Hallo,
ich habe Schulden durch einen Betrug,für den ich auch Strafrechtlich verurteilt wurde, begannen vor 20 Jahren. Kann ich trotzdem eine Privatinsolvenz beantragen?
Privatinsolvenz möglich oder nicht?
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Re: Privatinsolvenz möglich oder nicht?
Hi markus123,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Privatinsolvenz möglich oder nicht?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Privatinsolvenz möglich oder nicht?" geschaut?
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Re: Privatinsolvenz möglich oder nicht?
Hast du denn noch weitere Schulden, oder nur die Schulden aus dem Betrugsfall?
Die Schulden aus dem Betrugsfall sind jedenfalls von der Restschuldbefreiung ausgenommen.
Die Schulden aus dem Betrugsfall sind jedenfalls von der Restschuldbefreiung ausgenommen.
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Re: Privatinsolvenz möglich oder nicht?
Ähhhhhm, das stimmt so nicht ganz. Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung nur dann nicht berührt, wenn der Gläubiger die entsprechende Forderung unter Angabe dieses Rechtsgrundes nach § 174 Absatz 2 im Verfahren auch angemeldet hat.
Lange Zeit war fraglich ob ein Gläubiger auch noch längere Zeit nach Titulierung den besonderen Charakter der Forderung als Deliktsforderung feststellen lassen kann oder ob ein derartiger Anspruch ebenfalls der Verjährung unterliegen könnte. Dem hat der BGH (Entscheidung vom 02.12.2010, AZ IX ZR 247/09) ausdrücklich widersprochen. Er hat festgestellt, dass der Anspruch des Gläubigers auf Feststellung einer Deliktsforderung nicht nach den Vorschriften verjährt, welche für die Verjährung des Leistungsanspruches gelten. Noch entscheidender war jedoch, dass der BGH entschied, dass der Feststellungsanspruch überhaupt nicht der Verjährung unterläge.
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Re: Privatinsolvenz möglich oder nicht?
Wie Nitschke bereits implizit sagte: Ja, beantragen kannst Du das auf jeden Fall.
Du solltest nur davon ausgehen, dass der Gläubiger seine Forderung auf eine Weise zum Verfahren anmeldet die dazu führt, dass sie das Verfahren "überleben" würde und trotz Restschuldbefreiung weiterhin von Dir zu zahlen wäre.
Das Verfahren würde dann auf jeden Fall ganz normal bis zum Ende weiter laufen und gegen alle anderen Forderungen wirken - falls solche existieren. Falls nicht, wäre das natürlich ein wirklich ärgerliches Verfahren, welches für Dich einen nicht unwesentlichen wirtschaftlichen Schaden bedeuten würde - durch die Verfahrenskosten.
Der Gläubiger müsste die Forderungsanmeldung in einem bestimmten Zeitraum des Verfahrens aktiv betreiben und dabei den Rechtsgrund "vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung" gem § 302 Abs. 1 InsO anführen. Von daher könntest Du es natürlich versuchen und hoffen, dass er (warum auch immer) eben dies nicht tut. Vielleicht weil er es nicht weiß, es verbaselt oder weiß der Geier was.
Es könnte Dir zudem u.U. die Stundung der Verfahrenskosten vom Gericht versagt werden, wenn diese deliktische Forderung den Hauptteil der Gesamtschulden ausmacht. Dazu gibt es unterschiedliche Rechtsprechung und regional unterschiedliche Verfahrensweisen.
Manche sagen: Ab 50% deliktischer Forderungen gibt's keine Stundung, manche sagen ab 75% - und dann gibt es noch den Standpunkt (der mir persönlich am logischten erscheint), dass man zum Zeitpunkt der Stundungsbewilligung überhaupt noch nicht wissen kann, ob ein Gläubiger seine Forderung auf diese Weise anmeldet und von daher eine Versagung des Stundungsantrages überhaupt nicht in Frage kommt.
Aber wie gesagt: Das handhaben weiterhin viele Gerichte sehr unterschiedlich. Obschon die Rechtsprechung im Laufe der Zeit deutlich in Richtung Stundungsbewilligung tendiert.
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Re: Privatinsolvenz möglich oder nicht?
Damit ich "mitdenken" kann: Hat die betrogene Person ein Urteil wegen des Betrugsschadens erwirkt? Ist der "Schaden" tituliert und wenn ja, wie....
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