Übungsleiterpauschale

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imker
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Re: Übungsleiterpauschale

Beitrag von imker »

...zu früh... der Text ist verschwunden...
aus der Erinnerung:
bei der Zusammenrechnung kann der im Beschluss benannte AG nur abrechnen, wenn er das Einkommen aus den anderen Quellen kennt - das verzögert und fürhrt meist zu vielen Nachberechnungen, die dann kaum noch zu verstehen sind
arbeitet ride...in einem Betrieb, bei dem die Abrechnun von einem StB extern gemacht wird oder macht das jemand im Betrieb, der eigentlich Rechnungen schreiben soll?
Ich habe so einen ähnlichen Fall in Hamburg erleben müssen - das Urteil ist im Sinne des AN/Schuldners, aber das hat gedauert..um den Ärger im Arbeitsverhältnis in Grenzen zu halten, hat der AN den IV verklagt (Forderung des AG gegen den IV, der zuviel erhalten hat, wurde abgetreten - in Essen sollte aber besser der Differenzbetrag aus der Zusammenrechnung beim Amtsgericht hinterlegt werden - und der IV ist der Meinung, dass die überobligatorischen Nebentätigkeiten keine Überstunden darstellen - bemerkenswert
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ridelikethewind
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Re: Übungsleiterpauschale

Beitrag von ridelikethewind »

imker hat geschrieben: 7. Nov 2020, 08:07 ...zu früh... der Text ist verschwunden...
aus der Erinnerung:
bei der Zusammenrechnung kann der im Beschluss benannte AG nur abrechnen, wenn er das Einkommen aus den anderen Quellen kennt - das verzögert und fürhrt meist zu vielen Nachberechnungen, die dann kaum noch zu verstehen sind
arbeitet ride...in einem Betrieb, bei dem die Abrechnun von einem StB extern gemacht wird oder macht das jemand im Betrieb, der eigentlich Rechnungen schreiben soll?
Ich habe so einen ähnlichen Fall in Hamburg erleben müssen - das Urteil ist im Sinne des AN/Schuldners, aber das hat gedauert..um den Ärger im Arbeitsverhältnis in Grenzen zu halten, hat der AN den IV verklagt (Forderung des AG gegen den IV, der zuviel erhalten hat, wurde abgetreten - in Essen sollte aber besser der Differenzbetrag aus der Zusammenrechnung beim Amtsgericht hinterlegt werden - und der IV ist der Meinung, dass die überobligatorischen Nebentätigkeiten keine Überstunden darstellen - bemerkenswert
ICH habe damals bei meinem vorherigen Nebenjob mit meinem Hauptarbeitgeber es so gehandhabt das ich die Abrechnungen aus der Nebentätigkeit im übersendet hatte damit zeitnah alles berechnet werden konnte. So würde es jetzt auch wieder laufen.
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imker
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Re: Übungsleiterpauschale

Beitrag von imker »

1. der Hauptarbeitgeber hat also nicht gewechselt
2. zum Hauptarbeitgeber besteht ein entspanntes Verhältnis - man vertraut sich
3. wobei entstand der Stress mit den Nebentätigkeiten - hat der Hauptarbeitgeber nach Deiner Meinung zuviel/falsch abgeführt an den IV oder hat der IV den Hauptarbeitgeber wegen angeblicher falscher Berechnung angesprochen
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caffery
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Re: Übungsleiterpauschale

Beitrag von caffery »

Wenn ich mal darf:
Der "Stress" entstand bereits durch einen ersten Zusammenrechnungsbeschluss von Anfang des Jahres, welcher trotz Einwänden des TE ebenso wie hier gegenständlich beschieden wurde. Der TE hat daraufhin (konsequenter Weise) einfach die Nebentätigkeit beendet und das Thema war zunächst vom Tisch.

Nun hat er eine neue aufgenommen bei einem anderen (Neben)Arbeitgeber. Dies hat er pflichtgemäß mitgeteilt. Der TH beruft sich nun in seinem erneuten Antrag auf Zusammenrechnung auf den ersten Gerichtsbeschluss und will diesen nun entsprechend behandelt wissen - obschon es sich nun (teilweise) zudem um eine Übungsleitertätigkeit handelt.

Der Hauptarbeitgeber - welchem die Bürde des Zusammenrechnens auferlegt wurde und wird gab (verständlicher Weise) jederzeit zu verstehen, dass er sich lediglich an die Aufforderungen des Gerichts halten werde - die ja auch immer sehr eindeutig zum Nachteil des TE waren.

Ich habs Dir aber auch alles geEmailt;)

Der TH/Verwalter hat sich nebenbei zuvor 3,5 Jahre Zeit gelassen um für dieses Verfahren eine Schlussrechnung zu erstellen und demnach einen Aufhebungsbeschluss in die Welt setzen zu lassen. Dabei gab es während des eröffneten Verfahrens bei dem TE ausschließlich pfändbares Einkommen einzusammeln. Kein Vermögen, kein Nebeneinkommen (das kam erst später). Dadurch hatte sich für den TE unter anderem schon das Thema RSB in 3 Jahren erledigt - was bei normaler Laufzeit des Verfahrens möglich gewesen wäre.
So richtig in Wallung gekommen ist das Verwalterbüro also erst beim Thema Nebenerwerb. Hier wurde man auf einmal flink wie ein Darmwind und es wurde sich spontan mal ziemlich viel Mühe bei der Argumentation und Durchsetzung derer Rechtsauffassung gegeben - in die das Gericht quasi fröhlich einstimmt.

Aus meiner Sicht werden hier einfach einem ausgesprochen redlichen Schuldner an jeder Ecke Felsbrocken in den Weg gerollt, während sich die Beteiligten quasi an ihrer enorm individuellen Rechtsauffassung sprachlich wie juristisch gegenseitig hochzuziehen scheinen.

So... nun hab ich mich erfolgreich zu Ende aufgeregt;)
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imker
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Re: Übungsleiterpauschale

Beitrag von imker »

Ja...so verstehe ich das und hätte das auch so empfohlen: wenn die erste Nebentätigkeit ausgepaukt ist, beenden und neu anfangen - wie bei Giroverhältnissen..
Hier würde ich den Hauptarbeitgeber fragen, wie er mit der Abrechnung überdas Einkommen aus der zweiten Tätigkeit umgeht.
Weitere Detail in der Mail an Dich. Der Beschluss ist mindestens irre(führend), wenn nicht sogar im Hinblick auf 850 a ZPO falsch. Irgendwie stimmt da die Chemie nicht.
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ridelikethewind
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Re: Übungsleiterpauschale

Beitrag von ridelikethewind »

Kurz.

Hauptarbeitgeber hat bis jetzt nur den Teil abgeführt der aus dem Gehalt bei ihm anfällt.
Von der Nebentätigkeit wurde bis jetzt nichts abgeführt da kein Beschluss vorhanden war.
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