Corona Prämie
Corona Prämie
Hallo,
habe eine Kunden, welcher als LKW Fahrer in der Getränkebranche arbeitet.
Er teilte mir mit, dass ihm sein Arbeitgeber mit dem Dezemberlohn eine Coronaprämie zahlen wolle.
Gibt es eine Möglichkeit, diese analog zur Coronaprämie für Pflegekräfte, vor einer Pfändung zu schützen?
Gruß
Camper
habe eine Kunden, welcher als LKW Fahrer in der Getränkebranche arbeitet.
Er teilte mir mit, dass ihm sein Arbeitgeber mit dem Dezemberlohn eine Coronaprämie zahlen wolle.
Gibt es eine Möglichkeit, diese analog zur Coronaprämie für Pflegekräfte, vor einer Pfändung zu schützen?
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Re: Corona Prämie
Habe die Antwort gefunden:
Entscheidung AG Zeitz
AG Zeitz, Beschluss vom 10.08.2020 - 5 M 837/19
Dieses Gericht hält die Coronaprämie für unpfändbar.
Also Schutzantrag nach § 765a ZPO stellen.
Entscheidung AG Zeitz
AG Zeitz, Beschluss vom 10.08.2020 - 5 M 837/19
Dieses Gericht hält die Coronaprämie für unpfändbar.
Also Schutzantrag nach § 765a ZPO stellen.
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Re: Corona Prämie
Hallo und herzlich WIllkommen
Da Du Dir die Frage ja schon selbst beantwortet hast, bleibt es quasi bei der Begrüßung:)
Coronaprämien für Pflegekräfte sind per Gesetz unpfändbar-> § 150a Abs. 8Satz 4 SGB XI und daher sogar von uns via P-Kontobescheinigungen als einmalige Sozialleistungen zu bescheinigen.
Das funktioniert leider für Coronaprämien anderer Arbeitnehmer nicht so einfach. Hier gibt es meines Wissens Stand heute lediglich eine Tendenz der Rechtsprechung in Richtung unpfändbar - aber noch keine höchstrichterliche Klärung.
Die Chancen stehen aber wohl ganz gut, dass ein Antrag auf Vollstreckungsschutz gem. § 765a ZPO Erfolg haben wird. Im Moment wäre also das der Weg - sagtest Du ja schon selbst. Viel Glück damit!
Da Du Dir die Frage ja schon selbst beantwortet hast, bleibt es quasi bei der Begrüßung:)
Coronaprämien für Pflegekräfte sind per Gesetz unpfändbar-> § 150a Abs. 8Satz 4 SGB XI und daher sogar von uns via P-Kontobescheinigungen als einmalige Sozialleistungen zu bescheinigen.
Das funktioniert leider für Coronaprämien anderer Arbeitnehmer nicht so einfach. Hier gibt es meines Wissens Stand heute lediglich eine Tendenz der Rechtsprechung in Richtung unpfändbar - aber noch keine höchstrichterliche Klärung.
Die Chancen stehen aber wohl ganz gut, dass ein Antrag auf Vollstreckungsschutz gem. § 765a ZPO Erfolg haben wird. Im Moment wäre also das der Weg - sagtest Du ja schon selbst. Viel Glück damit!
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Re: Corona Prämie
Hallo Caffery,
vielen Dank nochmals für deine Ausführungen.
Hatte heute einen zweiten Kunden bzgl. dieser Thematik bei mir in der Beratung.
Hier stellt sich das weitere Problem, dass er neben den "normalen" Pfändungen auch Pfändungen von öffentlich rechtlichen Gläubigern auf seinem Konto hat.
Antrag nach 765a ZPO ans Gericht gestellt und zusätzlich bei den öffentlich rechtlichen Gläubigern einen Antrag auf einmalige Freigabe, ohne Angabe einer Norm.
Ich sehe hier das Problem, dass das AG Zeitz ja ausdrücklich sagt, das der 850k Abs. 4 nicht greift!
Kennt jemand eine alternative Norm zur Freigabe einer Coronaprämie bei öffentlich rechtlichen Gläubigern?
Gruß
vielen Dank nochmals für deine Ausführungen.
Hatte heute einen zweiten Kunden bzgl. dieser Thematik bei mir in der Beratung.
Hier stellt sich das weitere Problem, dass er neben den "normalen" Pfändungen auch Pfändungen von öffentlich rechtlichen Gläubigern auf seinem Konto hat.
