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- 8. Sep 2025, 08:43
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- Thema: Bin bissen verwirrt
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- 6. Sep 2025, 12:44
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Re: Bin bissen verwirrt
Ich hab dem Beschluss von Gericht am 06.06. 2025 bekommen das meine Restschuldbefreiung erteilt wurde : Das Vermögen, das der Schuldner nach dem Ablauf der Abtretungsfrist am 12.05.2025 erwirbt, gehört nicht mehr zur Insolvenzmasse. Dies gilt nicht für Vermögensbestandteile, die auf Grund einer Anfe...
- 6. Sep 2025, 12:26
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Re: Bin bissen verwirrt
Mein Frau ist am 27.05.2025 verstorben. Sie hatte ein neues Auto und eine Lebensversicherung. Nehmen Sie mir jetzt alles weg, oder was?
Sorry, aber ich bin momentan total fertig.
Sorry, aber ich bin momentan total fertig.
- 6. Sep 2025, 12:08
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Re: Bin bissen verwirrt
Tjo - so lange kein Schlussbericht gefertigt wurde konnte man noch nachmelden. Das hat offenbar jemand getan. Die Prüfung der nachgemeldeten Forderungen ist obligatorisch. Alles in allem nichts besorgniserregendes. Allerdings scheint hier wirklich jemand auf der Leitung gestanden zu haben wenn am 1...
- 6. Sep 2025, 07:13
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Bin bissen verwirrt
Guten Morgen. Ich bin seit dem 12.05.2025 restschuldbefreit. Gestern habe ich einen Brief vom Gericht bekommen, in dem Folgendes steht: wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet ($ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem beson...
- 1. Aug 2025, 07:40
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Re: Rückerstattung von Nebenkosten
... und es kann auch sein, dass die Vermieter einfach "dumm" ist. Üblicherweise bekommt sie ein "Enthaftungsschreiben" des IV (Mietverhältnis wird freigegeben). Damit ist die Nebenkostenabrechnung des Vermieters - Nachzahlung wie Erstattung - nicht mehr Teil des Verfahrens... Ha...
- 31. Jul 2025, 22:44
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Re: Rückerstattung von Nebenkosten
Ich finde in meinen Unterlagen nichts, und in den Insolvenzbekanntmachungen auch nichts.
- 31. Jul 2025, 20:09
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Re: Rückerstattung von Nebenkosten
Nein, du müsstest ein Schreiben bekommen haben, dass das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde. Und zwar genau so geschrieben: "A U F G E H O B E N". Ab diesem Zeitpunkt befindest du dich dann in der Wohlverhaltensphase und darfst auch die Rückzahlung vollständig behalten. Ich würde mal vor...
- 31. Jul 2025, 18:28
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Re: Rückerstattung von Nebenkosten
Wann hast du denn den Beschluss bekommen, dass das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde? Wenn es in den Zeitraum fällt als du bereits in der Wohlverhaltensphase warst, dann kriegst du die Rückerstattung in voller Höhe, da wird nur noch Gehalt abgetreten. In der Insolvenzphase musst du alles abgeben....
- 31. Jul 2025, 15:03
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Re: Rückerstattung von Nebenkosten
Im Regelfall reicht es, wenn du eine Kopie des Gerichtsschreibens per Mail / als PDF schickst. Ich will jetzt auch nicht päpstlicher sein als der Papst, aber diese Rückzahlung von Mietnebenkosten sind Teil der Insolvenzmasse. Keiner wird was sagen, wenn es sich um ein paar Euro handelt, wenn wir ab...