Unberechtigtes ALG vor PI...

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Käsebrot
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Unberechtigtes ALG vor PI...

Beitrag von Käsebrot »

Hallo in die Runde,

ich habe lange mit mir gehadert, ob ich das Thema überhaupt hier anschneide, weil ich weiß, dass es sich um Erschleichen von Sozialleistungen handelt und somit rechtliche Konsequenzen bisher nicht auszuschließen. Dennoch möchte ich euch bitten, mich deswegen nicht zu verurteilen. Danke.

Zwischen 12/16 und 03/17 habe ich ALG bezogen (weiß nicht mehr ob I oder II), allerdings hatte ich bereits ab Mitte 12/16 einen Job als Werkstudent. Da ich das Geld für meinen Lebensunterhalt gut brauchen konnte, habe ich mich nicht sofort abgemeldet, sondern erst ab 04/17, weil ich ab da nach Zwangsexmatrikulation wieder ein Festgehalt bekam, das mir eine einigermaßene Basis verschaffte.

Was ich nicht wusste, ist, dass das Amt einen Datenabgleich vornimmt und mir somit auf die Schliche kam bzw bei meinem Arbeitgeber nachhakte.

Allerdings habe ich bis heute (gute zweieinhalb Jahre später) nichts vom Amt gehört bezüglich einer Anzeige, einer Erstattung o. ä. Absolut Null. Auf Anraten eines Anwalts habe ich dem Amt gleich noch vor der PI einen Vorschlag für die Rückzahlung zukommen lassen, darauf erhielt ich aber keine Reaktion, noch nicht mal eine Eingangsbestätigung.

Dem IV hatte ich das bei unserem Gespräch auch mitgeteilt, was da noch im Raum steht. Der hat das zur Kenntnis genommen, aber auch von ihm kam nichts mehr. Die Forderung findet auch in der Tabelle keine Berücksichtigung.

Die Frage, die mich nun umtreibt ist, ob die sich überhaupt nochmal melden? Und wenn ja wann? Wenn ich nach drei Jahren mit der PI fertig sein sollte, hätten die ja immer noch zwei Jahre Zeit bis das verjährt ist.

Hat evtl. hier jemand Erfahrungen diesbezüglich? Mir ist das echt alles andere als angenehm und ich schäme mich, ich weiß, dass es falsch war und meine allergrößte Sorge ist nach wie vor, zu früh einen Eintrag im Führungszeugnis zu erhalten, welches ich dann vorliegen muss, um meine neue Berufsurkunde zu erhalten. Wobei zumindest das vermutlich tendenziell sehr unwahrscheinlich ist aufgrund der langen Bearbeitungszeiten der Gerichte.

Danke euch!
Käsebrot
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Re: Unberechtigtes ALG vor PI...

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Hi Käsebrot,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Unberechtigtes ALG vor PI..." geschaut?
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caffery
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Re: Unberechtigtes ALG vor PI...

Beitrag von caffery »

