Wie versprochen melde ich Vollzug! (schneller als gedacht)
Das Gericht hat sich meine Einwendungen tatsächlich auf erfrischend unbürokratische Weise zu Herzen genommen. Der fehlerhafte Beschluss wurde heute morgen still und heimlich aus den öffentlichen Bekanntmachungen gelöscht.
Stattdessen wurde die Restschuldbefreiung erteilt:) - in dem Beschluss steht auch "...für den verstorbenen..."
Yuchu!
Ich bin glücklich, dass ich hier etwas bewirken konnte - die Witwe ist (den Umständen entsprechend) auch glücklich.
Nochmal danke an alle die hier unterstützt haben!
Tod des Insolvenzschuldners zwischen Ablauf der WVP und Erteilung der Restschuldbefreiung
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Re: Tod des Insolvenzschuldners zwischen Ablauf der WVP und Erteilung der Restschuldbefreiung
Mega! Ich gratuliere von janzem Herzchen! Und freue mich für alle Beteiligten
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Re: Tod des Insolvenzschuldners zwischen Ablauf der WVP und Erteilung der Restschuldbefreiung
Es freut einen ja wirklich, mal zu hören, wenn auch mal was gut geht !
Danke für die Rückmeldung, caffery.
Danke für die Rückmeldung, caffery.
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Tod des Insolvenzschuldners zwischen Ablauf der WVP und Erteilung der Restschuldbefreiung
Ist vielleicht für die Praktiker interessant. Ich habe zwischenzeitlich auch den Beschluss gesehen, mit dem der "falsche" Beschluss vom 09.03.2023 aufgehoben wurde. Dieser wurde nicht öffentlich bekannt gemacht, sondern nur der Witwe zugestellt.
Ich zitiere mal wörtlich (was leider auch wieder peinlich für das zuständige Gericht ist):
"In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung
des XXX
wird der Beschluss vom 09.03.2023 gemäß § 4 InsO i.V.m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit aufgehoben.
Gründe:
Der Beschluss war aufzuheben, da der Schuldner nicht während der Abtretungsfrist bis zum 20.01.2023 verstorben ist, sondern nach dem Ablauf am 24.02.2023.
Insoweit lag die Voraussetzungen nicht vor. (Das steht das wirklich genau so - was der Verfasser der Menschheit damit sprachlich und inhaltlich mitteilen will, wird wohl für immer sein Geheimnis bleiben) Das Verfahren ist nach Ablauf der Abtretungsfrist durch die Entscheidung über die Restschuldbefreiung zu beenden. "
Ich zitiere mal wörtlich (was leider auch wieder peinlich für das zuständige Gericht ist):
"In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung
des XXX
wird der Beschluss vom 09.03.2023 gemäß § 4 InsO i.V.m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit aufgehoben.
Gründe:
Der Beschluss war aufzuheben, da der Schuldner nicht während der Abtretungsfrist bis zum 20.01.2023 verstorben ist, sondern nach dem Ablauf am 24.02.2023.
Insoweit lag die Voraussetzungen nicht vor. (Das steht das wirklich genau so - was der Verfasser der Menschheit damit sprachlich und inhaltlich mitteilen will, wird wohl für immer sein Geheimnis bleiben) Das Verfahren ist nach Ablauf der Abtretungsfrist durch die Entscheidung über die Restschuldbefreiung zu beenden. "
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Re: Tod des Insolvenzschuldners zwischen Ablauf der WVP und Erteilung der Restschuldbefreiung
Fehlt da nicht noch was ?
" ... auf die uns Herr caffery dankenswerterweise hingewiesen hat ..."
müsste da ja eigentlich eingefügt sein, nicht ?
Was es nicht alles gibt.
Einfach unglaublich.
So was hätte ja noch nicht mal ich mir ausdenken können,
die ich schon so manches mit Menschen im ÖD erlebt habe,
die ihr Geld jeden Monat sicher haben
und wo sich oft genug niemand darum schert,
ob sie ihren Job dafür auch korrekt machen.
