KFZ Wohlverhaltensphase
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KFZ Wohlverhaltensphase
Hallo,
Ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase und bekomme von meiner Schwester Ihr Auto geschenkt.
Kann ich das Auto auf mich Anmelden, also ich bin der Halter und Versicherungsnehmer und muss ich das unbedingt dem Insolvenzverwalter melden?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Danke
Ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase und bekomme von meiner Schwester Ihr Auto geschenkt.
Kann ich das Auto auf mich Anmelden, also ich bin der Halter und Versicherungsnehmer und muss ich das unbedingt dem Insolvenzverwalter melden?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Danke
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- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: KFZ Wohlverhaltensphase
Du kannst es in der Wohlverhaltensphase ganz normal annehmen und auf dich anmelden, Steuern zahlen etc. und du brauchst nichts melden.
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Re: KFZ Wohlverhaltensphase
Danke für deine Antwort
Ist es dann auch kein Problem weil das Auto hat einen Wert von zirka 8000 Euro.
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Re: KFZ Wohlverhaltensphase
Nein, ist kein Problem. Schenkungen sind ab der Wohlverhaltensphase wieder möglich und müssen nicht gemeldet werden. Nur Erbschaften oder neue / andere / Zusatzeinkommen oder Wechsel des Wohnsitzes müssen angegeben werden.
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Re: KFZ Wohlverhaltensphase
Meine Idee dazu:
Wegen der Neufassung:
§ 295 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
a) Nummer 2 wird wie folgt gefasst:
„2. Vermögen, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht oder durch
Schenkung erwirbt, zur Hälfte des Wertes sowie Vermögen, das er als Gewinn in einer Lotterie,
Ausspielung oder in einem anderen Spiel mit Gewinnmöglichkeit erwirbt, zum vollen Wert an
den Treuhänder herauszugeben; von der Herausgabepflicht sind gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke
und Gewinne von geringem Wert ausgenommen;“.
und der einfach unklaren Praxis zu diesem Thema:
Das Auto auf Raten von der Schwester kaufen.
Vieleicht schenkt /erlässt sie Dir den Rest nach Erteilung der Restschuldbefreiung - aber jetzt schenken lassen - wozu?? ...und muss mannicht annehmen, wenn dafür 50% aufgebracht und gezahlt werden müssen.
Wegen der Neufassung:
§ 295 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
a) Nummer 2 wird wie folgt gefasst:
„2. Vermögen, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht oder durch
Schenkung erwirbt, zur Hälfte des Wertes sowie Vermögen, das er als Gewinn in einer Lotterie,
Ausspielung oder in einem anderen Spiel mit Gewinnmöglichkeit erwirbt, zum vollen Wert an
den Treuhänder herauszugeben; von der Herausgabepflicht sind gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke
und Gewinne von geringem Wert ausgenommen;“.
und der einfach unklaren Praxis zu diesem Thema:
Das Auto auf Raten von der Schwester kaufen.
Vieleicht schenkt /erlässt sie Dir den Rest nach Erteilung der Restschuldbefreiung - aber jetzt schenken lassen - wozu?? ...und muss mannicht annehmen, wenn dafür 50% aufgebracht und gezahlt werden müssen.
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Re: KFZ Wohlverhaltensphase
Ja, das betrifft doch aber nur Neuverfahren seit dem 01.10.2020 ?!? Alle Verfahren vorher laufen doch nach altem Recht weiter, oder hab ich da was verpasst?
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Re: KFZ Wohlverhaltensphase
Im Endeffekt gehört das Auto nicht mir sondern meiner Schwester, Sie hat es ja auch gekauft und hat den Kaufvertrag.
Ich werde ja nur Halter des Pkws.
Ich kaufe ihr das Auto nicht ab.
Ich werde ja nur Halter des Pkws.
Ich kaufe ihr das Auto nicht ab.
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Re: KFZ Wohlverhaltensphase
nein, Du bekommst es geschenkt, also eine (egal ob entgeltliche oder unentgeltliche) Eigentumsübertragung:
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Re: KFZ Wohlverhaltensphase
Ja bekomme es Geschenkt, das verstehe ich.
Nur wer bekommt denn sowas mit.
Eventuell wäre es besser Sie überlässt mir das Auto so das es nicht ein Geschenk ist.
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Re: KFZ Wohlverhaltensphase
@ tidus:
Ja, die Änderung der Vorschrift soll erst noch in Kraft treten.
Ja, die Änderung der Vorschrift soll erst noch in Kraft treten.
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