Guten Morgen,
ich habe eine kurze Frage bzgl. der Nebenkostenabrechnung für 2024.
Die PI Eröffnung war dieses Jahr im August.
Gehört die Summe zur Insolvenzmasse oder auf Grund dessen, dass die ggf. Erstattung nur das Jahr 2024 betrifft, kann ich noch darüber verfügen?
Der IV meinte etwas von, wird evtl. aufgeteilt. Das habe ich so verstanden, wenn es ein Teil für 2024 und ein Teil für 2025 wäre, würde der Teil für 2025 in die Masse fließen, der Rest aber nicht.
Kann mir das jemand bitte kurz erläutern?
Vielen Dank.
Nebenkosten für 2024
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Re: Nebenkosten für 2024
Es würde mich überraschen wenn hier wirklich der gegenständige Zusammenhang gemeint war.Rotkäppchen hat geschrieben: ↑3. Sep 2025, 08:21
Der IV meinte etwas von, wird evtl. aufgeteilt. Das habe ich so verstanden, wenn es ein Teil für 2024 und ein Teil für 2025 wäre, würde der Teil für 2025 in die Masse fließen, der Rest aber nicht.
Aus meiner Sicht isses Neuerwerb - also Insolvenzmasse. Also stelle dich lieber darauf ein es herausgeben zu müssen. Umso mehr wirst du dich freuen wenn es anders kommen sollte.
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Re: Nebenkosten für 2024
Das kommt in der Tat drauf an. Die Erstattung (geh ich mal von aus) erstreckt sich ja vom 1.1.2024 bis 31.12.2024. Hast du bereits eine Summe, wie viel du erstattet bekommst? Ab dem Zeitpunkt (August), an dem das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, musst du das Geld abgeben. Ich würde mit der Abrechnung zum Insolvenzverwalter gehen bzw. ihm ein Bild / PDF schicken und nachfragen, was du abgeben musst.
Graf Wadula wüsste das vermutlich, aber ich habe das Gefühl, die Antwort kommt in etwa aufs gleiche raus.
Rein theoretisch würde ich sagen, du musst dann 5/12 (August - Dezember 24) der Rückzahlung rausgeben. Aber wie gesagt, frag besser den Insolvenzverwalter.
Graf Wadula wüsste das vermutlich, aber ich habe das Gefühl, die Antwort kommt in etwa aufs gleiche raus.
Rein theoretisch würde ich sagen, du musst dann 5/12 (August - Dezember 24) der Rückzahlung rausgeben. Aber wie gesagt, frag besser den Insolvenzverwalter.
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Re: Nebenkosten für 2024
Ja, richtig. Die Erstattung ist vom 01.01.2024 - 31.12.2024. Eine Summe weiß ich noch nicht. Wird aber wahrscheinlich wie im Vorjahr 200 - 300 Euro umfassen.mischa1981 hat geschrieben: ↑3. Sep 2025, 15:24 Die Erstattung (geh ich mal von aus) erstreckt sich ja vom 1.1.2024 bis 31.12.2024. Hast du bereits eine Summe, wie viel du erstattet bekommst?
Da die Insolvenz 2025 Ende August eröffnet wurde, muss ich für den Zeitraum abgeben? Mir erschließt sich das ganze noch nicht so richtig. Denn es betrifft ja das Jahr vor der Insolvenz...
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Re: Nebenkosten für 2024
Gehe (wie ich ja bereits schrub) davon aus, dass Du alles abgeben musst. Bei sowas gilt normalerweise das Zuflussprinzip. Ob der Zeitraum für den die Abrechnung erstellt wird vor oder während des Insolvenzverfahrens war spielt keine Rolle.
Sollte Dein Verwalter das wirklich anders sehen (was mich überraschen würde) hast Du halt Glück gehabt.
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Re: Nebenkosten für 2024
Stimmt, wie caffery sagt, wird das Teil der Insolvenzmasse. Sorry für vorherige "Falschinformationen". Damit wirst du aber leider auch die nächsten 3 Jahre, oder zumindest bist zum Abschuss des Insolvenzverfahrens, leben müssen. Was du vom Vermieter erstattet bekommst, fließt mit in sie Insolvenzmasse ein. Dein gesamtes Vermögen vor der Insolvenz fließt ja ebenfalls mit ein.
Als kleiner Hinweis meinerseits: Auch Guthaben von Stromverträgen wird so gehandhabt, selbst wenn du die Abschlagszahlungen von deinem unpfändbaren Einkommen bestritten hast, fließt eventuelles Guthaben mit in die Insolvenzmasse mit ein.
Soweit ich mich erinnere, trifft das in der Wohlverhaltensphase / Abtretungsphase nicht mehr zu, dann kannst du die Erstattung behalten. Du kriegst aber rechtzeitig davor nochmal Post vom Amts / Insolvenzgericht mit dem Inhalt, dass das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde und ein Treuhänder bestellt wurde mit Angabe, wer das ist. Meistens ist der Treuhänder auch der Insolvenzverwalter.
Sorry nochmal, dass ich dir da falsche Hoffnung gemacht haben. Dennoch den Insolvenzverwalter kontaktieren und ihm sagen, dass du das Geld erstattet bekommen wirst und ob du es ihm selbst überweisen sollst oder wie das genau läuft.
Ich hab auch schon überlegt, die Vorauszahlung vielleicht etwas runterzufahren, aber da die Entwicklung an den Märkten nie vorhersehbar ist und du eventuell mit einer dicken Nachzahlung konfrontiert wirst, würde ich es so belassen.
Als kleiner Hinweis meinerseits: Auch Guthaben von Stromverträgen wird so gehandhabt, selbst wenn du die Abschlagszahlungen von deinem unpfändbaren Einkommen bestritten hast, fließt eventuelles Guthaben mit in die Insolvenzmasse mit ein.
Soweit ich mich erinnere, trifft das in der Wohlverhaltensphase / Abtretungsphase nicht mehr zu, dann kannst du die Erstattung behalten. Du kriegst aber rechtzeitig davor nochmal Post vom Amts / Insolvenzgericht mit dem Inhalt, dass das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde und ein Treuhänder bestellt wurde mit Angabe, wer das ist. Meistens ist der Treuhänder auch der Insolvenzverwalter.
Sorry nochmal, dass ich dir da falsche Hoffnung gemacht haben. Dennoch den Insolvenzverwalter kontaktieren und ihm sagen, dass du das Geld erstattet bekommen wirst und ob du es ihm selbst überweisen sollst oder wie das genau läuft.
Ich hab auch schon überlegt, die Vorauszahlung vielleicht etwas runterzufahren, aber da die Entwicklung an den Märkten nie vorhersehbar ist und du eventuell mit einer dicken Nachzahlung konfrontiert wirst, würde ich es so belassen.
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