Hallo,
Mein Verfahren wurde Anfang Dezember eröffnet, ein IV benannt, mein AG hat von meinem Gehalt auch schon den ersten Betrag an den IV abgeführt.
Der abgeführte Betrag ist aber höher als der in der Tabelle zum entsprechenden Netto und entsprechender Anzahl an unterhaltsberechtigten Personen genannte Betrag.
Fragen dazu kann mir die Lohnbuchhaltung nicht beantworten, weil sie nur machen was ihnen die Software vorgibt.
Wie kann ich in Erfahrung bringen, ob der höhere Abzug berechtigt war? Das Geld sehe ich nie wieder, wenn der Betrag unberechtigt hoch war oder?
Danke im Voraus für eine Antwort und allen einen schönen Jahreswechsel!
Zu hoher Betrag an IV abgeführt?
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Re: Zu hoher Betrag an IV abgeführt?
Hi Saturnring,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Zu hoher Betrag an IV abgeführt?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Zu hoher Betrag an IV abgeführt?" geschaut?
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Zu hoher Betrag an IV abgeführt?
Na wenn das mal keine geile Antwort ist!?Saturnring hat geschrieben: ↑30. Dez 2022, 09:56 Fragen dazu kann mir die Lohnbuchhaltung nicht beantworten, weil sie nur machen was ihnen die Software vorgibt.
In Jugendsprache würde man wohl sagen: "Made my day!"
So ein riesen Hexenwerk ist das ja nun auch wieder nicht. Du kannst die genauen Zahlen (also ganz genau - aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Lohnbestandteilen) ja hier mal schreiben - oder mir pinnen - oder einen Fachmann vor Ort fragen.Saturnring hat geschrieben: ↑30. Dez 2022, 09:56 Wie kann ich in Erfahrung bringen, ob der höhere Abzug berechtigt war?
Also ich würde es auf jeden Fall zumindest versuchen, besonders wenn der Betrag wesentlich ist und sich eine dauerhafte Fortführung des Problems als wahrscheinliches Szenario darstellt (was ja so zu sein scheint). Haften für die falsche Berechnung müsste im Endeffekt der Arbeitgeber. (und nicht der Hersteller der Software;)) Dieser wird aber naturgemäß selten durch seine Arbeitnehmer dazu "gezwungen".Saturnring hat geschrieben: ↑30. Dez 2022, 09:56 Das Geld sehe ich nie wieder, wenn der Betrag unberechtigt hoch war oder?
Aber ich kann mir auch vorstellen, dass es Verwalter gibt die bei vernünftiger Kontaktaufnahme und Darlegung der Sachlage ohne episches Tamtam Wege aufzeigen wie man das Geld aus der Masse zurückerhalten kann - besonders wenn es sich um Beträge von existenzieller Höhe handelt und der Fehler bei der Abtretung offensichtlich und einmalig ist. Aber dafür muss man halt etwas Glück haben.
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Re: Zu hoher Betrag an IV abgeführt?
in Ergänzung zu caffery:
Hexenwerk ist das Prüfen nicht - ist etwas zeitraubend.
Prüf doch mal, was auf Deiner Gehaltsabrechnung zu den Unterhaltsprlichten zu erkennen ist - Steuerklasse: stimmt die? Anzahl der Kinder-Freibeträge.... und dann: sind die Zuschläge richtig "benummert" und bekommst Du Sachbezüge - so ein Auto oder ein Bier-Deputat??? alles zeitaufwändig....
Hexenwerk ist das Prüfen nicht - ist etwas zeitraubend.
Prüf doch mal, was auf Deiner Gehaltsabrechnung zu den Unterhaltsprlichten zu erkennen ist - Steuerklasse: stimmt die? Anzahl der Kinder-Freibeträge.... und dann: sind die Zuschläge richtig "benummert" und bekommst Du Sachbezüge - so ein Auto oder ein Bier-Deputat??? alles zeitaufwändig....
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