Verringerter Zahlbetrag Kindesunterhalt im Insolvenzverfahren

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rheinlust27
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Registriert: 2. Okt 2022, 09:33

Re: Verringerter Zahlbetrag Kindesunterhalt im Insolvenzverfahren

Beitrag von rheinlust27 »

Du musst nichts melden, solange Du unterhaltspflichtig bist und auch bezahlst. Es ist irrelevant wieviel Du überweist, wichtig ist Du tust es. Bei zwei Kindern, am besten separat überweisen mit Angabe des Namen. A 500 Euro, B 200 Euro, dann bist Du auf der sicheren Seite und keiner kann Dir etwas vorwerfen. Woher ich das weiß? … Eigene Erfahrung.
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