"Privatinsolvenz" - Wie gehts mir damit?!
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Re: "Privatinsolvenz" - Wie gehts mir damit?!
Der mindest Betrag für den TH in der WVP liegt bei 119,- € ( 100,- € plus Märchensteuer).
Nach der RSB bekommst Du, wenn es offene Kosten gibt, eine Rechnung vom Amtsgericht. Die bis dahin bestehende Stundung, ist nach der RSB aufgehoben. Du hast jetzt die Möglichkeit, eine neue Stundung zu beantragen, indem Du den entsprechenden Antrag stellst. Sollte dem Antrag entsprochen werden, gilt die neue Stundung für 48 Monate ( ich hoffe, dass ich da jetzt die richtige Angabe gemacht habe), in dieser Zeit musst Du dem Gericht jede Änderung Deiner Einkünfte oder Unterhaltsverpflichtungen mitteilen. Sollten sich innerhalb dieser Zeit, Deine wirtschaftlichen
Verhältnisse nicht ändern und somit die Stundung bestand behalten, brauchst Du nach Ablauf der Zeit keine Zahlungen mehr zu leisten und die gesamte Kosten fallen zur Last der Staatskasse.
Nach der RSB bekommst Du, wenn es offene Kosten gibt, eine Rechnung vom Amtsgericht. Die bis dahin bestehende Stundung, ist nach der RSB aufgehoben. Du hast jetzt die Möglichkeit, eine neue Stundung zu beantragen, indem Du den entsprechenden Antrag stellst. Sollte dem Antrag entsprochen werden, gilt die neue Stundung für 48 Monate ( ich hoffe, dass ich da jetzt die richtige Angabe gemacht habe), in dieser Zeit musst Du dem Gericht jede Änderung Deiner Einkünfte oder Unterhaltsverpflichtungen mitteilen. Sollten sich innerhalb dieser Zeit, Deine wirtschaftlichen
Verhältnisse nicht ändern und somit die Stundung bestand behalten, brauchst Du nach Ablauf der Zeit keine Zahlungen mehr zu leisten und die gesamte Kosten fallen zur Last der Staatskasse.
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Re: "Privatinsolvenz" - Wie gehts mir damit?!
Und der nächste "gelbe Brief" im Postkasten...
Das Verfahren wird nach §200 InsO aufgehoben.
Somit bin ich jetzt ich der Wohlverhaltensphase...
Verfahren eröffnet Ende August 2018 - Also knapp nach 1 1/2 Jahren in WVP (AG Hagen)
Zum weiteren Vorgehen hat das AG ja nen netten Schrieb und eine ellenlange Rechtsbelehrung mitgeschickt...
Trotzdem hätte ich noch die ein oder andere Frage...
Jetzt wird mir der Treuhänder ja wahrscheinlich einmal im Jahr einen Fragebogen zuschicken. Muss ich trotzdem noch Änderungen bei meinem Einkommen bzw. bei einem Jobwechsel beim TH anzeigen?
Und wenn ich mein Konto -eventuell- wieder in ein normales Girokonto umwandeln möchte... Muss ich den TH davon in Kenntnis setzen?
Jetzt genieße ich aber erstmal, dass die Last nochmals spürbar leichter geworden und ein Ende zumindest schon mal Sichtbar ist...
Bis dato gab es tatsächlich auch nie größere Schwierigkeiten im Verfahren... Die größte Hürde war wohl echt, mir selbst meinen "Misserfolg" und die tatkräftige Hilfestellung eine Schuldnerberatung einzugestehen...
Und tatsächlich geht es mir seit der Eröffnung - in finanzieller Sicht - deutlich besser und macht mich auch "entspannter". Ich habe viel über mich und meinen Umgang mit Geld gelernt, werde davon wohl hoffentlich Gang viel mit in mein restliches (finanzielles) Leben mitnehmen und in Zukunft den größten Böcken aus dem Weg gehen...
Zumal es auch gesundheitlich/psychisch noch einige viele Baustellen gibt....
