Hallo zusammen. Mit meinem Gläubiger konnte ich mich auf eine Vergleichssumme einigen. Um sicher zu sein, dass nach Zahlung der Vergleichssumme keine Nachforderungen kommen, habe ich den Gläubiger gebeten mir schriftlich zu bestätigen, dass nach Zahlungseingang der Vergleichssumme die Restschuld erl...