Hallo zusammen.
Mit meinem Gläubiger konnte ich mich auf eine Vergleichssumme einigen. Um sicher zu sein, dass nach Zahlung der Vergleichssumme keine Nachforderungen kommen, habe ich den Gläubiger gebeten mir schriftlich zu bestätigen, dass nach Zahlungseingang der Vergleichssumme die Restschuld erlassen wird, der Schuldtitel ausgehändigt wird und die Erledigungsmeldung an die SCHUFA und andere Auskunfteien veranlasst wird.
Schriftlich bestätigt wurde mir, das nach Eingang der Vergleichszahlung die Akte abgeschlossen und der Titel ausgehändigt wird.
Reicht das um sicher zu sein, dass es keine Nachforderungen gibt bzw. die Restschuld an Dritte weiterverkauft wird und dann von diesen eingefordert wird?
Vielen Dank.
Vergleichszahlung / Rechtssicherheit
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
-
- Neuankömmling
- Reaktionen: 0
- Beiträge: 2
- Registriert: 6. Mai 2019, 17:31
-
- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Vergleichszahlung / Rechtssicherheit
Hi KatzundMaus,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vergleichszahlung / Rechtssicherheit" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vergleichszahlung / Rechtssicherheit" geschaut?
0
-
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 433
- Beiträge: 2589
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Vergleichszahlung / Rechtssicherheit
Ich wüsste spontan nicht, wie man das deutlicher formulieren könnte.KatzundMaus hat geschrieben: ↑6. Mai 2019, 17:50 Schriftlich bestätigt wurde mir, das nach Eingang der Vergleichszahlung die Akte abgeschlossen und der Titel ausgehändigt wird.
Die Schufa-Erledigtmitteilung kannst Du dann ggf. auch noch selbst in die Wege leiten. Nicht wenige Inkassos weigern sich generell etwas in die Richtung zu veranlassen.
Ansonsten kann ich nur wieder sagen: Bei allem was man so (m.E. zu Recht) negatives über die Branche sagen kann. Es gibt nur ganz ganz wenige denen ich bei solchen Vergleichsvorgängen zutrauen würde da im Nachhinein irgendwelche Mätzchen zu machen - also dann auf einmal so tun als hätten sie das nicht so gesagt und wenn dann hätten sie es anders gemeint etc.
Wenn sie das so schreiben, werden sie sich meiner Erfahrung nach auch daran halten. Wie gesagt - mir würden spontan höchstens 2-3 Buden einfallen bei denen ich dennoch misstrauisch wäre.
Die einen sitzen in der Stadt des Dauerfußballmeisters *gähn* und die anderen in der Pfalz in einem Dorf an einem Bach. Achja, dann gibt es da noch so einen Zwergstaat in den Alpen...
Besonders aber bei großen Branchenvertretern bzw. Standardinkassos - EOS, infoscore/Haasis, HFG/KSP etc. - hätte ich bei so Geschichten keinerlei Sorgen.
Sollte da doch irgendwann noch etwas kommen - etwa weil die Forderung doch bei irgendeinem Inkassohopping durchrutscht - dann ist das wohl eher ein Versehen. Welches Du aber mit dem Originaltitel und dem Erledigtschreiben jederzeit sicher aus der Welt schaffen kannst.
0
-
- Neuankömmling
- Reaktionen: 0
- Beiträge: 2
- Registriert: 6. Mai 2019, 17:31
Re: Vergleichszahlung / Rechtssicherheit
Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort.
Dann werde ich mich jetzt entschulden.
Dann werde ich mich jetzt entschulden.
0