Privatinsolvenz und KIndesunterhalt, diverse Fragen

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Kuramarotini
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Privatinsolvenz und KIndesunterhalt, diverse Fragen

Beitrag von Kuramarotini »

Hallo zusammen! Bei mir wurde im Januar 2022 das Insolvenzverfahren eröffnet. Ich lebe alleine mit meinem jüngsten Sohn, für den ich monatlich knapp 600 € Unterhalt beziehe. Mein ältester Sohn studiert und lebt in einer Studenten WG. Ich bekomme das Kindergeld für beide Kinder, meinem großen Sohn überweise ich monatlich 300 € Unterhalt inkl. dem Kindergeld. Unterhalt für das große Kind bekomme ich keinen, Unterhaltsvorschuss gibt es über 18 nicht mehr.
Ich habe ein P Konto, mein Selbstbehalt ist auf 3 Personen festgelegt, also diese 1.900 noch irgendwas.
Ich verdiene ein monatliches Festgehalt in Höhe von 1850 €.
Ich bin wahrscheinlich ein wenig ahnungslos an die ganze Sache herangegangen (lief über Schuldnerberatung). Jedenfalls war ich sehr geschockt, als ich Mitte März plötzlich an kein Geld mehr herankam.
Ist es richtig, dass der gesamte Kindesunterhalt in Höhe von 600 € , bzw. der Betrag der die Freigrenze übertritt an die Gläubiger geht? Es ist doch eigentlich nicht mein Geld.
Ich habe leider nicht die Möglichkeit ein separates Kinderkonto zu eröffnen. Dazu bräuchte ich die Unterschrift vom Kindesvater (geteiltes Sorgerecht). ER verweigert prinzipiell erstmal sämtliche Unterschriften. Und selbst, wenn er sie geben würde, hätte er Zugriff auf das Konto, was in unserem Fall einfach auch nicht geht.

Nächste Frage, wie läuft es mit Rückzahlungen von retouren? In meinem Fall gerade neuen Staubsauger gekauft, war defekt. Habe das Geld zurücküberwiesen bekommen. Brauche es natürlich zum Kauf eines neuen Staubsaugers, aber jetzt zählt es als Einnahme und ist futsch.

Ich bekomme auch regelmäßig Fahrkostenerstattungen vom Arbeitgeber. Also Benzinkosten, die verauslage. Die würden dann ja auch als Einkommen gewertet?

Ich war kurz vor der Eröffnung bei meinem Insolvenzverwalter im Büro. Damals fragte ich auch nach, wie es mit Kleinanzeigenverkäufen von Kinderkleidung, Spielsachen und dergleichen ist, er versicherte mir, dass ihn dieses Geld nicht interessiert, da es ja Geld vom Kind ist. Aber wenn ich jetzt was verkaufe, wird es ja eben doch gleich von meinem Konto einbehalten.

Falls das wichtig ist. es gibt bei mir keine Lohnpfändung. Ich bin in der Probezeit und hatte den Insolvenzverwalter darum gebeten, meinen Arbeitgeber nicht zu informieren, da ich sonst die Kündigung befürchte. Da mein Gehalt unter dem Freibetrag liegt, war der Insolvenzverwalter vorerst einverstanden. Ich übersende ihm monatlich meine Gehaltsbescheinigung.
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Re: Privatinsolvenz und KIndesunterhalt, diverse Fragen

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Hi Kuramarotini,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Privatinsolvenz und KIndesunterhalt, diverse Fragen" geschaut?
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Shopgirl
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Re: Privatinsolvenz und KIndesunterhalt, diverse Fragen

Beitrag von Shopgirl »

Der Pfändungsfreibetrag für Bankkonten berücksichtigt nicht diverse Sonderzahlungen. Das ist schlicht einfach nur der Grundfreibetrag für dich und 2 Unterhaltsberechtigte.
Du kannst dir den Unterhalt, Kindergeld etc. zusätzlich freigeben lassen. Bzw. den Grundfreibetrag deines P-Kontos anheben lassen.
Mit diesem Formular: https://www.verbraucherzentrale.de/site ... 1-1201.pdf Das fühlt dir unter anderem auch die Schuldnerberatung aus, die dich in die Insolvenz begleitet hat.

Unter diesem Link der Verbraucherzentrale findest du viele Infos zum P-Konto auch in Bezug auf eine Insolvenz:
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... konto-5959

Gutschriften (auch aus Retouren) auf dem P-Konto sind immer "neues Geld" und werden auf den Freibetrag angerechnet. Sollte man möglichst vermeiden, wenn man nicht sowieso noch "Luft hat".
Du solltest auch kein Geld abheben und es später wieder einzuzahlen. Auch das würde auf den Freibetrag abgerechnet.
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Kuramarotini
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Re: Privatinsolvenz und KIndesunterhalt, diverse Fragen

Beitrag von Kuramarotini »

Danke Shopgirl,
das hilft erstmal.
Meine Schuldnerberatung gibt den Unterhalt leider nicht frei. Sie meint sie dürfen das nicht und verwies mich auf die Idee ein separates Konto fürs Kind einzurichten. Auf meine Erklärung, dass das halt hier nicht funktioniert wegen geteilten Sorgerecht meinte sie zwar, dass sei dann halt sehr blöd, aber unter diesen Umständen ist der Unterhalt dann futsch.
Besteht die Möglichkeit das noch wo anders zu beantragen?
Habe mich jetzt bei der Verbrauchschutzseite eingelesen, da steht leider eben auch nichts von Kindesunterhalt, nur Kindergeld und andere gesetzlichen Kindesleistungen. Zählt da Unterhalt dazu?
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Shopgirl
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Re: Privatinsolvenz und KIndesunterhalt, diverse Fragen

Beitrag von Shopgirl »

Also meines Wissens nach müsstest du dir auch den Unterhalt freigeben lassen können. Und dass der Unterhalt dann einfach futsch ist, kann und darf ja so nicht sein.
Hast du denn Pfändungen auf dem Konto? Falls nicht, könnte der Insolvenzverwalter das Konto freigeben.

