Nach der Restschuldbefreiung um alte Gläubiger ( Banken ) einen Bogen machen?
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Nach der Restschuldbefreiung um alte Gläubiger ( Banken ) einen Bogen machen?
Hallo Leute.
Es ist ja so, dass die Schulden nach der Restschuldbefreiung nicht gelöscht werden sondern weiter bestehen bleiben.
Wie lange eigentlich? Ich meine gibts da irgendeine Verjährungsfrist?
Ich frage weil:
Ich möchte irgendwann bei einer anderen Bank als meine Hausbank ein Tagesgeldkonto eröffnen ( um zu sparen, nicht viel monatlich nen zwanni oder so ).
Desweiteren möchte ich jetzt bald diese Betriebliche Altersvorsorge von meinem AG in Anspruch nehmen, wo ich dann auch eine Bank brauche für einen Banksparplan.
Ich möchte alles bei verschiedenen Banken haben.
Also Girokonto , Tagesgeldkonto und dieses Betriebliche Altersvorsorgesparen .
Also bei drei Banken.
Das zur Erklärung.
Und die Frage ist ,man sollte dann alle ehemaligen Gläubiger anschauen, dann im Internet gucken welche Banken zusammen gehören und die Banken die dann noch übrig bleiben,mit denen ich also noch nie etwas zu tun hatte, die sind dann so gesehen sicher ,so richtig?
Und wie gesagt, warscheinlich werden Insolvenzen Intern immer vermerkt und nie gelöscht oder?.Kennt sich da jemand mit aus?
Es ist ja so, dass die Schulden nach der Restschuldbefreiung nicht gelöscht werden sondern weiter bestehen bleiben.
Wie lange eigentlich? Ich meine gibts da irgendeine Verjährungsfrist?
Ich frage weil:
Ich möchte irgendwann bei einer anderen Bank als meine Hausbank ein Tagesgeldkonto eröffnen ( um zu sparen, nicht viel monatlich nen zwanni oder so ).
Desweiteren möchte ich jetzt bald diese Betriebliche Altersvorsorge von meinem AG in Anspruch nehmen, wo ich dann auch eine Bank brauche für einen Banksparplan.
Ich möchte alles bei verschiedenen Banken haben.
Also Girokonto , Tagesgeldkonto und dieses Betriebliche Altersvorsorgesparen .
Also bei drei Banken.
Das zur Erklärung.
Und die Frage ist ,man sollte dann alle ehemaligen Gläubiger anschauen, dann im Internet gucken welche Banken zusammen gehören und die Banken die dann noch übrig bleiben,mit denen ich also noch nie etwas zu tun hatte, die sind dann so gesehen sicher ,so richtig?
Und wie gesagt, warscheinlich werden Insolvenzen Intern immer vermerkt und nie gelöscht oder?.Kennt sich da jemand mit aus?
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Re: Nach der Restschuldbefreiung um alte Gläubiger ( Banken ) einen Bogen machen?
Hi Mrsunshine,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Nach der Restschuldbefreiung um alte Gläubiger ( Banken ) einen Bogen machen?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Nach der Restschuldbefreiung um alte Gläubiger ( Banken ) einen Bogen machen?" geschaut?
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Re: Nach der Restschuldbefreiung um alte Gläubiger ( Banken ) einen Bogen machen?
Erstaunlich über was man sich alles so Gedanken machen kann...
Stand heute müssen solche Daten nach 3 Jahren taggenau gelöscht werden. Wenn wir alle ausreichend die Daumen drücken in ein paar Wochen schon nach einem Jahr.Mrsunshine hat geschrieben: ↑11. Okt 2020, 14:49 Hallo Leute.
Es ist ja so, dass die Schulden nach der Restschuldbefreiung nicht gelöscht werden sondern weiter bestehen bleiben.
Wie lange eigentlich? Ich meine gibts da irgendeine Verjährungsfrist?
Mach das. Ob du Millionär im Plus oder im Minus bist spielt da keine Rolle. Bei Bankprodukten die ausschließlich im Guthaben geführt werden können - es demnach keinerlei Risiko für die Bank gibt - darf keine Bonitätsabfrage seitens des Instituts durchgeführt werden.Mrsunshine hat geschrieben: ↑11. Okt 2020, 14:49 Ich möchte irgendwann bei einer anderen Bank als meine Hausbank ein Tagesgeldkonto eröffnen ( um zu sparen, nicht viel monatlich nen zwanni oder so ).
Desweiteren möchte ich jetzt bald diese Betriebliche Altersvorsorge von meinem AG in Anspruch nehmen, wo ich dann auch eine Bank brauche für einen Banksparplan.
