Wie lange kann so etwas dauern?
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Wie lange kann so etwas dauern?
Hallo zusammen!
Es geht um die, in zahlreichen Beiträgen, angesprochenen Probleme mit meinem TH.
Ich hatte ein Schreiben an das Gericht geschickt, in dem ich mitteilte, dass ich mit der Vorgehensweise meines TH nicht einverstanden bin und habe das Gericht gebeten dies zu überprüfen.
Nachdem eine Stellungnahme des TH angefordert worden war, bekam ich die Antwort, dass ein Fehlverhalten des TH nicht feststellbar sein, ich mein Anliegen aber konkretisieren könne.
Ich habe dann mein Anliegen dem Gericht gegenüber konkretisiert und habe innerhalb von drei Tagen ein Schreiben vom Gericht erhalten, in dem man mir mitteilte, dass die Angelegenheit dem zuständigen Richter übergeben worden ist.
Das ist jetzt 6 Wochen her und es tut sich nichts. Wie lange dauert so etwas im allgemeinem?
Ich frage, weil ich diese " Verzögerung" nicht nachvollziehen kann. Für mich kann die Entscheidung des Richters nur positiv ausfallen, der einzige, der einen Nachteil aus der Entscheidung haben könnte, ist der TH und dieser Umstand müsste dem Richter doch eigentlich klar sein oder sehe ich das falsch?
Gruß Arreis
Es geht um die, in zahlreichen Beiträgen, angesprochenen Probleme mit meinem TH.
Ich hatte ein Schreiben an das Gericht geschickt, in dem ich mitteilte, dass ich mit der Vorgehensweise meines TH nicht einverstanden bin und habe das Gericht gebeten dies zu überprüfen.
Nachdem eine Stellungnahme des TH angefordert worden war, bekam ich die Antwort, dass ein Fehlverhalten des TH nicht feststellbar sein, ich mein Anliegen aber konkretisieren könne.
Ich habe dann mein Anliegen dem Gericht gegenüber konkretisiert und habe innerhalb von drei Tagen ein Schreiben vom Gericht erhalten, in dem man mir mitteilte, dass die Angelegenheit dem zuständigen Richter übergeben worden ist.
Das ist jetzt 6 Wochen her und es tut sich nichts. Wie lange dauert so etwas im allgemeinem?
Ich frage, weil ich diese " Verzögerung" nicht nachvollziehen kann. Für mich kann die Entscheidung des Richters nur positiv ausfallen, der einzige, der einen Nachteil aus der Entscheidung haben könnte, ist der TH und dieser Umstand müsste dem Richter doch eigentlich klar sein oder sehe ich das falsch?
Gruß Arreis
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Re: Wie lange kann so etwas dauern?
Feiertage + überlastete Gerichte (Bzw. Richter) + eventuell hoher Krankenstand/Urlaubszeit + Postweg...
Nur so eine Idee...
Nur so eine Idee...
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Re: Wie lange kann so etwas dauern?
Damit das alles übersichtlicher bleibt, könntest du die ganzen Fragen zur gleichen Sache auch in einem Thread stellen....
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Re: Wie lange kann so etwas dauern?
Da hätte ich doch fast vergessen zu antworten.
Vielleicht liege ich ja falsch, aber nach meiner persönlichen Auffassung ist es übersichtlicher wenn verschiedene Faktoren, auch wenn sie zu einem Thema gehören, einzeln behandelt werden sollten.
Es ist zwar etwas weit hergeholt, aber es wäre ja durchaus möglich, dass mein TH auch in anderen fällen Fehler begangen hat und der Richter das Ganze herauszögert um dem TH richtig einen mitzugeben oder dann doch eher nicht?
Vielleicht liege ich ja falsch, aber nach meiner persönlichen Auffassung ist es übersichtlicher wenn verschiedene Faktoren, auch wenn sie zu einem Thema gehören, einzeln behandelt werden sollten.
Es ist zwar etwas weit hergeholt, aber es wäre ja durchaus möglich, dass mein TH auch in anderen fällen Fehler begangen hat und der Richter das Ganze herauszögert um dem TH richtig einen mitzugeben oder dann doch eher nicht?
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Re: Wie lange kann so etwas dauern?
Ich habs Dir glaube ich schonmal an anderer Stelle geschrieben:
Was Du als Fehler bezeichnest wird in der Praxis vielerorts wahrscheinlich überhaupt nicht so gesehen, sondern eher als übliche Vereinfachung.