Ansonsten kann dir die Bescheinigung auch jeder Anwalt ausfüllen. Die Familienkasse könnte und dürfte auch.
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Graf Wadula
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Re: Privatinsolvenz und KIndesunterhalt, diverse Fragen

Beitrag von Graf Wadula »

Wenn sich die Familienkasse oder die Schuldnerberatungen weigern, Ihnen eine Bescheinigung auszustellen, dann können/müssen Sie sich an das Insolvenzgericht wenden und einen Antrag stellen (§ 905, § 906 ZPO). Aber es ist wirklich wahrscheinlich einfacher, ein Konto für die Kinder zu eröffnen.
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INTI
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Re: Privatinsolvenz und KIndesunterhalt, diverse Fragen

Beitrag von INTI »

Shopgirl hat geschrieben: 27. Mär 2022, 16:17
Gutschriften (auch aus Retouren) auf dem P-Konto sind immer "neues Geld" und werden auf den Freibetrag angerechnet. Sollte man möglichst vermeiden, wenn man nicht sowieso noch "Luft hat".
Du solltest auch kein Geld abheben und es später wieder einzuzahlen. Auch das würde auf den Freibetrag abgerechnet.
Wird das Pfändungsschutzkonto durch eine Fehlbuchung doppelt belastet und wird der Betrag anschließend wieder gutgeschrieben, so handelt es sich bei der Gutschrift nicht um eine echte Einnahme. Bei der Buchung handelt es sich vielmehr um einen durchlaufenden Posten, der den Freibetrag des § 850k ZPO nicht mindern darf.

(AG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 20. November 2013 – 3 IK 187/13 –, juris)

Auszug daraus:

Bei der Rückbuchung und der Gutschrift handelt es sich jedoch nicht um echte Einnahmen. Diese Buchungen sind vielmehr als durchlaufende Posten zu betrachten und dürfen den Freibetrag daher nicht mindern.
(ZVI 2014, 149)
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golem
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Re: Privatinsolvenz und KIndesunterhalt, diverse Fragen

Beitrag von golem »

Shopgirl hat geschrieben: 28. Mär 2022, 14:45 Also meines Wissens nach müsstest du dir auch den Unterhalt freigeben lassen können. Und dass der Unterhalt dann einfach futsch ist, kann und darf ja so nicht sein.
Hast du denn Pfändungen auf dem Konto? Falls nicht, könnte der Insolvenzverwalter das Konto freigeben.

Ansonsten kann dir die Bescheinigung auch jeder Anwalt ausfüllen. Die Familienkasse könnte und dürfte auch.
Guten Morgen in die Runde!

Bei Unterhaltsleistungen durch ein Elternteil handelt es sich nicht um Leistungen für Kinder i.S.d. § 902 Nr. 5, sondern um Leistungen an Kinder. Damit kann es über die Bescheinigung nicht freigegeben werden, auch nicht von einem Anwalt oder der Familienkasse. Auch bei Gericht wird man damit keinen Erfolg haben. Von daher ist der Tipp mit dem Konto für die Kinder eigentlich der richtige, sofern es sich umsetzten lässt.

Viele Grüße
golem
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Shopgirl
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Re: Privatinsolvenz und KIndesunterhalt, diverse Fragen

Beitrag von Shopgirl »

@Inti Aber es handelt sich doch hier nicht um eine Fehlbuchung, oder?
Staubsauger kaufen, 14 Tage später retournieren und Gutschrift erhalten ...
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Witwe Bolte
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Re: Privatinsolvenz und KIndesunterhalt, diverse Fragen

Beitrag von Witwe Bolte »

@Kuramarotini
Dein großer Sohn ist doch schon volljährig, schreibst Du.
Könnte der nicht ein Konto eröffnen, nur für das Kindergeld und den Kindesunterhalt ?
Und wenn Du für dieses Konto dann eine Vollmacht bekommst und die Online-Zugangsdaten, dann könntest Du über das dort eigehende Geld entsprechend verfügen.
Wie ist denn Dein Verhältnis zu dem großen Sohn?
Wäre das eine Möglichkeit ?

Nur eine Idee (von jeder Sachkenntnis frei).
Vielleicht wissen andere dazu mehr ?
shopgirl vielleicht ?
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Shopgirl
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Re: Privatinsolvenz und KIndesunterhalt, diverse Fragen

Beitrag von Shopgirl »

Sofern das Kind bereits volljährig ist, kann es natürlich selbst ein Konto eröffnen - da braucht es dann auch keine Unterschrift der Erziehungsberechtigten.
Vollmachten sind möglich, klar. Aber bitte: eigene Online-Zugangsdaten, nicht die vom Sohn nutzen. Ich bekomme sonst hektische Flecken :shock:
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