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Das einfachste, Deine Schwester bleibt Halter und Du wirst Versicherungsnehmer, hierzu muss man sich allerdings mit der Versicherung/en auseinandersetzen. Hier wäre es dann einfacher, wenn Du eine weitere Person zur Verfügung hättest, die als Halter fungieren könnte.
So erspart man sich eine unnötiges hin und her mit dem TH.
arreis hat geschrieben: ↑27. Dez 2020, 10:05
Das einfachste, Deine Schwester bleibt Halter und Du wirst Versicherungsnehmer, hierzu muss man sich allerdings mit der Versicherung/en auseinandersetzen. Hier wäre es dann einfacher, wenn Du eine weitere Person zur Verfügung hättest, die als Halter fungieren könnte.
So erspart man sich eine unnötiges hin und her mit dem TH.
Das geht auch.
Ich frage mich aber wenn ich der Halter bin wie soll ein Insolvenzverwalter das mitbekommen.
tidus82 hat geschrieben: ↑26. Dez 2020, 10:31
Du kannst es in der Wohlverhaltensphase ganz normal annehmen und auf dich anmelden, Steuern zahlen etc. und du brauchst nichts melden.
Was verstehst Du an diesem Satz von tidus82 nicht, luxus1805 ?
MrsRob hat geschrieben: ↑27. Dez 2020, 18:18
Was verstehst Du an diesem Satz von tidus82 nicht, luxus1805 ?
Ich glaub die Verwirrung kommt durch die Aussage vom Imker, da ich gerade auch nicht 100%ig sagen könnte, ob die Neuregelungen auch für bereits laufende Verfahren gelten oder nur für Neu-Verfahren ab dem 01.10.2020
tidus82 hat geschrieben: ↑27. Dez 2020, 18:56
Ich glaub die Verwirrung kommt durch die Aussage vom Imker, da ich gerade auch nicht 100%ig sagen könnte, ob die Neuregelungen auch für bereits laufende Verfahren gelten oder nur für Neu-Verfahren ab dem 01.10.2020
Nur für Neu-Verfahren, Schnubbi
§ 103k Abs. 1 InsO (Neu)
"Auf Insolvenzverfahren, die vor dem 1. Oktober 2020 beantragt worden sind, sind vorbehaltlich des Absatzes 2 die bis dahin geltenden Vorschriften weiter anzuwenden."
In Absatz zwei kommt dann das Sukzessiv-Verkürzungs-Gedönse zwischen Dezember 19 und September 20.
Der Thread hier ist aber ein schönes Beispiel für die große Relevanz der Änderungen bzgl. Schenkungen in der WVP. Da wird es in Zukunft vermutlich zu einigen Schwierigkeiten kommen.
Danke Caffery ich hatte das irgendwie wohl im schlaftrunkenen *hust* Zustand falsch / Missverständlich verstanden - also nicht verstanden deswegen, danke für die Aufklärung
Also Luxus - dann ist alles so, wie ich es gesagt hatte: einfach auf dich anmelden, nirgendwo melden. Alles tutti ist deins, bleibt deins, wird auch keinen Richter oder Treuhänder interessieren.