Hallo,
wie verhält es sich eigentlich mit der Pfändung, wenn das Erwerbseinkommen schwankt? Ich kann aufgrund einer Behinderung nicht VZ arbeiten, liege immer 100-200€ unter der Pfändungsfreigrenze. Nun werde ich in einem Monat knapp darüber liegen, allerdings liege ich im Schnitt noch immer unter der Grenze. Soweit ich weiß, wird eigentlich kein Durchschnitt errechnet, sondern etwaige pfändbare Beträge monatsweise bemessen. Das würde aber auch bedeuten, dass bei extrem schwankendem Einkommen deutlich mehr pfändbar ist, als eigentlich vorgesehen ist. Oder kann doch eine Durchschnittsbetrachtung erfolgen?
Danke
Pfändung bei schwankendem Einkommen und einmaliger Überschreitung der Pfändungsfreigrenze
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
-
- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Pfändung bei schwankendem Einkommen und einmaliger Überschreitung der Pfändungsfreigrenze
Hi lütchen,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Pfändung bei schwankendem Einkommen und einmaliger Überschreitung der Pfändungsfreigrenze" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Pfändung bei schwankendem Einkommen und einmaliger Überschreitung der Pfändungsfreigrenze" geschaut?
0
-
- Guru
- Reaktionen: 173
- Beiträge: 1600
- Registriert: 23. Feb 2019, 07:29
Re: Pfändung bei schwankendem Einkommen und einmaliger Überschreitung der Pfändungsfreigrenze
Wenn Du im Inso-Verfahren bist, dann hast Du ja keine Chance, denn Dein Arbeitgeber ist ja in der Pflicht, den pfändbaren Teil Deines Lohns an den Insolvenzverwalter/Treuhänder zu überweisen.
Du könntest allenfalls mit Deinem AG überlegen, ob es möglich ist, dieses einmalig höhere Einkommen auf mehrere Monate zu verteilen, wenn Du sonst immer deutlich unter dem Freibetrag bist.
Bei einer reinen Kontopfändung wäre es anders, da würde der übersteigende Betrag in den Folgemonat übertragen, und wenn Du dann weiterhin wieder unter dem Freibetrag liegst, könntest Du sukzessive über den höheren Eingangsbetrag verfügen.
Eigentlich komisch, dieser Unterschied zwischen Lohn- und Kontopfändung (Arbeitgeber/Bank) ...
Du könntest allenfalls mit Deinem AG überlegen, ob es möglich ist, dieses einmalig höhere Einkommen auf mehrere Monate zu verteilen, wenn Du sonst immer deutlich unter dem Freibetrag bist.
Bei einer reinen Kontopfändung wäre es anders, da würde der übersteigende Betrag in den Folgemonat übertragen, und wenn Du dann weiterhin wieder unter dem Freibetrag liegst, könntest Du sukzessive über den höheren Eingangsbetrag verfügen.
Eigentlich komisch, dieser Unterschied zwischen Lohn- und Kontopfändung (Arbeitgeber/Bank) ...
1
1