Aber... Der große Klotz ist schon mal ein bisschen kleiner geworden...
Das Verfahren wird nach §200 InsO aufgehoben.
Somit bin ich jetzt ich der Wohlverhaltensphase...
Verfahren eröffnet Ende August 2018 - Also knapp nach 1 1/2 Jahren in WVP (AG Hagen)
Zum weiteren Vorgehen hat das AG ja nen netten Schrieb und eine ellenlange Rechtsbelehrung mitgeschickt...
Trotzdem hätte ich noch die ein oder andere Frage...
Jetzt wird mir der Treuhänder ja wahrscheinlich einmal im Jahr einen Fragebogen zuschicken. Muss ich trotzdem noch Änderungen bei meinem Einkommen bzw. bei einem Jobwechsel beim TH anzeigen?
Und wenn ich mein Konto -eventuell- wieder in ein normales Girokonto umwandeln möchte... Muss ich den TH davon in Kenntnis setzen?
Jetzt genieße ich aber erstmal, dass die Last nochmals spürbar leichter geworden und ein Ende zumindest schon mal Sichtbar ist...
Bis dato gab es tatsächlich auch nie größere Schwierigkeiten im Verfahren... Die größte Hürde war wohl echt, mir selbst meinen "Misserfolg" und die tatkräftige Hilfestellung eine Schuldnerberatung einzugestehen...
Und tatsächlich geht es mir seit der Eröffnung - in finanzieller Sicht - deutlich besser und macht mich auch "entspannter". Ich habe viel über mich und meinen Umgang mit Geld gelernt, werde davon wohl hoffentlich Gang viel mit in mein restliches (finanzielles) Leben mitnehmen und in Zukunft den größten Böcken aus dem Weg gehen...
Zumal es auch gesundheitlich/psychisch noch einige viele Baustellen gibt....
Aber... Der große Klotz ist schon mal ein bisschen kleiner geworden...
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Re: "Privatinsolvenz" - Wie gehts mir damit?!
Herzlichen Glückwunsch für diesen Schritt
Ich kann auch nur von mir sprechen, ich habe viel zu lange damit gewartet um die Schuldnerberatung und damit effektiv den Weg der PI zu bestreiten.
Umso mehr kann ich mich in dein Gefühl der „Freiheit“ hineinversetzen und freue mich wirklich für dich!
Aber um auf deine Fragen einzugehen:
Du musst den TH und das Gericht weiterhin über Einkommens-, Arbeitgeber-, oder Wohnortänderungen unterrichten. Außerdem musst du jegliche Erbschaft anzeigen.
Dein Konto kannst du in der Theorie wieder umwandeln, jedoch solltest du hier vorsichtig sein: ist eine Pfändung auf dem Konto, dann merkst du das zuerst nicht, weil das Pfändungsverbot auch in der WVP vorherrscht. Erst nach Ende der WVP könnte es dann sein dass die Pfändungen wieder aufleben und dann hast du die Rennerei.
Am Sichersten ist es ein neues Konto bei einer neuen Bank zu eröffnen. Ansonsten kannst du natürlich auch bei deiner Bank nach bestehenden Pfändungen fragen.
Ich kann auch nur von mir sprechen, ich habe viel zu lange damit gewartet um die Schuldnerberatung und damit effektiv den Weg der PI zu bestreiten.
Umso mehr kann ich mich in dein Gefühl der „Freiheit“ hineinversetzen und freue mich wirklich für dich!
Aber um auf deine Fragen einzugehen:
Du musst den TH und das Gericht weiterhin über Einkommens-, Arbeitgeber-, oder Wohnortänderungen unterrichten. Außerdem musst du jegliche Erbschaft anzeigen.
Dein Konto kannst du in der Theorie wieder umwandeln, jedoch solltest du hier vorsichtig sein: ist eine Pfändung auf dem Konto, dann merkst du das zuerst nicht, weil das Pfändungsverbot auch in der WVP vorherrscht. Erst nach Ende der WVP könnte es dann sein dass die Pfändungen wieder aufleben und dann hast du die Rennerei.
