Fragen zum Pfändungsschutzkonto

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AhJot
Neuankömmling
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Registriert: 20. Dez 2020, 00:20

Fragen zum Pfändungsschutzkonto

Beitrag von AhJot »

Hallo zusammen!

Ich habe mein Konto zum 21.12.2020 zum P-Konto umwandeln lassen.
Aktuell habe ich keinerlei Pfändungen auf meinem Konto und habe diese auch nicht in naher Zukunft zu befürchten.
Nun ist meine Frage.. ab wann greift der Freibetrag?
Ich bekomme im Januar von meinem Arbeitgeber eine höhere Corona Sonderauszahlung, zusätzlich zu meinem Gehalt.
Kann ich dann im Januar trotz allem nur über die 1178€ verfügen? Oder greift der Pfändungsschutz erst, wenn eine Pfändung vorliegt?

Habe viele Unterschiedliche Meinungen im Internet diesbezüglich gelesen und frage deswegen nun mal hier nach

Danke im Voraus!
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Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Fragen zum Pfändungsschutzkonto

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Hi AhJot,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Fragen zum Pfändungsschutzkonto" geschaut?
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Shopgirl
Allwissender
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Beiträge: 735
Registriert: 21. Okt 2018, 12:39

Re: Fragen zum Pfändungsschutzkonto

Beitrag von Shopgirl »

Solange keine Pfändung auf dem Konto liegt, kannst du über alles verfügen.
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Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Fragen zum Pfändungsschutzkonto

Beitrag von Witwe Bolte »

AhJot hat geschrieben: 20. Dez 2020, 00:26 ...
Ich habe mein Konto zum 21.12.2020 zum P-Konto umwandeln lassen.
Aktuell habe ich keinerlei Pfändungen auf meinem Konto und habe diese auch nicht in naher Zukunft zu befürchten.
...
Warum dann die Umwandlung zum P-Konto ?
Hoffentlich hast Du / brauchst Du in nächster Zeit keinen Dispo o.ä. von Deiner Bank,
denn Du hast ihr ja jetzt freiwillig und ohne Not mitgeteilt:
"Achtung - Absturz droht!"

Ansonsten stimmt, was Shopgirl schon schrieb:
Wenn keine Pfändung vorliegt, dann kannst Du über Dein komplettes Guthaben verfügen.

Eigentlich macht es erst dann Sinn, sein Konto in ein P-Konto umzuwandeln, wenn auch tatsächlich eine Pfändung vorliegt - die Bank muss das dann auch rückwirkend machen.
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