Antrag nach 765a ZPO ans Gericht gestellt und zusätzlich bei den öffentlich rechtlichen Gläubigern einen Antrag auf einmalige Freigabe, ohne Angabe einer Norm.
Ich sehe hier das Problem, dass das AG Zeitz ja ausdrücklich sagt, das der 850k Abs. 4 nicht greift!
Kennt jemand eine alternative Norm zur Freigabe einer Coronaprämie bei öffentlich rechtlichen Gläubigern?
Gruß
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Re: Corona Prämie
Huhu:)
Ich denke, dass Du Dir da etwas zu viele Gedanken machst. Das AG Zeitz hat doch quasi nur nach dem Ausschlussprinzip hergeleitet, wie es dazu gekommen ist, dass § 765a ZPO zur Anwendung kommen muss.
Wenn Du die Leute da beeindrucken möchtest, kannst Du ja den "Schwesterparagraph" des 765a aus der Abgabenordnung, den § 258 AO analog ins Feld werfen. Obschon ich mir aber sehr sicher bin, dass die den auch selber kennen;)
Ich denke, dass Du Dir da etwas zu viele Gedanken machst. Das AG Zeitz hat doch quasi nur nach dem Ausschlussprinzip hergeleitet, wie es dazu gekommen ist, dass § 765a ZPO zur Anwendung kommen muss.
Wenn Du die Leute da beeindrucken möchtest, kannst Du ja den "Schwesterparagraph" des 765a aus der Abgabenordnung, den § 258 AO analog ins Feld werfen. Obschon ich mir aber sehr sicher bin, dass die den auch selber kennen;)
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Re: Corona Prämie
Hallo Caffery,
vielen Dank für die Ausführung.
Kann gut sein das ich mir zu viele Gedanken mache!
Werde abwarten was aus den Anträgen wird.
Und notfalls kenne ich ja jetzt auch entsprechende Norm!
Gruß
vielen Dank für die Ausführung.
Kann gut sein das ich mir zu viele Gedanken mache!
Werde abwarten was aus den Anträgen wird.
Und notfalls kenne ich ja jetzt auch entsprechende Norm!
Gruß
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Re: Corona Prämie
M.E. ist unter dem link
https://www.rechtspflegerforum.de/showt ... lung/page8
von "Bolleff" ein Beitrag mit nachvollziehbarer Begründung zu finden, der die "Unpfändbarkeit" der Prämie gut begründet
https://www.rechtspflegerforum.de/showt ... lung/page8
von "Bolleff" ein Beitrag mit nachvollziehbarer Begründung zu finden, der die "Unpfändbarkeit" der Prämie gut begründet
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Re: Corona Prämie
in diesen Beiträgen halten manche Rechtspfleger die Anwendung des 850a Nr. 3 ZPO für sachgerecht und kommen so zur Pfändungsfreiheit der Prämie
https://www.rechtspflegerforum.de/showt ... -ZPO/page3
https://www.rechtspflegerforum.de/showt ... -ZPO/page3
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Re: Corona Prämie
Hallo Imker,
danke Dir für deine Recherchen.
Ich entnehme den Beiträgen, dass man grundsätzlich in beide Richtungen entscheiden könnte.
Habe in den beiden Anträgen im letzten Jahr um Freigabe gebeten. Der Ball liegt jetzt beim Gericht, bzw. den öffentlich-rechtlichen Gläubiger wie sie damit umgehen.
Gruß
Camper
danke Dir für deine Recherchen.
Ich entnehme den Beiträgen, dass man grundsätzlich in beide Richtungen entscheiden könnte.
Habe in den beiden Anträgen im letzten Jahr um Freigabe gebeten. Der Ball liegt jetzt beim Gericht, bzw. den öffentlich-rechtlichen Gläubiger wie sie damit umgehen.
Gruß
Camper
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Re: Corona Prämie
Moin!
Es wäre natürlich ganz ausgesprochen spannend - und vermutlich auch ein allgemeiner Dienst am Lockdown-Volke - wenn Du die (ausschließlich positiven) Früchte Deiner lobenswerten Mühen hier bei Zeiten für die Nachwelt verbreiten würdest:)
Es wäre natürlich ganz ausgesprochen spannend - und vermutlich auch ein allgemeiner Dienst am Lockdown-Volke - wenn Du die (ausschließlich positiven) Früchte Deiner lobenswerten Mühen hier bei Zeiten für die Nachwelt verbreiten würdest:)
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