Hallo zusammen!
Sind die Kündigungen von Versicherungen, die von dem IV/TH vorgenommen werden, nur abhängig davon wer der Versicherungsnehmer ist oder auch davon wer der die versicherte Person ist?
Wenn z.B. für eine minderjährige Person eine Unfallversicherung abgeschlossen wird, muss der Versicherungsnehmer ja volljährig sein. Wäre nun bei der Versicherung ein Rückkaufswert vorhanden, wem würde dieses " Vermögen " zugeschrieben, dem Versicherungsnehmer oder der versicherten Person?
Versicherungen
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Re: Versicherungen
Bei der von Dir gestellten Frage ist die Antwort: Weder noch. Denn es kommt darauf an, ob der Schuldner "Chef" dieses Vermögenswertes ist.
Das kann er sein, wenn er VN ist und kein anderer ein unwiderrufliches Bezugsrecht hat und der Anspruch auf den Rückkaufswert auch noch nicht von einem Gläubiger gepfändet und sich zur Einziehung überwiesen wurde.
Die versicherte Person hat keine Rechte an dem Vertrag, sondern stellt den "Lottoschein" des VN dar.
Im Regelfall gibt es bei der standardmäßig in Deutschland vertriebenen Unfallversicherung nichts zurück, wenn man während der Laufzeit kündigt.
Ich vermute aber, dass damit der Wissendurst nicht grundlegend bedient werden kann, wenn hier im Forum allgemein gefragt wird. In einem ähnlich gelagerten Fall habe ich schon mal auf eine Studium an der FernUni Hagen verwiesen - das geht mit Ausnahmegenehmigungugen auch ohne die übliche Zugangsberechtigung für Hochschulen.
Aktuell schreiben die z.B. auf ihrer Homepage:
Der Bachelor of Laws setzt auf eine gezielte Verknüpfung von Fähigkeiten und erlerntem Wissen:
Absolventinnen und Absolventen können,
erworbene Rechtskenntnisse unter Anwendung der juristischen Methoden kritisch reflektieren, auf ihnen unbekannte Lebenssachverhalte anwenden und diese zu einer juristisch vertretbaren Lösung führen;
moderne Informationstechnologien einsetzen, um sich Quellen zu erschließen, Recherchearbeiten zu betreiben und sich über den aktuellen Diskussionstand zu juristischen Problemfeldern in der Rechtsprechung und der Literatur einen Überblick zu verschaffen;
ihre Ergebnisse wissenschaftlich fundiert ausarbeiten und verständlich schriftlich darlegen wie auch mündlich erläutern und die von ihnen erarbeiteten Ergebnisse argumentativ vertreten;
konstruktive Lösungen zu rechtlichen Fragestellungen erarbeiten und auf dem Verhandlungsweg zu einer angemessenen Lösung führen;
sich sicher in einem internationalen rechtlichen Umfeld bewegen und darüber hinaus rechtliche Fragestellungen unter einem betriebswirtschaftlichen Fokus betrachten.
Hierbei können Absolventinnen und Absolventen nach Abschluss des Studiengangs auf
fundierte Kenntnisse im Bürgerlichen Recht, insbesondere im Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches, im Allgemeinen und Besonderen Schuldrecht, im Sachenrecht, im Kreditsicherungs- und Insolvenzrecht, im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Arbeitsrecht;
fundierte Kenntnisse im Staats- und Verfassungsrecht, in den Grundlagen des Europarechts sowie im Allgemeinen Verwaltungsrecht;
solide Grundkenntnisse im Strafrecht,
fundierte Kenntnisse in den Fächern Rhetorik, Verhandeln und Grundkenntnisse der Mediation;
fundierte Kenntnisse im Internationalen Privat- und Zivilprozessrecht
fundierte Kenntnisse im Zivilprozessrecht sowie Grundkenntnisse des Zwangsvollstreckungsrechts;
solide wirtschaftswissenschaftliche Grundlagenkenntnisse, insbesondere in den Bereichen Externes und Internes Rechnungswesen sowie Finanzierung und Investition,
vertiefte Kenntnisse in ihren Wahlfächern
zurückgreifen.
Das ist schon mal ein Wort der Uni zum Ergebnis .....
Und das bietet ein Forum im Internet nicht.
