Reihenfolge IV / TH-Kosten, Gerichtskosten, Gläubiger bei gestundeten Verfahrenskosten

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
tidus82
Admin
Reaktionen: 232
Beiträge: 1446
Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Reihenfolge IV / TH-Kosten, Gerichtskosten, Gläubiger bei gestundeten Verfahrenskosten

Beitrag von tidus82 »

Hey zusammen,

ich habe gerade im alten Forum gelesen, dass Geld, was in der Insolvenz / Wohlverhaltensphase rein kommt zuerst auf die IV / TH Kosten berechnet wird, dann die Gläubiger bedient werden und dann erst die Gerichtskosten bedient werden, wenn die Verfahrenskosten gestundet wurden.
Ist das so?
Ich zahle aktuell monatlich 50 Euro freiwillig an den TH um damit über die Laufzeit von 5 Jahren die Gerichts- / Treuhänderkosten gedeckt zu haben. Das wäre dann ja Blödsinn, wenn damit zuerst die Gläubiger bedient werden. Kann mir das nochmal jemand kurz sagen?

P.S: Wo ich es gelesen habe: https://forum.f-sb.de/showthread.php?68 ... post728521

Ich weiß, ich hätte die Frage auch dort stellen können - aber nö :roll:
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Reihenfolge IV / TH-Kosten, Gerichtskosten, Gläubiger bei gestundeten Verfahrenskosten

Werbung

Hi tidus82,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Reihenfolge IV / TH-Kosten, Gerichtskosten, Gläubiger bei gestundeten Verfahrenskosten" geschaut?
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 411
Beiträge: 2517
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Reihenfolge IV / TH-Kosten, Gerichtskosten, Gläubiger bei gestundeten Verfahrenskosten

Beitrag von caffery »

tidus82 hat geschrieben: 29. Okt 2018, 12:28 ich habe gerade im alten Forum gelesen, dass Geld, was in der Insolvenz / Wohlverhaltensphase rein kommt zuerst auf die IV / TH Kosten berechnet wird, dann die Gläubiger bedient werden und dann erst die Gerichtskosten bedient werden, wenn die Verfahrenskosten gestundet wurden.
Ist das so?
Moin!

Ne! Ich vermute da hat sich der Klaus einfach nur etwas unglücklich ausgedrückt. Die Kosten des Verfahrens werden stets vorrangig bedient. Zu diesen gehören sowohl die Gerichtskosten, als auch die Vergütungen und Auslagen des Verwalters.
0
tidus82
Admin
Reaktionen: 232
Beiträge: 1446
Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: Reihenfolge IV / TH-Kosten, Gerichtskosten, Gläubiger bei gestundeten Verfahrenskosten

Beitrag von tidus82 »

Puh.. Danke Danke! Ich hab schon leichte Panikanfälle bekommen wollen.
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 411
Beiträge: 2517
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Reihenfolge IV / TH-Kosten, Gerichtskosten, Gläubiger bei gestundeten Verfahrenskosten

Beitrag von caffery »

tidus82 hat geschrieben: 29. Okt 2018, 13:17 Danke Danke!
Nicht dafür!

Damit der Köttel (tolles Wort, danke dafür!;)) auch wieder komplett verschwindet:

§ 53 und 54 InsO sind erfrischend kurz und für Rechtsvorschriften zudem erfreulich unzweideutig in der Formulierung;)
0
tidus82
Admin
Reaktionen: 232
Beiträge: 1446
Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: Reihenfolge IV / TH-Kosten, Gerichtskosten, Gläubiger bei gestundeten Verfahrenskosten

Beitrag von tidus82 »

Nun ist der Köttel tatsächlich komplett wieder weg ;-) Ich danke dir vielmals!
0
Mary1967
Mitglied
Reaktionen: 0
Beiträge: 10
Registriert: 30. Nov 2018, 14:39

Re: Reihenfolge IV / TH-Kosten, Gerichtskosten, Gläubiger bei gestundeten Verfahrenskosten

Beitrag von Mary1967 »

Hallo,

das Thema interessiert mich!

Strebe die vorzeitige RSB nach 3 Jahren an. Bin in der WVP und im Juni 2019 bin ich, so Gott will, fertig!

Nun hat mich die Assistentin meines THs etwas irritiert nach einem Telefonat im Juni 2018, bei dem ich eine Prognose wollte, ob ich denn die 3 Jahre schaffe...hat irgendwas geredet, dass dann noch ca 4500 Euro offen wären, was mich geschockt hat.

Nach einem erneutem Telefonat direkt mit meinem TH meinte dieser, dass ich derzeit bei einer Tilgungsrate von
19 % von 35 % wäre (Stand Juni 2018). Ich solle mich im Februar 2019 erneut melden wegen einer Prognose, um dann auch die RSB zu beantragen. Heisst dass dann, dass alle anderen anfallenden Kosten bereits beglichen sind?

Laut meiner eigenen Berechnung steht die Rate aktuell bei ca 25 % von 35 % und bis Ende Mai 2019 kommen nochmal 4.900 Euro über die Pfändung (incl. Jahressonderzahlung) rein.