Am Sichersten ist es ein neues Konto bei einer neuen Bank zu eröffnen. Ansonsten kannst du natürlich auch bei deiner Bank nach bestehenden Pfändungen fragen.
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Re: "Privatinsolvenz" - Wie gehts mir damit?!
Wobei Einkommensänderungen nicht unbedingt angezeigt werden müssen, weil ja die Abtretungserklärung besteht
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Re: "Privatinsolvenz" - Wie gehts mir damit?!
[EDIT zum Post oben]
Nachdem ich die acht Seiten "Belehrung" gelesen habe, ist klar dass ich einen Wechsel der Stelle noch immer anzeigen muss...
Ich muss jetzt erstmal einen Kaffee trinken nach dem ganzen juristischen Kauderwelsch...
Da brennt einem ja echt der Hut bei solchen Schrieben...
----
Oh... Danke @tidus82 für die zwischenzeitliche Beantwortung.
Weiß ich Bescheid... Wobei ich bislang echt Glück hatte und die Mitarbeiter des - ehemaligen - IV die Änderungen bislang immer direkt ans Gericht weitergeleitet haben...
Einkommensänderungen... Damit meine ich auch diese "kleinen" Dinge wie z.B. eine Rückbuchung oder mal ne Überweisung aus der Familie von 5€ was man ja im eröffneten Verfahren quasi jedes Mal anzeigen muss...
Das mit dem Konto war von Anfang eine fixe Idee...
Ich müsste mal bei der jetzigen Bank abklären ob ne Pfändung auf dem Konto vorliegt (Meines Wissens nicht). Momentan ist das eh raus, da ich wahrscheinlich für längere Zeit ausfalle und somit nicht über den Pfändungsfreien Betrag komme und somit keine wirklichen Nachteile mit einem P-Konto habe...
Aus der Idee würde wohl erst ein Schuh werden, wenn ich wieder in Arbeit stehe...
Nachdem ich die acht Seiten "Belehrung" gelesen habe, ist klar dass ich einen Wechsel der Stelle noch immer anzeigen muss...
Ich muss jetzt erstmal einen Kaffee trinken nach dem ganzen juristischen Kauderwelsch...
Da brennt einem ja echt der Hut bei solchen Schrieben...
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Oh... Danke @tidus82 für die zwischenzeitliche Beantwortung.
Weiß ich Bescheid... Wobei ich bislang echt Glück hatte und die Mitarbeiter des - ehemaligen - IV die Änderungen bislang immer direkt ans Gericht weitergeleitet haben...
Einkommensänderungen... Damit meine ich auch diese "kleinen" Dinge wie z.B. eine Rückbuchung oder mal ne Überweisung aus der Familie von 5€ was man ja im eröffneten Verfahren quasi jedes Mal anzeigen muss...
Das mit dem Konto war von Anfang eine fixe Idee...
Ich müsste mal bei der jetzigen Bank abklären ob ne Pfändung auf dem Konto vorliegt (Meines Wissens nicht). Momentan ist das eh raus, da ich wahrscheinlich für längere Zeit ausfalle und somit nicht über den Pfändungsfreien Betrag komme und somit keine wirklichen Nachteile mit einem P-Konto habe...
Aus der Idee würde wohl erst ein Schuh werden, wenn ich wieder in Arbeit stehe...
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Re: "Privatinsolvenz" - Wie gehts mir damit?!
Ne, Du hattest kein Glück. Die von Tidus angesprochene Doppel-Mittelungspflicht besteht ja nur in der WVP -> § 295 InsO.Ruhrpottmensch hat geschrieben: ↑21. Jan 2020, 17:35 Weiß ich Bescheid... Wobei ich bislang echt Glück hatte und die Mitarbeiter des - ehemaligen - IV die Änderungen bislang immer direkt ans Gericht weitergeleitet haben...
