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- 9. Jul 2025, 14:38
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Re: Forderungen unter anderen Namen
Ergänzung: die Zahlungen würden aus seinem unpfändbaren Einkommen bezahlt werden, da er monatlich nie über die Pfändungsgrenze Einnahmen erzielt. Zudem habe ich vorhin gelesen, dass eine Gläubigerbegünstigung dann in Betracht kommt, wenn die Leistung aus der späteren Insolvenzmasse stammen würde. Wa...
- 9. Jul 2025, 14:00
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Re: Forderungen unter anderen Namen
Mich würde interessieren warum und wie das rauskommen soll. In dem nachgefragt wird, und Zahlungsbelege angefordert werden. Der Familienangehörige möchte seine Fehler wieder gut machen und mit offenen Karten spielen. Würde es Sinn ergeben, dem Insolvenzverwalter usw. alles offen dar zu legen und zu...
- 9. Jul 2025, 13:58
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Re: Forderungen unter anderen Namen
Die Relevanz einer Gläubigerbegünstigung vor einer geplanten Insolvenz erstreckt sich in der Regel über einen Zeitraum von drei Monaten vor dem Insolvenzantrag. In manchen Fällen kann jedoch auch ein Zeitraum von bis zu zehn Jahren relevant sein, insbesondere bei vorsätzlicher Benachteiligung von G...
- 9. Jul 2025, 13:57
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Re: Forderungen unter anderen Namen
Wenn er kann, soll er die Schulden auf falschen Namen so schnell wie möglich bezahlen. Gläubigerbegünstigung und der ganze Kram spielt jetzt sowieso noch keine Rolle. Bis die Insolvenz überhaupt mal eröffnet wird, sind die Zahlungen so lang her, das die nicht mehr angefochten werden. Im besten Fall...
- 8. Jul 2025, 21:26
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Forderungen unter anderen Namen
Hallo! Es geht um einen Familienangehörigen, der leider die Kontrolle über sein Kaufverhalten verloren hat. Er selbst hat mehrere tausend Euro Schulden und hat bereits einen Termin bei der Schuldnerberatung beantragt. Leider wird es zu dem Termin noch ein halbes Jahr dauern, weshalb wir hier auf die...