Warum auch immer...Mrsunshine hat geschrieben: ↑11. Okt 2020, 14:49 Ich möchte alles bei verschiedenen Banken haben.
Also Girokonto , Tagesgeldkonto und dieses Betriebliche Altersvorsorgesparen .
Also bei drei Banken.
Auf die Idee wäre ich in dem Zusammenhang noch nicht gekommen. Bei einem Insolvenzgläubiger während des Verfahrens oder gar während der Eröffnung irgendein Guthaben zu führen, ist allerdings grundsätzlich keine gute Idee.Mrsunshine hat geschrieben: ↑11. Okt 2020, 14:49 Das zur Erklärung.
Und die Frage ist ,man sollte dann alle ehemaligen Gläubiger anschauen, dann im Internet gucken welche Banken zusammen gehören und die Banken die dann noch übrig bleiben,mit denen ich also noch nie etwas zu tun hatte, die sind dann so gesehen sicher ,so richtig?
Wie gesagt - siehe oben. Dass Banken uralt restschuldbefreite Insolvenzschuldner, deren Löschfrist bereits abgelaufen ist ablehnen, hätte ich noch nicht gehört.Mrsunshine hat geschrieben: ↑11. Okt 2020, 14:49 Und wie gesagt, warscheinlich werden Insolvenzen Intern immer vermerkt und nie gelöscht oder?.
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Re: Nach der Restschuldbefreiung um alte Gläubiger ( Banken ) einen Bogen machen?
Hey Caffery und danke für deinen Post.
Du schreibst : Erstaunlich über was man sich alles so Gedanken machen kann...
...ich finde es jetzt nicht so abwägig das man sich über so etwas Gedanken macht.
Sogar hier im Forum habe ich was gelesen das ein User bei der Postbank einen Kredit hatte, dann bei der DSL Bank eine Pfändung dann von diesem Kredit eingehen hatte ( bzw. Genau umgedreht herrum) ..obwohls zwei Unterschiedliche Banken sind, diese aber einem Unternehmen angehören.
Auch kommt es ja schon mal vor ( auch schon hier gelesen), dass Banken trotzdem noch versuchen nach der Restschuldbefreiung an das Geld zu kommen, sei es mit Kontopfändungen oder Gehaltspfändungen, Konten einfrieren usw. Sogar Schufaeinträge die von der Restschuldbefreiung gelöscht werden müssen, werden als neue Einträge eingetragen usw.
Alles hier schon gelesen.
Ausserdem ist es vielleicht nicht so gut bei einem alten Gläubiger , nehmen wir mal als Bsp. Eine Bank bei der man 10.000 Euro Schulden hatte,kurz nach ausgesprocher Rsb. , ein Tagesgeldkonto zu eröffnen und da z.B. 20.000 einzahlt.
Das nur mal als Beispiel.
Zumal, warst du es nicht , der geschrieben hatte,dass Gläubiger so gesehen das ganze Leben selbst nach ausgesprochener Rsb. Einen Versagungsgrund stellen können ?
Also soviel zum Thema ...über was man sich alles Gedanken machen kann...
Besser man fragt und ist vorbereitet als andersrum, oder?
Natürlich sollte man sich auch nicht zuviele Gedanken machen sonst dreht man noch durch
Du schreibst : Erstaunlich über was man sich alles so Gedanken machen kann...
...ich finde es jetzt nicht so abwägig das man sich über so etwas Gedanken macht.
Sogar hier im Forum habe ich was gelesen das ein User bei der Postbank einen Kredit hatte, dann bei der DSL Bank eine Pfändung dann von diesem Kredit eingehen hatte ( bzw. Genau umgedreht herrum) ..obwohls zwei Unterschiedliche Banken sind, diese aber einem Unternehmen angehören.
Auch kommt es ja schon mal vor ( auch schon hier gelesen), dass Banken trotzdem noch versuchen nach der Restschuldbefreiung an das Geld zu kommen, sei es mit Kontopfändungen oder Gehaltspfändungen, Konten einfrieren usw. Sogar Schufaeinträge die von der Restschuldbefreiung gelöscht werden müssen, werden als neue Einträge eingetragen usw.
Alles hier schon gelesen.
Ausserdem ist es vielleicht nicht so gut bei einem alten Gläubiger , nehmen wir mal als Bsp. Eine Bank bei der man 10.000 Euro Schulden hatte,kurz nach ausgesprocher Rsb. , ein Tagesgeldkonto zu eröffnen und da z.B. 20.000 einzahlt.