Da es aber zu nix gutem führen kann, soetwas getrennt zu vermitteln sage ich auch in der Beratung grundsätzlich, dass jederzeit zu beidem gemeldet werden muss. Alles andere würde nur verwirren.
Das ist jetzt Geschichte;)Ruhrpottmensch hat geschrieben: ↑21. Jan 2020, 17:35 Einkommensänderungen... Damit meine ich auch diese "kleinen" Dinge wie z.B. eine Rückbuchung oder mal ne Überweisung aus der Familie von 5€ was man ja im eröffneten Verfahren quasi jedes Mal anzeigen muss...
Klär das bloß vorher ab! Lass Dir schriftlich geben, dass keine Altpfändung drauf ist. Es kommt nicht selten vor, dass Banken bei Altpfändungen in solchen Konstallationen bei Rückumwandlungen Beträge einfach sperren ohne auszukehren (wegen des Vollstreckungsverbots). So ein Gewiggel braucht kein Mensch!Ruhrpottmensch hat geschrieben: ↑21. Jan 2020, 17:35 Das mit dem Konto war von Anfang eine fixe Idee...
Ich müsste mal bei der jetzigen Bank abklären ob ne Pfändung auf dem Konto vorliegt (Meines Wissens nicht).
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Re: "Privatinsolvenz" - Wie gehts mir damit?!
Oh... Okay... Dann spart sich der - jetzt - TH also ein bisschen Arbeit...
Aber klar... Für ihn ist ja jetzt auch nicht mehr ganz so viel Kohle drin...
Ich denke, bei Einkommens-, Job- oder Wohnortwechsel sollte ein formloser Anruf bei Gericht reichen?!
Und ein kleines Gedankenspiel zum Thema Rückumwandlung P-Konto:
Sollte dies quasi "sauber" von Altpfändungen sein, könnte ich dann auf dem Girokonto wieder Vermögen aus dem "Unpfändbaren" bzw. wenn man in Arbeit ist, nach Abtretung, "anhäufen" ohne das dieses Vermögen "in Gefahr" ist bzw. zu Fragen beim TH führt?!
(Also nicht falsch verstehen... Sollte ein Erbe aus irgendeiner Ecke auf mich zukommen, würde ich natürlich melden. Ebenso, wenn mich ein warmer Geldregen in Form eines Lottogewinn trifft)
Aber klar... Für ihn ist ja jetzt auch nicht mehr ganz so viel Kohle drin...
Ich denke, bei Einkommens-, Job- oder Wohnortwechsel sollte ein formloser Anruf bei Gericht reichen?!
Und ein kleines Gedankenspiel zum Thema Rückumwandlung P-Konto:
Sollte dies quasi "sauber" von Altpfändungen sein, könnte ich dann auf dem Girokonto wieder Vermögen aus dem "Unpfändbaren" bzw. wenn man in Arbeit ist, nach Abtretung, "anhäufen" ohne das dieses Vermögen "in Gefahr" ist bzw. zu Fragen beim TH führt?!
(Also nicht falsch verstehen... Sollte ein Erbe aus irgendeiner Ecke auf mich zukommen, würde ich natürlich melden. Ebenso, wenn mich ein warmer Geldregen in Form eines Lottogewinn trifft)
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Re: "Privatinsolvenz" - Wie gehts mir damit?!
Wo du gerade Lottogewinn sagst:
Nehmen wir an du bekommst ein Geldgeschenk für den Urlaub von deinen Eltern, Sohn, bekannten, Freund, freundesfreund oder sonst wem nicht-Arbeitgeber-ähnlichem Menschen, dann brauchst du das nicht mehr melden.
Du darfst sparen bis du umfällst, und wenn da Millionen auf deinem Konto liegen.
Wenn es aus einer Quelle ist, die NICHT aus einer Arbeit herrührt und auch NICHT aus einem Erbe entstanden ist, dann kannst du das behalten und brauchst es auch nicht melden.
Der Treuhänder fordert auch keine Kontoauszüge mehr an.
