Hallo zusammen,
ich war stiller Mitleser und habe einige Punkte gelesen, die mir in meinem Fall Panik bereiten. Deshalb trage ich meinen einmal vor.
Ich bin sehr lange spielsüchtig und habe es immer mal wieder geschafft abstinent zu sein aber nie richtig das Ziel verfolgt, spielfrei zu bleiben. Ich dachte ja passt schon, irgendwann kannst wieder ein bisschen einzahlen, hast es ja im Griff - dem war natürlich nicht so.
Ich habe seit Jahren Kredite, die ich letztes Jahr im Dezember habe umwandeln lassen und neue aufgenommen. Ich hatte eine schwere Zeit und mich dummerweise in der Spielsucht verloren. Nach großen Gewinnen wurde es schlimmer und ich wollte mein Konto ausgleichen, welches dann leider im Kopf als verfügbares Geld gesehen wurde...
Nach der Umwandlung der Kredite und Ausgleich des Kontos hatte ich wieder frisches Geld und gehofft, das verlorene Geld reinzuholen. Hat nicht geklappt und mich immer weiter runtergezogen.
Nachdem ich vor dem Ruin stand, bin ich zu einer Beratung gegangen und seit März auch spielfrei. Mir gehts was das angeht auch echt gut, habe keine Gedanken, mein neues Konto habe ich ebenfalls im Griff.
Sorgen macht mir jedoch eines: ich war parallel bei der Schuldnerberatung und hatte direkt gesagt, dass ich sehr große Probleme habe, all meine Raten zu bedienen, da Kontoführungsgebühren und die Kreditkarte noch dazu kommen. Die Raten selbst hätte ich sonst bedienen können. Die Kredite habe ich erst für 2 Monate bedient und dann hat mir die Schuldnerberatung mitgeteilt, dass ich für die Abbuchungen Widersprüche einreichen soll. Das habe ich nicht gemacht und gefragt, ob mir dann nicht ggfs. Betrug vorgeworfen werden kann. Er empfand die Dauer zwar als schwierig an, hat mir dennoch zu einem Vergleich geraten und alle Gläubiger angeschrieben.
Mittlerweile gibt es einen Gläubiger der den Vergleich ablehnt, da ich nur zwei Raten bedient habe und er das als Betrug einstuft.
Ich hatte nie den Vorsatz, die Raten nicht zu bedienen und wäre auch in der Lage gewesen. Durch die weitere Belastung der Kreditkarte und des Dispos war dies aber nicht mehr möglich.
Mein Berater warter noch die restlichen Rückmeldungen ab. Ich habe aktuell aber echt ein schreckliches Gefühl dabei und Angst, dass es Probleme geben wird (u.a. Anzeige).
Die Insolvenz kann ich dann auch vergessen, wenn es ohnehin keine Restschuldbefreiung gibt.
Seht ihr es als machbar an, dass der Gläubiger einem höheren Vergleich zustimmt oder ich mit diesem klären kann, dass nach den 3 Jahren seine Forderungen eben weiter bedient werden?
Ja, ich weiß, ich hab in den letzten Jahren Scheiße gebaut, aber ich bin echt dran, dass in den Griff zu bekommen. Eine ambulante Therapie ist auch gerade in der Mache. Deshalb habe ich aktuell nur wieder finanzielle Ängste...
Warum frage ich: ich hab jetzt schon öfter gelesen, dass Inso erst nach mehreren Monaten versucht werden soll und auch mehrere Raten bedient worden sein müssen... Das ist in meinem Fall ja nun leider nicht mehr so, da ich den Empfehlungen des Beraters nachgekommen bin...
Ich danke euch!
Vergleich/Inso Deliktvorfall?!
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Re: Vergleich/Inso Deliktvorfall?!
Hi Marcel1985,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vergleich/Inso Deliktvorfall?!" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vergleich/Inso Deliktvorfall?!" geschaut?
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Re: Vergleich/Inso Deliktvorfall?!
Ohne die Darlehnssummen und die Raten und auch Erklärungen im Darlehensantrag und das Einkommen zu kennen, ist konkreter Rat mE unmöglich.
