Privatinsolvenz Rückzahlung Weihnachtsgeld

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Pensi
Neuankömmling
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Registriert: 26. Feb 2024, 13:52

Privatinsolvenz Rückzahlung Weihnachtsgeld

Beitrag von Pensi »

Guten Tag Community,

mitte März 2024 endet meine Privatinsolvenz. Da ich mit meinem Arbeitgeber unzufrieden bin, habe ich zum 31.03.2024 gekündigt. Einen Neuen Vertrag habe ich unterschrieben.

Von meinem Lohn wird Monatlich, der Pfändbare Teil an meinen Treuhänder überwiesen, ca. 450€ Monatlich.

Nun möchte mein Arbeitgeber, dass Weihnachtsgeld zurück, was laut Tarifvertrag ihm auch zu steht. Ich wollte eine Ratenzahlung anstreben, mein Arbeitgeber will aber nun 650€ im Februar und 650€ im März von meinem Netto Lohn einbehalten.

Das darf er doch nicht oder täusche ich mich ? Denn er muss sich doch an die Pfändungsreihenfolge und auch an die Tabelle halten? Denn der Treuhänder geht ja vor und der bekommt ja alles was Pfändbar ist.

Vielen Dank für eure Einschätzung.
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Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Privatinsolvenz Rückzahlung Weihnachtsgeld

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Hi Pensi,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Privatinsolvenz Rückzahlung Weihnachtsgeld" geschaut?
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robo
Allwissender
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Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Privatinsolvenz Rückzahlung Weihnachtsgeld

Beitrag von robo »

Ja, das sehe ich genauso wie Du, der Arbeitgeber darf nicht aufrechnen wie er will,
es gilt das Aufrechnungsverbot gem. BGB § 394.
Es sind die Pfändungsgrenzen zu beachten und zZt bekommt alles pfändbare ja der IV/TH.

Doch bei dem Thema "Weihnachtsgeldrückzahlung" können sehr viele Details eine Rolle spielen, wie zB:
Was steht auf der Lohnabrechnung, was steht im Arbeitsvertrag (wirklich 'Weihnachtsgeld' oder vielleicht '13.Gehalt' oder 'Gratifikation' oder sonst was), was steht im Tarifvertrag bez. der 'Sonderzahlung' UND bez. deren evt. Rückzahlung und Rückzahlungsmodalitäten und und und

Ich bin kein Fachanwalt für Arbeitsrecht und eine anonyme Meinung aus einem Internet-Forum wird Dir im Fall des Falles nicht viel nützen.

Falls Dein AG sein Vorhaben in die Tat umsetzt, wird Dir wohl nur eine Klage beim Arbeitsgericht bleiben.

Gibt es bei Euch einen Betriebsrat oder Personalrat ?
Bist Du in einer Gewerkschaft oder hast Du eine Rechtsschutzversicherung ?
Dann erkundige Dich da nochmal.

Viel Glück !
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Itak65
Wissender
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Beiträge: 208
Registriert: 16. Dez 2022, 08:24

Re: Privatinsolvenz Rückzahlung Weihnachtsgeld

Beitrag von Itak65 »

Ich hatte schon mal so einen Vertrag das wenn man 3 Monate nach Zahlung der weihnachtsgeldzahlung kündigt, musste dieses zurück bez.werden.
Itak65
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Nie_mehr_Schulden
Wissender
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Beiträge: 307
Registriert: 14. Mär 2020, 08:20

Re: Privatinsolvenz Rückzahlung Weihnachtsgeld

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Ich kann von meinem Arbeitgeber berichten und dort steht es jedes Jahr im Begleitschreiben mit drin, das bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses bis zum 31.03. das Weihnachtsgeld zurückgezahlt werden muss. Bei dir steht es im Tarifvertrag. Dies wird bei uns mit der letzten Gehaltsabrechnung verrechnet. Dadurch sollte sich allerdings dein Bruttoverdienst vermindern. Denn damals bei Zahlung des Weihnachtsgeldes ist diese Sonderzahlung auch Steuer und Sozialversicherungspflichtig gewesen.

Bist du dir sicher, das er dies vom Nettolohn einbehalten möchte?
Ich bin mir sicher, er macht dies vom Bruttolohn und dadurch wird sich auch deine Pfändungsumme im Februar vermindern.
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Pensi
Neuankömmling
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Registriert: 26. Feb 2024, 13:52

Re: Privatinsolvenz Rückzahlung Weihnachtsgeld

Beitrag von Pensi »

Er wollte es vom Netto einbehalten. Hat sich aber geklärt er hält sich an die Pfändungstabelle, weile das externe Lohnbüro ihn darauf verwiesen hat.
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imker
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 79
Beiträge: 1108
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Privatinsolvenz Rückzahlung Weihnachtsgeld

Beitrag von imker »

Holt Euchdas Geld von Treuhänder zurück, indem ab Weihnachtsgeldzahlung neu abgerechnet wird und neu der pfändbare Betrag ermittelt wird. Ich vermute, dass dann im März die Verrechnung "auflöst". Ich denke nicht,dass es zwingend um die Pfändungsreihenfolge geht; es wurde etwas gezahlt, was durch die Kündigung "zuviel" war - also über Bereicherungsrecht und Neuberechnung der Monate ausgleichen.
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