Das müsste doch locker hinhauen, oder??? Das macht mir echt Kopfzerbrechen!!!

Kurz alle Zahlen im Überblick: 35 % = 13.545 €
19 % = 7.358 €
25 % = 9.681 €
das wird noch gepfändet = 4.900 €
von Nov. '18-Mai '19
GESAMT = 14.581 € entspricht 37,65 %

Gruß

Mary1967
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 411
Beiträge: 2517
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Reihenfolge IV / TH-Kosten, Gerichtskosten, Gläubiger bei gestundeten Verfahrenskosten

Beitrag von caffery »

Mary1967 hat geschrieben: 30. Nov 2018, 15:16 Nach einem erneutem Telefonat direkt mit meinem TH meinte dieser, dass ich derzeit bei einer Tilgungsrate von
19 % von 35 % wäre (Stand Juni 2018). Ich solle mich im Februar 2019 erneut melden wegen einer Prognose, um dann auch die RSB zu beantragen. Heisst dass dann, dass alle anderen anfallenden Kosten bereits beglichen sind?

Laut meiner eigenen Berechnung steht die Rate aktuell bei ca 25 % von 35 % und bis Ende Mai 2019 kommen nochmal 4.900 Euro über die Pfändung (incl. Jahressonderzahlung) rein.

Das müsste doch locker hinhauen, oder??? Das macht mir echt Kopfzerbrechen!!!

Kurz alle Zahlen im Überblick: 35 % = 13.545 €
19 % = 7.358 €
25 % = 9.681 €
das wird noch gepfändet = 4.900 €
von Nov. '18-Mai '19
GESAMT = 14.581 € entspricht 37,65 %
In der WVP kommt die Kostenberechnung betreffend § 14 InsVV zum tragen. In Deinem Falle Abs. 2 Satz 1. Also musst Du jeweils 5% von Deinen Berechnungen in die Tonne (des Treuhänders) kloppen. Alle anderen Kosten sollten in der Berechnung des TH bereits berichtigt sein.

Es könnte also ein bisschnen knapp werden wenn Du das bei Deiner Eigenberechnung nicht berücksichtigt hast. (7223 Euro aus Deinem Eigenüberschlag -5% = 6861 + 7358 = 14219)

Du solltest das alles sehr eng begleiten. Aber der TH scheint ja zur Mitarbeit bemüßigt zu sein. Das ist doch ein gutes Zeichen - zumal er ja schon einen Handlungsplan vorgegeben hat. Das sollte Dir doch schonmal ein warmes Gefühl geben.
Ich habe da schon ganz andere Dinge mitbekommen. Etwa Treuhänder/Verwalterexemplare die sich - teilweise offenkundlich absichtlich "aus Prinzip" - überhaupt nicht zu solchen Anfragen äußern.

Bei Dir ist es jetzt nicht mehr zu ändern aber für alle die sonst so mitlesen: Der dargestellte Fall hier ist ein Paradebeispiel dafür warum jeder der ein Insolvenzverfahren beantragt, mit dem festen Plan es nach 3 Jahren zu beenden, sehr schlecht (oder garnicht) beraten wurde. Wobei die TE hier noch Glück hatte, dass das Verfahren überhaupt "schon" aufgehoben wurde. Auch da habe ich in ähnlichen Verfahren schon schlimmeres mit ansehen müssen.
0
Mary1967
Mitglied
Reaktionen: 0
Beiträge: 10
Registriert: 30. Nov 2018, 14:39

Re: Reihenfolge IV / TH-Kosten, Gerichtskosten, Gläubiger bei gestundeten Verfahrenskosten

Beitrag von Mary1967 »

Hallo,

vielen Dank Caffery für deine Anmerkungen.

Ich konnte trotz allem ein kleines Polster ansparen (bewusst, für eventuelle offene Beträge, die noch gefordert werden könnten), von daher bin ich jetzt mal optimistisch und werde euch Ende Januar/Anfang Februar 2019 berichten, was den der TH prognosetechnisch spricht!

Lieben Gruß

Mary1967
0
imker
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 79
Beiträge: 1108
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Reihenfolge IV / TH-Kosten, Gerichtskosten, Gläubiger bei gestundeten Verfahrenskosten

Beitrag von imker »

bereite Dich doch auf das Gespräch vor mit

https://www.infodienst-schuldnerberatun ... ldbefreiun...

26.09.2014 - Michael Weinhold, ISKA Nürnberg, stellt eine Berechnungstabelle zur Verfügung, mit der die Erreichbarkeit der ...
0
Mary1967
Mitglied
Reaktionen: 0
Beiträge: 10
Registriert: 30. Nov 2018, 14:39

Re: Reihenfolge IV / TH-Kosten, Gerichtskosten, Gläubiger bei gestundeten Verfahrenskosten

Beitrag von Mary1967 »

Hallo Imker,

danke für den Link, den kannte ich schon. Habe ich bereits für meine Berechnungen genutzt.

Wen ich nach dem gehe, müsste ich die vorzeitige RSB in 3 Jahren locker erreichen.

Aber Theorie und Praxis sind ja wie so oft zwei verschiedene Paar Schuhe.

LG Mary1967 :)
0
Antworten