Es geht oft um den Nachweis des Eingehungsbetruges - den muss der Darlehensgeber führen - und da ist es für den Darlehensgeber der Nachweis deutlich leichter, wenn nach Darlehensgewährung kaum Raten gezahlt wurden.
Es kommt darauf an, welche Vorstellungen zur Rückzahlung du im Kopf hattest und ob das was du im Kopf hattest, realistisch war und zur Einkommensrealität im Zeitpunkt des Kreditantrages auch passte.
Zu hoffen, Gewinne zu machen und davon den Kredit zu zahlen, ist in meinen Augen nicht realistisch. Aber denken und glauben kann man das - lass Dir das in der Therapie bescheinigen, dass Du so gedacht hast - wie beim Lotto - Gewinne gibt es.
Es geht oft um den Nachweis des Eingehungsbetruges - den muss der Darlehensgeber führen - und da ist es für den Darlehensgeber der Nachweis deutlich leichter, wenn nach Darlehensgewährung kaum Raten gezahlt wurden.
Es kommt darauf an, welche Vorstellungen zur Rückzahlung du im Kopf hattest und ob das was du im Kopf hattest, realistisch war und zur Einkommensrealität im Zeitpunkt des Kreditantrages auch passte.
Zu hoffen, Gewinne zu machen und davon den Kredit zu zahlen, ist in meinen Augen nicht realistisch. Aber denken und glauben kann man das - lass Dir das in der Therapie bescheinigen, dass Du so gedacht hast - wie beim Lotto - Gewinne gibt es.
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Re: Vergleich/Inso Deliktvorfall?!
Danke für die schnelle Antwort und ja, hast recht, sorry!
Wenn ich mich richtig erinnere:
Ich hatte einen laufenden Kredit mit Restschuld von rund 30k. Konto und Kredit voll belastet, sodass ich im Januar meine Miete nicht mehr hätte zahlen können.
Über check24 mit Zugriff auf das Konto die Gehaltseingänge angegeben. Es waren zu den Zeitpunkt rund 3k. (Nachweise, was das für Gehalt ist, wurde nicht gefördert). Momentan befindet sich mein Gehalt bei 2,8k.
Dadurch einen Kredit von rund 50k mit monatlich 900 Rate.
Im Kopf frisches Geld gehabt und dummerweise ins Casino rein. Dort mehr als 10k gewonnen und alles verloren. Weiteren Kredit von 12k mit gleichem Vorgehen aufgenommen. 200 Euro Rate.
Gleiches Spiel nochmal und gehofft, dass Geld durch einen erneuten großen Gewinn wieder zu haben. Erneut Rate von 200 Euro.
Also
50k = 900 - Dieser hat Betrug in den Raum geworfen
12k = 200
12k = 200
Ich habe Fixkosten von unter 1.000 Euro. Mit dem Gehalt und den Raten wäre es wirklich ohne Probleme gegangen.
Dann ging es mit dem Kopf aber wieder durch und die Kreditkarte und das Dispo wurden komplett belastet rund 12k. Dadurch war es mir nicht mehr möglich, alles zu bedienen. Das war der Punkt an dem ich die Reißleine gezogen habe und wusste, dass ich die Spielsucht nicht ohne professionelle Hilfe bewältigen kann. Leider 3-4 Wochen zu spät...
Wenn ich mich richtig erinnere:
Ich hatte einen laufenden Kredit mit Restschuld von rund 30k. Konto und Kredit voll belastet, sodass ich im Januar meine Miete nicht mehr hätte zahlen können.
Über check24 mit Zugriff auf das Konto die Gehaltseingänge angegeben. Es waren zu den Zeitpunkt rund 3k. (Nachweise, was das für Gehalt ist, wurde nicht gefördert). Momentan befindet sich mein Gehalt bei 2,8k.
Dadurch einen Kredit von rund 50k mit monatlich 900 Rate.
Im Kopf frisches Geld gehabt und dummerweise ins Casino rein. Dort mehr als 10k gewonnen und alles verloren. Weiteren Kredit von 12k mit gleichem Vorgehen aufgenommen. 200 Euro Rate.
