Nachzahlung Rückwirkend nach RSB

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imker
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Re: Nachzahlung Rückwirkend nach RSB

Beitrag von imker »

@gurami:
Im Insolvenzantrag wurde von Dir nicht angegeben, dass Du noch Geld vom Arbeitgeber zu bekommen hast? Weil es vor Insolvenzantragsstellung keinen Streit gab?

Und wenn der Streit während des Insolvenzverfahrens entstand, wer hat da geklagt und an wen sollte gezahlt werden?

Trifft es zu, dass das Insolvenzverfahren aufgehoben und inzwischen auch eine RSB erteilt wurde und daher kein IV oder TH mehr im Amt ist?
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Graf Wadula
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Re: Nachzahlung Rückwirkend nach RSB

Beitrag von Graf Wadula »

caffery hat geschrieben: 21. Okt 2021, 09:12 Oh man - Erstens trifft der 203 natürlich den Nagel des Themas hier auf den Kopf und zweitens musst Du ja nicht gleich immer in rhetorisch herablassendes Fahrwasser kommen wenn Du das Gefühl hast, dass Dir nicht vollumfänglich zugestimmt wird.
Besser hätte ich es nicht ausdrücken können ;). Also ICH meine, dass hier § 303 InsO keine Rolle spielt (es dürfen aber gerne der eine oder andere eine andere Ansicht haben) und Ich meine, bevor man sich jetzt groß Gedanken macht, ob einen theoretisch lebenslang die Anordnung der NTV droht, wäre es ganz hilfreich zu wissen, um wieviel es hier u.U. geht (auch das kann gerne der eine oder andere anders sehen) ;).
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gurami
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Re: Nachzahlung Rückwirkend nach RSB

Beitrag von gurami »

Also noch mal Danke an alle.

Es geht möglicherweise um ca. 450 Öcken brutto für jeden Monat seit dem Streit Anfang.

Aber nicht ich befinde mich im Streit um eine andere Eingruppierung sondern der BR für alle diejenigen die den Job machen den ich mache. Ich habe lediglich einen Wisch unterschrieb, so wie viele andere, das ich auch nicht mit der Eingruppierung einverstanden bin. Eine evtl. Zahlung würde nicht mehr in 2021 passieren.
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caffery
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Re: Nachzahlung Rückwirkend nach RSB

Beitrag von caffery »

Das ist natürlich schon ne Hausnummer mit den 450 Ören.

Aber das - ich nenns mal - "Tarfistreit"element macht das Thema natürlich nicht unkomplexer. Mit sowas hat man A: ja als Arbeitnehmer i.d.R. nur höchst rudimentär etwas zu tun und B: gibt es ja einige Branchen die quasi dauerhaft im Tarifstreit- bzw. streik sind. Da müssten Verwalter ja bspw. für Lokführer oder Pflegekräfte reihenweise quasi schon alleine "auf Verdacht" Nachtragsverteilungen anordnen.

Ich selber habe in meiner Berufslaufbahn schon bestimmt 4-5 mal Lohnnachzahlungen für irgendwelche nachträglichen Lohnerhöhungen bekommen weil Verdi oder sonstwer in einem Tarifstreit eine rückwirkende Einigung erzielt hat. Davon wurde ich jedes Mal komplett überrascht, hatte weder etwas unterschrieben, noch was davon mitbekommen oder gar aktiv an irgendwas teilgenommen. Hab mich aber über das Geld gefreut...

Natürlich muss man sich da immer den Einzelfall irgendwie angucken aber ich kann mir spontan mal kaum vorstellen, dass soetwas im Normalfall als Pflichtversäumnis des Insolvenzschuldners gewertet werden kann. Zumindest hätte ich von so einem Fall noch nie etwas gehört.

Auch Geschichten in denen wegen etwas derartigem irgendwann nach RSB-Erteilung ein Verwalter (wieder-)eingesetzt wurde um nachträglich eine Nachtragsverteilung für solches Geld anzuordnen wären bislang gänzlich an mir vorübergegangen.

Aber wie immer bin ich auch bereit mich eines Besseren belehren zu lassen.
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gurami
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Re: Nachzahlung Rückwirkend nach RSB

Beitrag von gurami »

mir geht es darum ob man von mir verlangen kann das ich darüber Bericht zu erstatten habe. Meine Gläubiger sind ja auf jeden Fall nicht mehr an mir interessiert und ich kann mir auch nicht vorstellen das da einer auf die Idee kommt. Mein AG wird die Software laufen lassen und die weiß nix mehr von meiner IV da die aus der Software gelöscht wurde.
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caffery
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Re: Nachzahlung Rückwirkend nach RSB

Beitrag von caffery »

Nein, wenn dann "konnte" man es von Dir verlangen. In der Gegenwartsform gibt es soetwas für Dich nicht mehr.

Wenn man sich auf den Standpunkt stellt, dass Du es hättest mitteilen müssen, stünde man bei der Geschichte spontan vor der leicht moralisch angehauchten Folgefrage welchen Sinn bzw. welche positiven oder negativen Folgen eine rückwirkende "zu Kreuze Kriechung" mit maximaler Bußfertigkeit heute noch haben würde.

Wenn ich mir diese Frage im dargelegten Einzelfall mal so ganz genüsslich durchs Stammhirn ziehen lassen würde und sie mit allem an Wissen, Moral und Pragmatismus vermengte was ich so aufbringen kann, würde ich ganz persönlich vermutlich zu dem Schluss kommen: Lass gut sein.
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gurami
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Re: Nachzahlung Rückwirkend nach RSB

Beitrag von gurami »

So werde ich das wohl auch machen. So konnte ich zumindest ein wenig Content in das Forum bringen. Lese hier immer noch regelmäßig mit. Danke für die Zeit die Ihr hier opfert
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