Wer kann helfen bei Berechnung?

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MCarstens
Neuankömmling
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Registriert: 2. Jan 2021, 18:35

Wer kann helfen bei Berechnung?

Beitrag von MCarstens »

Hallo,

Wer kann mir helfen beim ausrechnen wieviel uns übrig bleibt.

Folgende Situation bei uns:

Mein Nettolohn: 2950,-
1 Kind mit Ex Frau, zahle monatlich immer Alimente.
2 Kinder mit neuer Frau, 3 Monate und 3 Jahre.
Ehefrau kein eigenes Einkommen, momentan noch 8 Monate 300 Euro minimum Elterngeld. Danach wird sie allerdings nicht arbeiten können, weil noch nicht ausreichend Deutwchkentnisse und zudem keine Kita Plätze.
Wir bekommen 2 x Kindergeld.

Meine konkreten Fragen:

1. Wieviel behalten wir innerhalb der nächsten 8 Monate (solange noch Elterngeld gezahlt wird)

2. Wieviel bleibt nach den 8 Monaten?

Gruß und Dank
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Re: Wer kann helfen bei Berechnung?

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Hi MCarstens,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Wer kann helfen bei Berechnung?" geschaut?
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caffery
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Re: Wer kann helfen bei Berechnung?

Beitrag von caffery »

1. Laut aktueller Pfändungstabelle sind bei vier Unterhaltsverpflichtungen und 2950 Euro EInkommen 117,30 Euro pfändbar.

2. Genau das Gleiche da Elterngeld unpfändbar ist. Es wird dann aber noch weniger pfändbar sein, da am 01.07.21 die Pfändungstabelle an die Inflation angepasst wird.

Die Pfändungstabelle kannst Du aber auch selbst lesen, ganz ohne etwas zu "berechnen" - da ist die aktuelle:

https://schuldner-community.de/pfaendungstabelle/
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RubyGloom
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Re: Wer kann helfen bei Berechnung?

Beitrag von RubyGloom »

caffery hat geschrieben: 2. Jan 2021, 19:25 1. Laut aktueller Pfändungstabelle sind bei vier Unterhaltsverpflichtungen und 2950 Euro EInkommen 117,30 Euro pfändbar.
Ich komme auf 5 Unterhaltsberechigte Personen ?! ... wären laut Pfändungstabelle 33,94€
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Wer kann helfen bei Berechnung?

Beitrag von caffery »

Was genau lässt Dich denn vermuten, dass die Exfrau noch unterhaltsberechtigt ist?

Geschiedenenunterhalt ist bei solchen Konstellationen nach dem dargestellten Zeitablauf meines Wissens mittlerweile eher die absolute Ausnahme, weswegen ich von vier ausgegangen bin.
Es sei denn die dargestellte Konstellation hätte irgendwelche nicht erwähnten "Specials". Also z.b. wenn das Kind der Ex-Frau jünger wäre als das ältere der neuen Frau (was ohne Zweifel ziemich pikant wäre - also gehe ich davon nicht aus) oder das Kind oder die Exfrau starke gesundheitliche Beeinträchtigungen hätten (was nicht erwähnt wurde).

Zudem wird ein solcher Unterhalt in den allermeisten Fällen ja auch nicht freiwillig gezahlt, und es würde m.E. ohnehin eines Titels bedürfen um eine solche Verpflichtung auch pfändungsschützend ins Feld führen zu können. Das ist den Worten des TE aber alles nicht zu entnehmen.

Deutlich wahrscheinlicher ist daher anhand der dargelegten Fakten, dass die Exfrau keine unterhaltsberechtigte Person ist.
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RubyGloom
Wissender
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Re: Wer kann helfen bei Berechnung?

Beitrag von RubyGloom »

Nunja, dass er die Exfrau in Zusammenhang mit Alimenten explizit erwähnt, impliziert für mich, dass er auch Ehegattenunterhalt zahlt ... wann sowas normal oder die Ausnahme ist, davon habe ich tatsächlich keine Ahnung :-)
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Wer kann helfen bei Berechnung?

Beitrag von caffery »

Naja - "Alimente" ist ja nach meiner Kenntnis des Wortes ein Universalwort für Unterhalt und wurde in Bezug zu "Kind mit Exfrau" verwendet - war also in meiner Lesart keinesfalls exklusiv auf die Frau bezogen.

Aber irgendwie kriegt das Gespräch grade eine ziemlich stark spekulative Kaffeesatz-Note;)
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