Es gibt etliche gesetzliche Bestimmungen die in der strengen Lesart des Gesetzgebers deutlich komplexer zu handhaben wären als es in der Praxis bei "Allerweltssachverhalten" (oder in Deinem Falle Allerweltsverfahren) gehandhabt werden.
Als Beispiel fällt mir da spontan die Weiterführung von Dauerschuldverhältnissen nach Insolvenzeröffnung ein. Streng genommen müsste jeder Insolvenzverwalter für jedes Dauerschuldverhältnis welches seine Insolvenzschuldner über die Eröffnung hinweg weiterführen eine Enthaftungserklärung an den jeweiligen Anbieter schicken.
Also Telefon, Fernsehen, Haftpflicht, Spotify, Netflix, Zeitschriften und weiß der Geier was manche Leute so mit sich rumschleppen. Passiert das in der Praxis? Nein! Dafür interessiert sich auf deutsch gesagt kein Schwein. Warum? Weil das kein Mensch leisten kann und eine strenge Verfolgung solcher Dinge einfach nicht Aufwandsökonomisch wäre - obwohl die Gesetzeslage es eigentlich eindeutig zwingend erfordert.
Was Du als Fehler bezeichnest wird in der Praxis vielerorts wahrscheinlich überhaupt nicht so gesehen, sondern eher als übliche Vereinfachung.
Es gibt etliche gesetzliche Bestimmungen die in der strengen Lesart des Gesetzgebers deutlich komplexer zu handhaben wären als es in der Praxis bei "Allerweltssachverhalten" (oder in Deinem Falle Allerweltsverfahren) gehandhabt werden.
Als Beispiel fällt mir da spontan die Weiterführung von Dauerschuldverhältnissen nach Insolvenzeröffnung ein. Streng genommen müsste jeder Insolvenzverwalter für jedes Dauerschuldverhältnis welches seine Insolvenzschuldner über die Eröffnung hinweg weiterführen eine Enthaftungserklärung an den jeweiligen Anbieter schicken.
Also Telefon, Fernsehen, Haftpflicht, Spotify, Netflix, Zeitschriften und weiß der Geier was manche Leute so mit sich rumschleppen. Passiert das in der Praxis? Nein! Dafür interessiert sich auf deutsch gesagt kein Schwein. Warum? Weil das kein Mensch leisten kann und eine strenge Verfolgung solcher Dinge einfach nicht Aufwandsökonomisch wäre - obwohl die Gesetzeslage es eigentlich eindeutig zwingend erfordert.
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Re: Wie lange kann so etwas dauern?
Nunja, pauschalisieren lässt es sich nicht, ob man ein "altes" Thema fortsetzt oder ein neues Thema eröffnet.
In genau diesem Beispiel hier wäre es wirklich sinnvoller gewesen das "alte" Thema fortzuführen - man sieht ja recht schnell, wenn sich etwas in einem Thema ändert, bzw. kann das Thema abonnieren. Von daher pflichte ich Shopgirl durchaus bei.
Ich möchte mich aber bzgl. der Gestaltung eines Forums nicht zu sehr einmischen - nur wenn es ganz unübersichtlich wird, dann sortiere ich ein bisschen. Aber bis dahin sollte noch etwas Zeit vergehen.
Aber nochmal zurück zu deiner Frage:
Ich denke nicht, dass der Richter mit einer größeren Kelle ausholen wird - es wird einfach seine Zeit dauern. Die Mühlen mahlen nunmal sehr langsam. Warte ab und schaue was passieren wird. Es wird sich in jedem Fall jemand um deinen Fall kümmern - ob früher oder später.
In genau diesem Beispiel hier wäre es wirklich sinnvoller gewesen das "alte" Thema fortzuführen - man sieht ja recht schnell, wenn sich etwas in einem Thema ändert, bzw. kann das Thema abonnieren. Von daher pflichte ich Shopgirl durchaus bei.
Ich möchte mich aber bzgl. der Gestaltung eines Forums nicht zu sehr einmischen - nur wenn es ganz unübersichtlich wird, dann sortiere ich ein bisschen. Aber bis dahin sollte noch etwas Zeit vergehen.
Aber nochmal zurück zu deiner Frage:
Ich denke nicht, dass der Richter mit einer größeren Kelle ausholen wird - es wird einfach seine Zeit dauern. Die Mühlen mahlen nunmal sehr langsam. Warte ab und schaue was passieren wird. Es wird sich in jedem Fall jemand um deinen Fall kümmern - ob früher oder später.
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Re: Wie lange kann so etwas dauern?