Käsebrot hat geschrieben: 29. Nov 2019, 13:57 ich habe lange mit mir gehadert, ob ich das Thema überhaupt hier anschneide, weil ich weiß, dass es sich um Erschleichen von Sozialleistungen handelt und somit rechtliche Konsequenzen bisher nicht auszuschließen. Dennoch möchte ich euch bitten, mich deswegen nicht zu verurteilen. Danke.
Ach Kappess! Nach Bud Spencer: Alles raus was keine Miete zahlt! Wir sind doch hier unter uns Pastorentöchtern... ;)
Käsebrot hat geschrieben: 29. Nov 2019, 13:57 Zwischen 12/16 und 03/17 habe ich ALG bezogen (weiß nicht mehr ob I oder II), allerdings hatte ich bereits ab Mitte 12/16 einen Job als Werkstudent. Da ich das Geld für meinen Lebensunterhalt gut brauchen konnte, habe ich mich nicht sofort abgemeldet, sondern erst ab 04/17, weil ich ab da nach Zwangsexmatrikulation wieder ein Festgehalt bekam, das mir eine einigermaßene Basis verschaffte.
Das war nicht weise! *Zeigefinger gefruckel*
Fertig - das wars schon an Schelte von meiner Seite.
Käsebrot hat geschrieben: 29. Nov 2019, 13:57 Die Frage, die mich nun umtreibt ist, ob die sich überhaupt nochmal melden?
Woher soll ich das wissen?
Käsebrot hat geschrieben: 29. Nov 2019, 13:57 Und wenn ja wann?
Woher soll ich das wissen?
Käsebrot hat geschrieben: 29. Nov 2019, 13:57 Wenn ich nach drei Jahren mit der PI fertig sein sollte, hätten die ja immer noch zwei Jahre Zeit bis das verjährt ist.
Ich nehme an, Du spielst hier auf die Verfolgungsverjährung für Betrug an gem. § 78 StGB.
Hier solltest Du Dir zunächst die Trennung von Zivil- und Strafrecht bewusst machen.
Wenn die ihre Forderung bis zum Ende des eröffneren Verfahrens nicht (oder nur ohne den Rechtsgrund der vbuh) angemeldet haben, sind deren zivilrechtlichen Ansprüche gegen Dich in jedem Falle von der Restschuldbefreiung erfasst. Definitiv - ganz egal was danach noch mit oder rund um die Forderung passieren würde.
Strafrechtlich sieht das dann m.E. anders aus. Hier könnte wahrscheinlich tatsächlich innerhalb von fünf Jahren noch etwas passieren. Das hätte dann aber mit der zivilrechtlichen bzw. öffentlichen Forderung nichts mehr zu tun - sondern könnte wohl allenfalls in einer Geldstrafe enden. Davon hätte aber der Gläubiger nichts - weswegen da häufig wenig Interesse dran zu bestehen scheint.
Käsebrot hat geschrieben: 29. Nov 2019, 13:57 Hat evtl. hier jemand Erfahrungen diesbezüglich? Mir ist das echt alles andere als angenehm und ich schäme mich, ich weiß, dass es falsch war und meine allergrößte Sorge ist nach wie vor, zu früh einen Eintrag im Führungszeugnis zu erhalten, welches ich dann vorliegen muss, um meine neue Berufsurkunde zu erhalten. Wobei zumindest das vermutlich tendenziell sehr unwahrscheinlich ist aufgrund der langen Bearbeitungszeiten der Gerichte.
Mach Dir da mal nicht son Kopp drum. Ändern oder beeinflussen kannst Du ohnehin nichts. Ich würde da aus vorgenannten Gründen aber ohnehin vorsichtig optimistisch sein. Auch wenn man schon sagen muss, dass deren beschriebene Untätigkeit in Deinem Fall schon etwas glücklich ist. Normalerweise erlebe ich in solchen Fällen (zumindest von den Jobcenter selber) relativ häufig vbuh-Anmeldungen - aber mittlerweile relativ selten (zusätzlich) Strafanzeigen. Das war nach meinem Gefühl bis vor einigen Jahren noch deutlich verstärkter.

Ganz allgemein ist mein Eindruck: Wenn eine Jobcenter-Forderung bereits beim Inkasso-Service der Bundesagentur gelandet ist, wurde diese meines Eindruckes nach praktisch "eingesargt". Der besagte "Service" kümmert sich nach meinem Eindruck um fast nichts mehr (auch im Sinne seiner Auftraggeber) und beschränkt seine Tätigkeit im Wesentlichen auf den Versand von automatisierten Gießkannenschreiben.

Nach (berechtigten) rechtlichen Einwänden melden die sich bestenfalls nie wieder - Einigungsversuche werden allenfalls nach mehrfachem Nachhaken und ewiger Zeit beantwortet - Forderungen reihenweise nicht angemeldet usw.
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Käsebrot
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Re: Unberechtigtes ALG vor PI...

Beitrag von Käsebrot »

Guten Morgen,

puh, dann bin ich irgendwie ein wenig beruhigt, wenngleich die Aktion ganz klar alles andere als ok war. Das weiß ich, allerdings kann ich mich auch gut erinnern, wie bescheiden diese Zeit war und mir somit jeder Cent geholfen hat über die Runden zu kommen - unabhängig von dessen Quelle. Ich wäre ja für diesen Zeitraum noch nicht mal krankenversichert gewesen :o Dass ich da z. T. nicht ganz rational gedacht hab, dürfte zumindest nachvollziehbar sein.

