Kleines Update:
Mal zur Abwechslung ein "erfreulicher" gelber Briefumschlag...
Just heute lag im Postkasten der Schrieb von Gericht, dass der Schlussrechnung des IV zugestimmt worden ist. Somit haben die Gläubiger jetzt bis Mitte Januar 2020 Zeit, im schriftlichen Verfahren Stellung zu nehmen.
Wenn ich das jetzt richtig interpretiere, dürfte ich mit der WVP so Mitte Februar 2020 rechnen?!
Das hieße dann, ich bin nach gut 1 1/2 Jahren aus dem eröffneten Verfahren raus und rein in die WVP. Eine durchaus gute Zeit wie ich finde...
Anbei noch ein Frage:
Mit an dem Schrieb war ein Beschluss vom AG über die Vergütung & Auslagen des IV...
Für alle Interessierten:
- Vergütung 800€
- Auslagen 216,80€
Unterm Strich mit MwSt: 1209,99€
Jetzt wird aber da drunter geschrieben:
Da dem Schuldner die Verfahrenskosten für das Insolvenzverfahren mit Beschluss vom xx.xx.2018 gestundet wurden und die zu verteilende Masse nicht ausreichend wird, um die Verfahrenkosten des §54 InsO zu decken, hat der Insolvenzverwalter einen Anspruch gegen die Staatskasse.
Soweit, so klar... Aber hat das irgendeine Bedeutung für mich als Schuldner
nach Beendigung der Inso bzw. WVP?! Soweit ich informiert bin, muss ich Vergütung und Auslagen des IV doch so oder so tragen?!