Gleiches Spiel nochmal und gehofft, dass Geld durch einen erneuten großen Gewinn wieder zu haben. Erneut Rate von 200 Euro.
Also
50k = 900 - Dieser hat Betrug in den Raum geworfen
12k = 200
12k = 200
Ich habe Fixkosten von unter 1.000 Euro. Mit dem Gehalt und den Raten wäre es wirklich ohne Probleme gegangen.
Dann ging es mit dem Kopf aber wieder durch und die Kreditkarte und das Dispo wurden komplett belastet rund 12k. Dadurch war es mir nicht mehr möglich, alles zu bedienen. Das war der Punkt an dem ich die Reißleine gezogen habe und wusste, dass ich die Spielsucht nicht ohne professionelle Hilfe bewältigen kann. Leider 3-4 Wochen zu spät...
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Re: Vergleich/Inso Deliktvorfall?!
Gehaltsabtretung für alle drei Kredite?
Ich würde ein P- Konto einrichten.
Beim ArbGeber Bescheid sagen, dass Abtretungen offen gelegt werden.
Abwarten, ob innerhalb von drei Jahren der Darlehensgeber mit den 50 TEUR einen Titel beantragt.
Wenn das ein MB/VB ist: Glückwunsch.
Wenn das eine Klage mit der Feststellung vbuH ist, Beileid - dann muss gegen das Attribut argumentiert werden.
Bist Du damit erfolgreich, Glückwunsch.
Wenn nicht, Insolvenzverfahren mit Insolvenzplan, bei dem die Mehrheiten nur zu schaffen sind, wenn die weiteren Gläubiger 50.001 an Forderungen anmelden können.
Das ist aber meist nichts für eine Schuldnerberatungsstelle, ich würde da meinem Bruder einen RA aus Dortmund empfehlen - evt auch einen Berater aus Berlin aus dem kirchlichen Umfeld
Ich würde ein P- Konto einrichten.
Beim ArbGeber Bescheid sagen, dass Abtretungen offen gelegt werden.
Abwarten, ob innerhalb von drei Jahren der Darlehensgeber mit den 50 TEUR einen Titel beantragt.
Wenn das ein MB/VB ist: Glückwunsch.
Wenn das eine Klage mit der Feststellung vbuH ist, Beileid - dann muss gegen das Attribut argumentiert werden.
Bist Du damit erfolgreich, Glückwunsch.
Wenn nicht, Insolvenzverfahren mit Insolvenzplan, bei dem die Mehrheiten nur zu schaffen sind, wenn die weiteren Gläubiger 50.001 an Forderungen anmelden können.
Das ist aber meist nichts für eine Schuldnerberatungsstelle, ich würde da meinem Bruder einen RA aus Dortmund empfehlen - evt auch einen Berater aus Berlin aus dem kirchlichen Umfeld
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Re: Vergleich/Inso Deliktvorfall?!
Erkenne mich in deinen Zeilen zum Teil wieder. Bei mir ist die Aufnahme meiner Kredite allerdings schon einige Jahre her (zwischen 3,5 und 5 Jahren). Habe so Angst mit der Inso jetzt etwas anzustoßen und eine Anzeige wegen Betrugs zu bekommen. Manche meiner Kredite habe ich keinen Monat bezahlt. Habe so Angst im Gefängnis zu landen
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Re: Vergleich/Inso Deliktvorfall?!
Warum sollte ein Gläubiger jetzt noch ein Strafverfahren gegen Dich einleiten wollen, davon bekommt er sein Geld auch nicht wieder und hat nur Aufwand.
Viel wahrscheinlicher ist, dass er im Falle eines Insolvenzverfahrens seine Forderung gegen Dich mit dem Zusatz "vbuH" (= aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung) anmelden wird, damit diese (wenn Du Dich nicht mit Erfolg dagegen wehrst) von der RSB ( = Restschuldbefreiung) ausgenommen wird und er NACH dem Insolvenzverfahren wieder gegen Dich vollstrecken kann.
Also: Keine Panik, würde ich mal sagen.
Warst Du denn schon bei einer Schuldnerberatung ?