Auch ein Lottogewinn in unüberschaubarer Höhe, dass die Geldscheine nur so vom Himmel regnen brauchst du in der Wohlverhaltensphase nicht mehr melden. Die Insolvenz ist vorbei, es ist jetzt nur noch der „ich verhalte mich wohl und gebe alles ab was ich zu viel von meinem Chef kassiere oder erbe“-Zeit.
Einzig und allein ist meldepflichtig Folgendes:
Umzug, Arbeitgeberänderung bzw. Job verloren bzw. Nebenjob sowie Erben.
Punkt. Aus. Ende.
Nehmen wir an du bekommst ein Geldgeschenk für den Urlaub von deinen Eltern, Sohn, bekannten, Freund, freundesfreund oder sonst wem nicht-Arbeitgeber-ähnlichem Menschen, dann brauchst du das nicht mehr melden.
Du darfst sparen bis du umfällst, und wenn da Millionen auf deinem Konto liegen.
Wenn es aus einer Quelle ist, die NICHT aus einer Arbeit herrührt und auch NICHT aus einem Erbe entstanden ist, dann kannst du das behalten und brauchst es auch nicht melden.
Der Treuhänder fordert auch keine Kontoauszüge mehr an.
Auch ein Lottogewinn in unüberschaubarer Höhe, dass die Geldscheine nur so vom Himmel regnen brauchst du in der Wohlverhaltensphase nicht mehr melden. Die Insolvenz ist vorbei, es ist jetzt nur noch der „ich verhalte mich wohl und gebe alles ab was ich zu viel von meinem Chef kassiere oder erbe“-Zeit.
Einzig und allein ist meldepflichtig Folgendes:
Umzug, Arbeitgeberänderung bzw. Job verloren bzw. Nebenjob sowie Erben.
Punkt. Aus. Ende.
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Re: "Privatinsolvenz" - Wie gehts mir damit?!
Übrigens, falls du wirklich mal einen Anruf von deinem Bankberater bekommst und er sagt: „Herr Ruhrpottmensch, kommen Sie schnell vorbei, Ihr Geld versperrt den Weg zum Tresor!“ dann lass es uns gern wissen. Ich würde gern damit prahlen, dem reichsten Mann auf der Welt geholfen zu haben
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- praktischer Schuldnerberater
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- Beiträge: 2588
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Re: "Privatinsolvenz" - Wie gehts mir damit?!
Ehm, ne. Ich würde es schriftlich machen.Ruhrpottmensch hat geschrieben: ↑21. Jan 2020, 21:08 Ich denke, bei Einkommens-, Job- oder Wohnortwechsel sollte ein formloser Anruf bei Gericht reichen?!
Wenn Du einen Glückwunsch für den Lottogewinn erhaschen willst, kannst Du das gerne tun. Ansonsten wird Deine Lottomillionen dann niemand mehr wollen. Genauso wie das Bernsteinzimmer oder die Davidoff-Morini Stradivari - solltest Du solche Dinge während der WVP zufällig finden. Auch geschenkte Fabergé-Eier könntest Du Dir guten Gewissens in die Küche stellen.Ruhrpottmensch hat geschrieben: ↑21. Jan 2020, 21:08 Und ein kleines Gedankenspiel zum Thema Rückumwandlung P-Konto:
Sollte dies quasi "sauber" von Altpfändungen sein, könnte ich dann auf dem Girokonto wieder Vermögen aus dem "Unpfändbaren" bzw. wenn man in Arbeit ist, nach Abtretung, "anhäufen" ohne das dieses Vermögen "in Gefahr" ist bzw. zu Fragen beim TH führt?!
(Also nicht falsch verstehen... Sollte ein Erbe aus irgendeiner Ecke auf mich zukommen, würde ich natürlich melden. Ebenso, wenn mich ein warmer Geldregen in Form eines Lottogewinn trifft)
Du könntest solche Dinge aber natürlich auch mir geben - sicher ist sicher;)
Ansonsten brauchst Du in der WVP tatsächlich nur Dein pfändbares Einkommen und die Hälfte von Erbschaften abzudrücken.
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