Das JC hat allerdings auch nicht angemeldet, die hatten mir eineinhalb Jahre vorher für meine Wohnung die Kaution übernommen und um die 150€ vorgestreckt zum Lebensunterhalt.

Ich will es gar nicht ausprobieren wie es hier wäre, aber möglicherweise hat es am Ende doch einen Vorteil gehabt, den Antrag im Osten stellen zu müssen, weil dort Gelder eher abgeschrieben werden als in meiner Heimat :mrgreen: (Achtung, leichter Beigeschmack von Sarkasmus ;) )
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Re: Unberechtigtes ALG vor PI...

Beitrag von Witwe Bolte »

Woher weißt Du, dass das Amt Dir "auf die Schliche" kam, wenn es keine Rückforderung gab?
Das heißt bei denen "Aufhebungsbescheid" - und man sollte die Daten darin genau prüfen.

Wenn Du die Forderung "brav" zur Tabelle gemeldet hast und das Amt keine Forderung aus "vbuH" geltend gemacht hat, dann ist das doch genauso von der RSB umfasst wie andere Schulden - oder?

Ich kenne hier nur einen Fall, wo es vom Jobcenter einen Aufhebungsbescheid gab und irgendwann sehr viel später kam mal so ein 0815-Schreiben vom "Inkasso-Service" der BA.
Und dann war lange Schweigen. Nichts, gar nichts ist passiert,
obwohl der Leistungsempfänger durchgehend im Leistungsbezug (ALG2) war.

Dann, nach ca. sechs Jahren (!!), wurden in einem neuen Bewilligungsbescheid plötzlich 10% vom Regelsatz einbehalten und auf Nachfrage dieser alte Aufhebungsbescheid genannt.

Deine Sorgen sind zwar verständlich, bei so einem Gläubiger aber vermutlich unbegründet.
Wünsche ich Dir jedenfalls.
Von mir dazu kein "Zeigefinger" ;-)
Oft genug bekommen Leistungsberechtigte NICHT die ihnen per Gesetz zustehenden Leistungen,
betrachte es als "Ausbildungsbeihilfe" oder so was und spende, wenn Du kannst, was Du kannst, wo Du sicher bist, dass die Spende ankommt und gebraucht wird.
Meine Meinung.
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Käsebrot
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Re: Unberechtigtes ALG vor PI...

Beitrag von Käsebrot »

Ich wurde von der Personalabteilung angerufen, weil es (kurz vor der Eröffnung) eine Gehaltspfändung gab und eben das Amt sich bei meinem AG meldete, weil die wohl einen Datenabgleich der Sozialdaten (Steuer-ID o. ä.) machten und da dann, ich nenne es mal Ungereimtheiten, zu Tage kamen. AG teilte mir nur mit, ich solle das klären.

Klar, auch meine Werkstudententätigkeit wurde vom AG gemeldet und scheinbar kontrollieren die Ämter regelmäßig, ob da was gemeldet wurde, von dem sie nichts wissen. Und ich hatte mich aufgrund meiner finanziellen Schieflage vom Amt nicht abgemeldet...
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Witwe Bolte
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Re: Unberechtigtes ALG vor PI...

Beitrag von Witwe Bolte »

Käsebrot hat geschrieben: 30. Nov 2019, 20:51 ... und scheinbar kontrollieren die Ämter regelmäßig, ob da was gemeldet wurde ...
Das gehört zu ihren Aufgaben per Gesetz, steht im SGB II § 52.

Man sollte eine "Veränderungsmitteilung" ans Amt also umgehend nachholen, wenn einem das mal durchgegangen ist.
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Käsebrot
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Re: Unberechtigtes ALG vor PI...

Beitrag von Käsebrot »

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, das weiß ich. Dennoch war mir das echt nicht bekannt, dass die einen Abgleich machen. Vielleicht war auch der Studentenstatus mein Glück, weil da nicht die volle Sozialversicherung und Steuerabgaben anfallen.

Nun ja, I‘ll do my very best um zumindest mein Gewissen zu beruhigen ;) Die hatten schließlich lange genug Zeit mir die Hölle heiß zu machen, was sie offensichtlich nicht taten.
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