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Re: Tod des Insolvenzschuldners zwischen Ablauf der WVP und Erteilung der Restschuldbefreiung
Naja, nun zeigt sich der Entscheider mal ganz pragmatisch und dann ist es auch wieder nicht richtig. Natürlich ist das kein schöner Beschluss. Auf der anderen Seite ist ja entscheidend, was hinten rauskommt. Und der andere Weg mit Wiedereinsetzung etc. weiß man auch nie, was herauskommt. Die Sachlage ist auch nicht Glas (gesetzes)klar; die hätten auch durchaus bei ihrer Meinung bleiben können. Und dann wäre die Beschwerde zum LG gegangen und die hätten möglicherweise bestätigt. Ich finde, man sollte einfach froh sein, dass es unkompliziert aufgehoben wurde und jeder das hat, was er/sie wollte.
Aber ja, ein Stück Rechtsgeschichte ist das nicht...
Aber ja, ein Stück Rechtsgeschichte ist das nicht...
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Re: Tod des Insolvenzschuldners zwischen Ablauf der WVP und Erteilung der Restschuldbefreiung
Ne, ich wollte ja auch nicht unzufrieden mit dem Ergebnis wirken. Im Gegenteil - ich bin total glücklich damit wie es gelaufen ist und bin ein großer Freund dieses Pragmatismus.
Ich fand es nur peinlich fürs Gericht, dass sie es nicht schaffen einen Dreisatz-Beschluss zu fassen der einen "offenbar unrichtigen" Beschluss korrigieren soll ohne einen "offenbar unrichtigen" Satz einzufügen. Da hätte ruhig mal einer drüberlesen können bevor man sowas in die Welt setzt.
Die Witwe zumindest hat das stark verunsichert. Nicht nur, was ihr bis dahin solides Grundvertrauen in die deutsche Justiz betrifft. Sie wollte auch gestern das Gericht schriftlich bitten diesen Satz zu erklären, bzw. zu ändern. Es hat etwas Überzeugungsarbeit gekostet sie davon zu überzeugen einfach nichts zu machen.
Ich fand es nur peinlich fürs Gericht, dass sie es nicht schaffen einen Dreisatz-Beschluss zu fassen der einen "offenbar unrichtigen" Beschluss korrigieren soll ohne einen "offenbar unrichtigen" Satz einzufügen. Da hätte ruhig mal einer drüberlesen können bevor man sowas in die Welt setzt.
Die Witwe zumindest hat das stark verunsichert. Nicht nur, was ihr bis dahin solides Grundvertrauen in die deutsche Justiz betrifft. Sie wollte auch gestern das Gericht schriftlich bitten diesen Satz zu erklären, bzw. zu ändern. Es hat etwas Überzeugungsarbeit gekostet sie davon zu überzeugen einfach nichts zu machen.
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Re: Tod des Insolvenzschuldners zwischen Ablauf der WVP und Erteilung der Restschuldbefreiung
Und jetzt folgt noch die Erklärung an das Nachlassgericht, dass die Anfechtung wegen Irrtum
"offenbar unrichtig" war?
Ist das Nachlassgericht wenigstens beim selbem Amtsgericht?
"offenbar unrichtig" war?
Ist das Nachlassgericht wenigstens beim selbem Amtsgericht?
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Re: Tod des Insolvenzschuldners zwischen Ablauf der WVP und Erteilung der Restschuldbefreiung
Ich verstehe den Satz so, dass die Voraussetzungen für die Nichtigkeit der angekündigten Restschuldbefreiung nicht vorgelegen haben und daher eine Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit auf der Grundlage einer ZPO-Norm erfolgt.
Da "wegen" oft mit dem Dativ gebraucht wird, finde ich die "Diktat-Fehler" im Beschluss unnötig, aber auch nicht sonderlich gravierend.
So was passiert, wenn man Texte sofort "raushaut" oder "raushauen" muss.
Da "wegen" oft mit dem Dativ gebraucht wird, finde ich die "Diktat-Fehler" im Beschluss unnötig, aber auch nicht sonderlich gravierend.
So was passiert, wenn man Texte sofort "raushaut" oder "raushauen" muss.
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