Welche Schritte gehe ich, wenn ich eine Insolvenz anmelde?

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FoLo
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Welche Schritte gehe ich, wenn ich eine Insolvenz anmelde?

Beitrag von FoLo »

Hallo!
Wenn ich die Insolvenz mit einem Schuldnerberater angehe , gehen mir folgende Gedanken durch den Kopf:

Ich bekomme zur Zeit Gründungszuschuss. Der fällt dann weg.
ALG wird mir denke ich in Folge nicht zustehen. Harz 4 würde ich gerne vermeiden.
Kann ich nach nachdem ich eine Insolvenz beim Schuldnerberater anmelde arbeiten gehen?
Ich würde 1-2 Teilzeitjobs annehmen, weil ich ja die Praxis (Med. Massage) noch trotzdem an der Backe habe und die Einrichtung etc. verkaufen muss. Aber in der Zwischenzeit ja leben muss, Miete etc. zahlen muss. Also teilweise bereit sein muss die Praxis auf und zuzuschließen und die Ware zeigen.

Noch sind keine Schulden entstanden, aber diese fangen in den kommenden Wochen an.
Sollte ich es auflaufen lassen oder allen (Vermieter, Softwarefirma, Vodafone, etc.) Bescheid geben?

Natürlich muss ich mit der Bank reden, aber wenn die merken das nichts mehr läuft, denke ich machen die das Konto einfach zu und es läuft gar nichts mehr. Deshalb weiß ich hier auch nicht wann der richtige Zeitpunkt ist die Bank zu informieren.

Laut Schuldenberater dauert es 3-5 Monate , die Bearbeitung des Verfahrens. Wie oben erwähnt würde ich so schnell wie möglich arbeiten gehen. Teilzeit. Das heißt ich müsste mich "Überall" abmelden um nicht als selbstständig zu gelten. Weiß jemand wie lange es dauert bis ich wieder (Lohsteuerkarte) arbeiten kann/darf?

Sorry für die vielen Fragen in letzter Zeit. Und diese auch noch im Zick Zack Kurs. Aber ich bin wirklich so ziemlich durch den Wind und suche einigermaßen eine Orientierung. Habe natürlich auch große Angst was falsch u machen und die Lage noch zu verschlimmern.
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Re: Welche Schritte gehe ich, wenn ich eine Insolvenz anmelde?

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Hi FoLo,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Welche Schritte gehe ich, wenn ich eine Insolvenz anmelde?" geschaut?
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Witwe Bolte
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Re: Welche Schritte gehe ich, wenn ich eine Insolvenz anmelde?

Beitrag von Witwe Bolte »

FoLo hat geschrieben: 17. Feb 2021, 06:05 ... Harz 4 würde ich gerne vermeiden.
Das Jobcenter würde Dich auch als erstes auffordern, Dir einen Job zu suchen.
FoLo hat geschrieben: 17. Feb 2021, 06:05 Kann ich nach nachdem ich eine Insolvenz beim Schuldnerberater anmelde arbeiten gehen?
Den "Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens" gibt man beim Gericht ab, nicht beim Schuldnerberater.
Natürlich kannst Du (und solltest es auch!), Dir so schnell wie möglich einen Job suchen, damit Du von dem eigenen Einkommen leben und Deine Miete zahlen kannst (und nicht von dem Gründungsdarlehn der Bank).
FoLo hat geschrieben: 17. Feb 2021, 06:05 Ich würde 1-2 Teilzeitjobs annehmen, weil ich ja die Praxis (Med. Massage) noch trotzdem an der Backe habe und die Einrichtung etc. verkaufen muss. Aber in der Zwischenzeit ja leben muss, Miete etc. zahlen muss. Also teilweise bereit sein muss die Praxis auf und zuzuschließen und die Ware zeigen.
Wenn Du jetzt Deine Einrichtung verkaufst und dann den Inso-Antrag abgibst, dann kann ein Insolvenzverwalter Deine Verkäufe möglicherweise rückgängig machen.
FoLo hat geschrieben: 17. Feb 2021, 06:05 Noch sind keine Schulden entstanden, aber diese fangen in den kommenden Wochen an.
Sollte ich es auflaufen lassen oder allen (Vermieter, Softwarefirma, Vodafone, etc.) Bescheid geben?
Für die Praxis hast Du vermutlich einen gewerblichen Mietvertrag ?
Was steht da drin zur Dauer, bzw. Kündigung des Mietverhältnisses ?
FoLo hat geschrieben: 17. Feb 2021, 06:05 Laut Schuldenberater dauert es 3-5 Monate , die Bearbeitung des Verfahrens. Wie oben erwähnt würde ich so schnell wie möglich arbeiten gehen. Teilzeit. Das heißt ich müsste mich "Überall" abmelden um nicht als selbstständig zu gelten. Weiß jemand wie lange es dauert bis ich wieder (Lohsteuerkarte) arbeiten kann/darf?
3-5 Monate ?
Das kommt mir aber sehr lang vor.
Aber wenn Du aktuell noch gar keine Schulden hast, dann hast Du ja auch keine Eile mit dem Inso-Antrag.
Wieso willst Du Dich "überall" (wo?) abmelden?
Du kannst doch selbständig sein UND nebenher Deine Teilzeit-Jobs (oder auf Honorar-Basis?) machen.
Wenn es für Dich wirklich auf ein Inso-Verfahren hinauslaufen sollte, dann ist es doch besser, weiter selbständig zu sein (dann brauchst Du keinen "AEV" und kannst den Inso-Antrag schneller abgeben).

