Hallo..
Mal wieder eine Frage,
Vielleicht habe Ich einen Denkfehler..
Ich hatte bei meiner Insolvenz auch Unterhaltsrückstaende,
Die Ich mit in die Insolvenz genommen habe.
Die wurden von der Gegenseite zur Tabelle angemeldet.
Sie wurden aber nicht als Vbuh angemeldet oder sonst irgendetwas, weder beim Schlusstermin, bei Insolvenzende oder RSB.
Dieser Unterhalt ist doch bei der Restschuldbefreiung dabei?
MfG
El Torro
Unterhalt
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Re: Unterhalt
Wenn die nicht als vbuH angemeldet wurden, dann sind die normal von der RSB erfasst, ja
Re: Unterhalt
Nein, keine Vbuh Anmeldung, nur Anmeldung zur Tabelle.