würde ja gerne verstehen, was in diesem Fall sooo lange dauerte...
Der Verwalter hatte die Anmeldung einer Uraltforderung eines Gläubigers falsch zur Tabelle durchgewunken, der (vermutlich) versehentlich seinen Forderungskadaver der noch auf DM lautete eins zu eins in Euro anmeldete. Da der TE durch diesen offentsichtlichen Fehler in der Tabelle die 35 % nicht erreichen konnte, ging er gegen den Sachverhalt vor.
Das zog dich dann über 1-2 Jahre hin. (warum auch immer)
Das war wohl alles. Im Prinzip dauert das Verfahren also scheinbar allein aufgrund einer Unaufmerksamkeit des IV/TH so lange. Andere Besonderheiten oder zu verwertendes Vermögen etc. gab es in dem Verfahren - abgesehen von den verhältnismaßig hohen Gehaltsabtretungen - meines Wissens nicht.
Dieser Zusammenhang kann einen in Hinblick auf die InsVV und den 35%-Käse durchaus ein bisschen ankotzen - da gibts wohl keine zwei Meinungen drüber.
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Re: Online Insolvenzrechner
Ah, ok, konnte mich nicht mehr recht erinnern.caffery hat geschrieben: ↑8. Jan 2021, 15:27Ne, die letzte Tranche Einnahmen waren wohl alleine 1000 Euro wenns ichs recht verstanden habe.Graf Wadula hat geschrieben: ↑8. Jan 2021, 15:07
Aber waren hier wirklich nur 1000 EURO Einnahmen und die Forderungen so gering?Wenn ichs recht verstanden und in Erinnerung habe:Graf Wadula hat geschrieben: ↑8. Jan 2021, 15:07 Ich würde ja gerne verstehen, was in diesem Fall sooo lange dauerte...
Der Verwalter hatte die Anmeldung einer Uraltforderung eines Gläubigers falsch zur Tabelle durchgewunken, der (vermutlich) versehentlich seinen Forderungskadaver der noch auf DM lautete eins zu eins in Euro anmeldete. Da der TE durch diesen offentsichtlichen Fehler in der Tabelle die 35 % nicht erreichen konnte, ging er gegen den Sachverhalt vor.
Das zog dich dann über 1-2 Jahre hin. (warum auch immer)
Das war wohl alles. Im Prinzip dauert das Verfahren also scheinbar allein aufgrund einer Unaufmerksamkeit des IV/TH so lange. Andere Besonderheiten oder zu verwertendes Vermögen etc. gab es in dem Verfahren - abgesehen von den verhältnismaßig hohen Gehaltsabtretungen - meines Wissens nicht.
Dieser Zusammenhang kann einen in Hinblick auf die InsVV und den 35%-Käse durchaus ein bisschen ankotzen - da gibts wohl keine zwei Meinungen drüber.
Zur Vergütung: zum Glück klappt das mit den 3 Jahren. Sonst wäre das schon sehr misslich gewesen. Ich jedenfalls wüsste, wie ich über den Vergütungsantrag zumindest hinsichtlich dieser Sache entscheiden würde (Abschlag bis zur Höhe der Regelvergütung mit "regulärem" Verlauf). Aber ich entscheide ja nicht
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Re: Online Insolvenzrechner
Graf Wadula
Das Gericht hatte seinen Vergütungsantrag mit einem Abschlag von 25% versehen und mir dadurch den einfacheren bzw. günstigeren Weg zur vorzeitigen RSB bereitet.
Auf meine Anfragen hatte der Insolvenzverwalter mir und dem Gericht immer hohe Zuzahlungssummen genannt, die allerdings nie zum Ende, sondern zum Zeitpunkt der Nachfrage nötig gewesen wären.
Letztendlich hat es jetzt gepasst und ich erwarte auch keine Komplikationen. Ich halte Euch allerdings über den weiteren Verlauf auf dem Laufenden und ich werde zum Ende der Geschichte eine Zusammenfassung schreiben. Bei so vielen verschiedenen Beiträgen meinerseits wurde es ja unübersichtlich und so können evtl. ja andere Betroffene daraus ihre Erkenntnisse ziehen.
Zur Vergütung: zum Glück klappt das mit den 3 Jahren. Sonst wäre das schon sehr misslich gewesen. Ich jedenfalls wüsste, wie ich über den Vergütungsantrag zumindest hinsichtlich dieser Sache entscheiden würde (Abschlag bis zur Höhe der Regelvergütung mit "regulärem" Verlauf). Aber ich entscheide ja nicht
Das Gericht hatte seinen Vergütungsantrag mit einem Abschlag von 25% versehen und mir dadurch den einfacheren bzw. günstigeren Weg zur vorzeitigen RSB bereitet.
Auf meine Anfragen hatte der Insolvenzverwalter mir und dem Gericht immer hohe Zuzahlungssummen genannt, die allerdings nie zum Ende, sondern zum Zeitpunkt der Nachfrage nötig gewesen wären.
Letztendlich hat es jetzt gepasst und ich erwarte auch keine Komplikationen. Ich halte Euch allerdings über den weiteren Verlauf auf dem Laufenden und ich werde zum Ende der Geschichte eine Zusammenfassung schreiben. Bei so vielen verschiedenen Beiträgen meinerseits wurde es ja unübersichtlich und so können evtl. ja andere Betroffene daraus ihre Erkenntnisse ziehen.
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Re: Online Insolvenzrechner
Schreib doch nen Roman drüber!
Was zum Geier hatte Murphy in meiner Insolvenz zu suchen?
Oder: Wie sich Pech, Inkompetenz und Arschkarten die Hand geben und am Ende trotzdem noch alles gut werden kann.
Was zum Geier hatte Murphy in meiner Insolvenz zu suchen?
Oder: Wie sich Pech, Inkompetenz und Arschkarten die Hand geben und am Ende trotzdem noch alles gut werden kann.
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Re: Online Insolvenzrechner
Hallo in die Runde,
heute ist der Beschluss zur Erteilung der vorzeitigen RSB auf den Bekanntmachungen gekommen.
Soweit super und ich freue mich natürlich auch total. Das Verfahren ist ja aber noch nicht abgeschlossen und ich möchte folgenden Ausschnitt des Beschlusses mit Euch teilen:
wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung erteilt (§ 300 InsO). Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, auch solche, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben (§§ 301, 38 InsO). Unbeschadet dessen bleibt der Insolvenzbeschlag hinsichtlich des Vermögens und des massezugehörigen Neuerwerbs bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens aufrechterhalten und eine Verteilung an die Insolvenzgläubiger möglich.
Das mit dem ab unbeschadet dessen verwirrt mich etwas. Heisst trotz RSB wird weiter Lohn gepfändet und der Verwalter entlohnt?
Gruß aus dem Eis
heute ist der Beschluss zur Erteilung der vorzeitigen RSB auf den Bekanntmachungen gekommen.
Soweit super und ich freue mich natürlich auch total. Das Verfahren ist ja aber noch nicht abgeschlossen und ich möchte folgenden Ausschnitt des Beschlusses mit Euch teilen:
wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung erteilt (§ 300 InsO). Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, auch solche, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben (§§ 301, 38 InsO). Unbeschadet dessen bleibt der Insolvenzbeschlag hinsichtlich des Vermögens und des massezugehörigen Neuerwerbs bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens aufrechterhalten und eine Verteilung an die Insolvenzgläubiger möglich.
Das mit dem ab unbeschadet dessen verwirrt mich etwas. Heisst trotz RSB wird weiter Lohn gepfändet und der Verwalter entlohnt?
Gruß aus dem Eis
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