Wie hoch werden denn Deine Schulden sein / werden ?
Womit rechnest Du ?
Und Du siehst keine Chance, die zu bezahlen, wenn Du einen oder mehrere Jobs hast ?

Wie bist Du zZt krankenversichert ?
Wie hoch ist der Beitrag ?
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FoLo
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Re: Welche Schritte gehe ich, wenn ich eine Insolvenz anmelde?

Beitrag von FoLo »

Danke Mrs Rob für die Antworten und Fragen!

Mrs Rob:
Für die Praxis hast Du vermutlich einen gewerblichen Mietvertrag ?
Was steht da drin zur Dauer, bzw. Kündigung des Mietverhältnisses ?

Mietvertrag: 5 Jahre und 0,5 Monate endet am 31.12.2025
Die Kündigung muss zum 3. Werktag des 1. Monats der Kündigungsfrist erfolgen.

Mrs Rob:
3-5 Monate ?
Das kommt mir aber sehr lang vor.
Aber wenn Du aktuell noch gar keine Schulden hast, dann hast Du ja auch keine Eile mit dem Inso-Antrag.
Wieso willst Du Dich "überall" (wo?) abmelden?
Du kannst doch selbständig sein UND nebenher Deine Teilzeit-Jobs (oder auf Honorar-Basis?) machen.
Wenn es für Dich wirklich auf ein Inso-Verfahren hinauslaufen sollte, dann ist es doch besser, weiter selbständig zu sein (dann brauchst Du keinen "AEV" und kannst den Inso-Antrag schneller abgeben).

Habe versucht in meinem Beruf auf Honorar-Basis zu arbeiten, leider ohne Erfolg. Wenn ich selbstständig bleibe und mich Nebenberuflich anstellen lasse , falle ich in eine sehr ungünstige Steuerklasse. Würde sich erst lohnen wenn ich nicht mehr selbstständig bin und mich vorher bei den Ämtern abmelde um auf Lohnsteuerkarte in einer lohnenden Steuerklasse zu arbeiten.

Mrs Rob:
Wie hoch werden denn Deine Schulden sein / werden ?

Der Kredit ist 40000 €. Bis jetzt sind ca. 26000 verbraucht. Der Rest geht jetzt Monat für Monat unter.

Womit rechnest Du ? 40000 + 10000

Und Du siehst keine Chance, die zu bezahlen, wenn Du einen oder mehrere Jobs hast ?
Im Augenblick nicht.....
….Jetzt suche ich erst Mal überhaupt einen Weg zu finden um den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Wie bist Du zZt krankenversichert ? Als Selbstständiger
Wie hoch ist der Beitrag ? 227,06 €
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Witwe Bolte
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Re: Welche Schritte gehe ich, wenn ich eine Insolvenz anmelde?

Beitrag von Witwe Bolte »

Mietvertrag:
Wenn es ein befristeter ist ... nicht gut !
Dann kann der Vermieter bis Dez. 25 vermutlich die Miete von Dir verlangen ...
Aber ein Insolvenzverwalter könne den Mietvertrag vorzeitig kündigen.
Oder man findet mit dem Vermieter eine einvernehmliche Regelung zur Beendigung des MV.

Steuerklasse:
Musst Du zZt Einkommensteuer-Vorauszahlungen leisten ?
Wenn ja: wieviel ? Pro Monat ? Pro Quartal ?
Dann beim FA schriftlich die Herabsetzung beantragen.

Umsatzsteuerpflichtig sind Masseure m.W. nicht, da zu "Freie Berufe" gehörig, richtig?

Dann würde ich auch mal beim FA nachfragen, etwa so:
" ... Selbständigkeit läuft zZt nicht so gut, deswegen will ich das evt. umstellen von 'hauptberufliche' auf 'nebenberufliche' selbständige Tätigkeit - welche Steuerklasse wäre dann für mich zutreffend ?

Krankenkasse:
Am besten unverzüglich der KK ... bist Du gesetzlich oder privat versichert?
Wenn gesetzlich, dann der KK das gleiche (schriftlich! per Einwurfeinschreiben) mitteilen:
" ... mangels Umsatz betreibe ich seit dem .... (1.2.2021 ??) meine Praxis nur noch nebenberuflich und bin derzeit auf der Suche nach einer hauptberuflichen sozialversicherungspflichtigen Anstellung.
Bitte passen Sie meinen monatlichen Beitrag umgehend an."
So oder so ähnlich.

Frag weiter, wenn Du Fragen hast.
Jetzt bin ich aber nachher unterwegs ... aber hier antworten ja auch andere.
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insolaner
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Re: Welche Schritte gehe ich, wenn ich eine Insolvenz anmelde?

Beitrag von insolaner »

Ist das mit dem Mietvertrag nicht bei einer Inolvenz egal? Wenn der IV den kündigt, ist man doch raus?!
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caffery
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Re: Welche Schritte gehe ich, wenn ich eine Insolvenz anmelde?

Beitrag von caffery »

Yop, Insolvenzverwalter haben ein Sonderkündigungsrecht. Die können sowas grundsätzlich - in dem Fall gem. § 109 Abs. 1 InsO - kündigen. Sämtliche ggf. zuvor getätigten abweichenden Vereinbarungen sind dann unwirksam.
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