Öffentlich-rechtliche verstrickung

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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ossle
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Registriert: 7. Jan 2019, 19:26

Öffentlich-rechtliche verstrickung

Beitrag von ossle »

Hallo Zusammen,

aktuell befinden sich auf meinem Konto 700 EUR an die ich aufgrund einer öffentlich rechtlichen Verstrickung nicht dran komme. Leider kann mir diesbezüglich kaum jemand weiterhelfen, bzw. es fühlt sich keiner dafür zuständig. Daher meine Fragen:

Wie löse ich die Verstrickung auf?
Wer ist mein Ansprechpartner ? Insolvenzgericht, Rechtspfleger, Anwalt?
Sollte ich die Gläubiger darum bitten die Pfändungen aufzuheben bzw. hätte dies nicht schon meine Verwalterin tun müssen (Rechtsbehelf der Erinnerung nach § 766 ZPO) ?
Ich habe gelesen das nach der Inso die Pfändung erneut greifen würde. Wie kann das sein, die Gläubiger waren ja mit in der Inso.
Wenn ich das Geld frei bekomme, wem steht es dann zu? Mir oder der Verwalterin?

Vielen Dank
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Öffentlich-rechtliche verstrickung

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Hi ossle,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Öffentlich-rechtliche verstrickung" geschaut?
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S.Nitschke
Fortgeschrittener
Reaktionen: 2
Beiträge: 82
Registriert: 30. Okt 2018, 13:58

Re: Öffentlich-rechtliche verstrickung

Beitrag von S.Nitschke »

Ich hatte mal einen schönen Text dazu der aber in den Tiefen der Festplatte verschwunden ist. Vielleicht hilft das Urteil des BGH etwas weiter ....


http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... lank=1.pdf
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