RSB nach 6 Jahren wie lange dauert es zum Beschluss

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Witwe Bolte
Guru
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Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: RSB nach 6 Jahren wie lange dauert es zum Beschluss

Beitrag von Witwe Bolte »

*lachwech* und *Applaus*
(hier fehlen die passenden Smilies, tidus82)

... trotzdem würde ich den Gläubigern künftig aus dem Weg gehen
(soweit möglich, geht ja manchmal nicht, wie Finanzamt oä),
um sie nicht in Versuchung zu bringen, evt. uU möglicherweise irgendwann irgendwas
(widerrechtlich oder nicht) 'aufzurechnen'.
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Werner Hoffmann
Mitglied
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Re: RSB nach 6 Jahren wie lange dauert es zum Beschluss

Beitrag von Werner Hoffmann »

Das Schweigen des Amtsgerichts/Insolvenzgerichts ist ja der Regelfall. Man wird im Dunkeln gelassen. Ein Bekannter von mir hat nach alter Regelung eine Verkürzung der Wohlverhaltensphase um ein Jahr erwirken können. Er erhielt einen Anhörungsbeschluss mit einem Zeitfenster von 4 Wochen. Seitdem wartet er. Schweigen im Walde.
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Re: RSB nach 6 Jahren wie lange dauert es zum Beschluss

Beitrag von Graf Wadula »

Werner Hoffmann hat geschrieben: 17. Aug 2022, 15:49 Das Schweigen des Amtsgerichts/Insolvenzgerichts ist ja der Regelfall. Man wird im Dunkeln gelassen. Ein Bekannter von mir hat nach alter Regelung eine Verkürzung der Wohlverhaltensphase um ein Jahr erwirken können. Er erhielt einen Anhörungsbeschluss mit einem Zeitfenster von 4 Wochen. Seitdem wartet er. Schweigen im Walde.
Warum wird man im Dunkeln gelassen? Man kann jederzeit zum Insolvenzgericht fahren und dort Akteneinsicht nehmen und sich über den Stand des Verfahrens erkundigen (§ 4 InsO; § 299 ZPO).
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