Ob nun ein - oder mehrere Threads, da bin ich mir nicht sicher, ich verspreche aber keiner neuen mehr zu dem Thema zu erstellen.
@ caffery
Du selbst bist mit der Materie sicherlich wesentlich besser vertraut als ich. Ich bin mir nicht wirklich sicher, ob ich den von mir als Fehler angesehenen Vorgang schon so beschrieben habe, wie er verlaufen ist, was ich hier dann mal, auch wenn ich mich wiederhole, machen möchte und ich würde Dich dann bitten mir aus Deiner Sich zu sagen, Fehler oder Vereinfachung.
Der TH hat das mein Einkommen und das meiner Frau zusammen gerechnet und anhand der Düsseldorfer Tabelle den Bedarf meines Sohnes ermittelt. Durch den Nettoverdienst meines Sohnes und die Addierung des Kindergeldes hat er festgestellt, dass der Gesamtverdienst über dem Bedarf liegt.
Bis hier her eigentlich alles in Ordnung, nur hat der TH vergessen den Ausbildungsmehrbedarf, der auch in der Düsseldorfer-Tabelle erwähnt wird und die Fahrkosten von seiner Berechnung abzuziehen.
Das Fahrgeld abzugsfähig ist, stellt sich in einem Urteil des OLG Köln dar, in diesem Urteil werden sogar, abweichend von der üblichen Berechnung, Hin- und Rückfahrt für die Berechnung herangezogen.
In weiteren Urteilen wird zudem dargestellt, dass eine Unterhaltsverpflichtung auch dann weiter besteht, wenn die Differenz zwischen errechneten Einkommen und dem Bedarf nach der Düsseldorfer -Tabelle, nur einige Cent beträgt.
@ caffery
Du selbst bist mit der Materie sicherlich wesentlich besser vertraut als ich. Ich bin mir nicht wirklich sicher, ob ich den von mir als Fehler angesehenen Vorgang schon so beschrieben habe, wie er verlaufen ist, was ich hier dann mal, auch wenn ich mich wiederhole, machen möchte und ich würde Dich dann bitten mir aus Deiner Sich zu sagen, Fehler oder Vereinfachung.
Der TH hat das mein Einkommen und das meiner Frau zusammen gerechnet und anhand der Düsseldorfer Tabelle den Bedarf meines Sohnes ermittelt. Durch den Nettoverdienst meines Sohnes und die Addierung des Kindergeldes hat er festgestellt, dass der Gesamtverdienst über dem Bedarf liegt.
Bis hier her eigentlich alles in Ordnung, nur hat der TH vergessen den Ausbildungsmehrbedarf, der auch in der Düsseldorfer-Tabelle erwähnt wird und die Fahrkosten von seiner Berechnung abzuziehen.
Das Fahrgeld abzugsfähig ist, stellt sich in einem Urteil des OLG Köln dar, in diesem Urteil werden sogar, abweichend von der üblichen Berechnung, Hin- und Rückfahrt für die Berechnung herangezogen.
In weiteren Urteilen wird zudem dargestellt, dass eine Unterhaltsverpflichtung auch dann weiter besteht, wenn die Differenz zwischen errechneten Einkommen und dem Bedarf nach der Düsseldorfer -Tabelle, nur einige Cent beträgt.
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Re: Wie lange kann so etwas dauern?
Wenn ich mich richtig erinnere, hat der Treuhänder nebenbei auch vergessen einen entsprechenden Beschluss beim Gericht zu erwirken? Oder habe ich da etwas überlesen?
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Re: Wie lange kann so etwas dauern?
Den hat er auch nicht beantragt, wobei das Gericht hier der Auffassung war, dass es nicht nötig sei.
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Re: Wie lange kann so etwas dauern?
Mal unabhängig davon, dass es sich um mich handelt, mal die Frage:
Müsste ein Gericht, bei Unstimmigkeiten im Bereich des pfändbaren Einkommens, nicht anordnen, dass das Geld solange auf ein Sperrkonto gezahlt wird, bis die Angelegenheit geregelt ist oder aber der TH angewiesen wird, die eingegangenen Gelder nicht an die Gläubiger weiterzuleiten?
Müsste ein Gericht, bei Unstimmigkeiten im Bereich des pfändbaren Einkommens, nicht anordnen, dass das Geld solange auf ein Sperrkonto gezahlt wird, bis die Angelegenheit geregelt ist oder aber der TH angewiesen wird, die eingegangenen Gelder nicht an die Gläubiger weiterzuleiten?
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