Hallo zusammen!
Zahlungen, die für die Zeit des Urlaubs gewährt werden und über die Lohnfortzahlung hinausgehen, sind ja Pfändungsfrei.
Bei uns in der Firma ist es so, dass wir zwar zusätzliches Geld zur Lohnfortzahlung bekommen, dies aber nicht als Urlaubsgeld bezeichnet wird.
Wir bekommen pro Urlaubstag 2 Stunden plus 25% zusätzlich,bezeichnet wird das Ganze als Urlaubsüberstunden.
Müsste das jetzt bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens als Urlaubsgeld oder, wie es gemacht wird, als Überstunden berücksichtigt werden?
Urlaubsgeld
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