Das kann er sein, wenn er VN ist und kein anderer ein unwiderrufliches Bezugsrecht hat und der Anspruch auf den Rückkaufswert auch noch nicht von einem Gläubiger gepfändet und sich zur Einziehung überwiesen wurde.
Die versicherte Person hat keine Rechte an dem Vertrag, sondern stellt den "Lottoschein" des VN dar.
Im Regelfall gibt es bei der standardmäßig in Deutschland vertriebenen Unfallversicherung nichts zurück, wenn man während der Laufzeit kündigt.
Ich vermute aber, dass damit der Wissendurst nicht grundlegend bedient werden kann, wenn hier im Forum allgemein gefragt wird. In einem ähnlich gelagerten Fall habe ich schon mal auf eine Studium an der FernUni Hagen verwiesen - das geht mit Ausnahmegenehmigungugen auch ohne die übliche Zugangsberechtigung für Hochschulen.
Aktuell schreiben die z.B. auf ihrer Homepage:
Der Bachelor of Laws setzt auf eine gezielte Verknüpfung von Fähigkeiten und erlerntem Wissen:
Absolventinnen und Absolventen können,
erworbene Rechtskenntnisse unter Anwendung der juristischen Methoden kritisch reflektieren, auf ihnen unbekannte Lebenssachverhalte anwenden und diese zu einer juristisch vertretbaren Lösung führen;
moderne Informationstechnologien einsetzen, um sich Quellen zu erschließen, Recherchearbeiten zu betreiben und sich über den aktuellen Diskussionstand zu juristischen Problemfeldern in der Rechtsprechung und der Literatur einen Überblick zu verschaffen;
ihre Ergebnisse wissenschaftlich fundiert ausarbeiten und verständlich schriftlich darlegen wie auch mündlich erläutern und die von ihnen erarbeiteten Ergebnisse argumentativ vertreten;
konstruktive Lösungen zu rechtlichen Fragestellungen erarbeiten und auf dem Verhandlungsweg zu einer angemessenen Lösung führen;
sich sicher in einem internationalen rechtlichen Umfeld bewegen und darüber hinaus rechtliche Fragestellungen unter einem betriebswirtschaftlichen Fokus betrachten.
Hierbei können Absolventinnen und Absolventen nach Abschluss des Studiengangs auf
fundierte Kenntnisse im Bürgerlichen Recht, insbesondere im Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches, im Allgemeinen und Besonderen Schuldrecht, im Sachenrecht, im Kreditsicherungs- und Insolvenzrecht, im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Arbeitsrecht;
fundierte Kenntnisse im Staats- und Verfassungsrecht, in den Grundlagen des Europarechts sowie im Allgemeinen Verwaltungsrecht;
solide Grundkenntnisse im Strafrecht,
fundierte Kenntnisse in den Fächern Rhetorik, Verhandeln und Grundkenntnisse der Mediation;
fundierte Kenntnisse im Internationalen Privat- und Zivilprozessrecht
fundierte Kenntnisse im Zivilprozessrecht sowie Grundkenntnisse des Zwangsvollstreckungsrechts;
solide wirtschaftswissenschaftliche Grundlagenkenntnisse, insbesondere in den Bereichen Externes und Internes Rechnungswesen sowie Finanzierung und Investition,
vertiefte Kenntnisse in ihren Wahlfächern
zurückgreifen.
Das ist schon mal ein Wort der Uni zum Ergebnis .....
Und das bietet ein Forum im Internet nicht.
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Re: Versicherungen
Ich bin mir darüber im klarem, dass ein Forum nicht alles beantworten kann, man kann nur hoffen, dass der eine oder andere eventuell schon mal das gleiche Problem hatte oder sich jemand mit der Materie auskennt. wenn dem nicht so ist, dann ist eben so.
Fakt ist allerdings, dass die Unfallversicherung einen Rückkaufwert von einigen hundert Euro hatte. Ich fand es seinerzeit nur schade, dass das Geld an den TH gegangen ist, weil die Prämien nicht von mir sondern von den Großeltern gezahlt wurden und ich einfach nur der VN war.
Fakt ist allerdings, dass die Unfallversicherung einen Rückkaufwert von einigen hundert Euro hatte. Ich fand es seinerzeit nur schade, dass das Geld an den TH gegangen ist, weil die Prämien nicht von mir sondern von den Großeltern gezahlt wurden und ich einfach nur der VN war.
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