Einerseits ist 'Angst haben' ja ein guter Indikator für eine (auch nur mögliche) Gefahr,
andererseits kann sie ja auch lähmen - und dann ist es gut, wenn man einen "Profi" an seiner Seite hat, den man immer alles fragen kann.
Viel wahrscheinlicher ist, dass er im Falle eines Insolvenzverfahrens seine Forderung gegen Dich mit dem Zusatz "vbuH" (= aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung) anmelden wird, damit diese (wenn Du Dich nicht mit Erfolg dagegen wehrst) von der RSB ( = Restschuldbefreiung) ausgenommen wird und er NACH dem Insolvenzverfahren wieder gegen Dich vollstrecken kann.
Also: Keine Panik, würde ich mal sagen.
Warst Du denn schon bei einer Schuldnerberatung ?
Einerseits ist 'Angst haben' ja ein guter Indikator für eine (auch nur mögliche) Gefahr,
andererseits kann sie ja auch lähmen - und dann ist es gut, wenn man einen "Profi" an seiner Seite hat, den man immer alles fragen kann.
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Re: Vergleich/Inso Deliktvorfall?!
Ich bin schon länger in der Schuldnerberatung und er rät mir die Inso endlich anzugehen. Ich habe aber zu große Angst, dass Strafrechtlich etwas auf mich zukommen könnte. Erst mit dem Plan zur Schuldenbereinigung werden die Gläubiger ja davon erfahren, dass ich so viele Gläubiger habe. Ich weiß auch leider nicht ob und wo ich Falschangaben gemacht haben könnte. Das einzige was mir einfällt ist, dass ich Dinge bestellt habe, ohne sie dann zu bezahlen, da mich die Spielsucht gepackt hat. Ich bin jetzt seit 3 Jahren spielfrei und möchte auch endlich ohne Schulden leben und Abstand davon bekommen
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Re: Vergleich/Inso Deliktvorfall?!
Ich habe aber das Gefühl, dass es dem Berater vom DRK nur darum geht die Insolvenz durchzusetzen und das strafrechtliche nicht beachtet
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Re: Vergleich/Inso Deliktvorfall?!
Ich mache kein Strafrect, weiß aber aus Informationen anderer, dass ohne Vorstrafen etc meist bei Ersttätern nichts zu befürchten ist.
Zahlst Du aktuelle Raten an die Gläubiger? Hast Du die mal reduzieren lassen? Zahlst Du mehr als nach der Pfändungstablle bei Dir gepfändet werden "dürfte"??
Und: Auch der vom DRK wird ein gerüttelt Maß an an Erfahrung haben und Du solltest wissen, dass Deine Problematik kein individueller Einzelfall ist - nur redet darüber kaum jemand.
Zahlst Du aktuelle Raten an die Gläubiger? Hast Du die mal reduzieren lassen? Zahlst Du mehr als nach der Pfändungstablle bei Dir gepfändet werden "dürfte"??
Und: Auch der vom DRK wird ein gerüttelt Maß an an Erfahrung haben und Du solltest wissen, dass Deine Problematik kein individueller Einzelfall ist - nur redet darüber kaum jemand.
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Re: Vergleich/Inso Deliktvorfall?!
Man muss doch, glaube ich, eine Strafanzeige innerhalb von drei Monaten „nach Kenntnis“ stellen, das kann man doch nicht einfach Jahre später machen.
Und warum sollte Dein SB Dich zur Inso quasi nötigen?
Da hat er doch auch nichts von.
Hast Du ihn mal gefragt, wie oft er schon erlebt hat, dass ein Gläubiger nicht nur „vbuH“ angemeldet hat, sondern bei der Staatsanwaltschaft (oder Polizei) auch gleich oder später eine Strafanzeige gestellt hat?
Und warum sollte Dein SB Dich zur Inso quasi nötigen?
Da hat er doch auch nichts von.
Hast Du ihn mal gefragt, wie oft er schon erlebt hat, dass ein Gläubiger nicht nur „vbuH“ angemeldet hat, sondern bei der Staatsanwaltschaft (oder Polizei) auch gleich oder später eine Strafanzeige gestellt hat?
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