Das nur mal als Beispiel.
Zumal, warst du es nicht , der geschrieben hatte,dass Gläubiger so gesehen das ganze Leben selbst nach ausgesprochener Rsb. Einen Versagungsgrund stellen können ?
Also soviel zum Thema ...über was man sich alles Gedanken machen kann...
Besser man fragt und ist vorbereitet als andersrum, oder?
Natürlich sollte man sich auch nicht zuviele Gedanken machen sonst dreht man noch durch
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Re: Nach der Restschuldbefreiung um alte Gläubiger ( Banken ) einen Bogen machen?
Genau das wollte ich damit sagen. Du hast grade die RSB bekommen. Damit solltest du glücklich und zufrieden sein und dein Handeln nicht nach, zwar nicht komplett auszuschließenden, aber in der Praxis extrem seltenen worst case Szenarien orientieren.Mrsunshine hat geschrieben: ↑12. Okt 2020, 10:21 Natürlich sollte man sich auch nicht zuviele Gedanken machen sonst dreht man noch durch
Wenn man so denken würde, könnte man im Prinzip keinen Schritt machen ohne Angst davor zu haben, dass der letzte eine Katastrophe auslösen könnte;)
Deine genannten Beispiele sind zudem allesamt völlig aus dem Zusammenhang gerissen und haben mit deiner Situation (RSB erteilt) nicht wirklich etwas zu tun oder sind (im Falle des letzten) quasi ausschließlich theoretischer Natur.
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Re: Nach der Restschuldbefreiung um alte Gläubiger ( Banken ) einen Bogen machen?
...
Okay danke dir lieber Caffery für die Hilfe und für dieses ganze Forum.
Okay danke dir lieber Caffery für die Hilfe und für dieses ganze Forum.
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Re: Nach der Restschuldbefreiung um alte Gläubiger ( Banken ) einen Bogen machen?
Ich finde das nicht erstaunlich, sondern sehr vernünftig.
Wer will schon aus Unbedachtsamkeit in 'offene Messer' laufen?
Das wäre gar nicht meine Sorge.
Meine Sorge wäre vielmehr, dass Banken auf die Idee kommen könnten, trotz RSB "aufzurechnen", wenn man ihnen die Gelegenheit dazu gibt (wie gesagt, aus Unbedachtsamkeit) .
Denn "Recht und Gesetz" ist so manchem Bänker ja ziemlich egal, wie wir nicht nur dank "cum-cum", cum-ex" usw wissen.
Meines Erachtens ist da durchaus Vorsicht geboten, Du machst das schon ganz richtig, Mrsunshine.
Da haben Praktiker und Betroffene/Leidtragende offensichtlich recht unterschiedliche Perspektiven.
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Re: Nach der Restschuldbefreiung um alte Gläubiger ( Banken ) einen Bogen machen?
Och menno. Was soll ich sagen?
Mir eilt ja im Kollegenkreis bereits der Ruf nach, oft ziemlich stark in den "worst case Bereich" hinein zu beraten. Vermutlich liegt das daran, dass ich durch meine Internet-Aktivitäten bereits viel mehr worst case Szenarien gelesen habe, als die meisten anderen Kollegen selbst in Dekaden eigener Berufserfahrung erleben konnten.
Aber manche Szenarien sind einfach so unwahrscheinlich, dass sie selbst mir zu abwegig erscheinen um sie als allgemeingültigen Rat unters Volk zu mischen um mit dem Gefühl zurückzubleiben umfassend beraten zu haben.
Mir eilt ja im Kollegenkreis bereits der Ruf nach, oft ziemlich stark in den "worst case Bereich" hinein zu beraten. Vermutlich liegt das daran, dass ich durch meine Internet-Aktivitäten bereits viel mehr worst case Szenarien gelesen habe, als die meisten anderen Kollegen selbst in Dekaden eigener Berufserfahrung erleben konnten.
Aber manche Szenarien sind einfach so unwahrscheinlich, dass sie selbst mir zu abwegig erscheinen um sie als allgemeingültigen Rat unters Volk zu mischen um mit dem Gefühl zurückzubleiben umfassend beraten zu haben.
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Re: Nach der Restschuldbefreiung um alte Gläubiger ( Banken ) einen Bogen machen?
Ich sehe das grundsätzlich auch so - ich persönlich habe zum Glück bei keiner Bank irgendwelche Schulden, jedoch bei einer / zwei Versicherungen. Die Verträge gibts natürlich nicht mehr, dennoch würde ich entsprechend mit den Versicherungen kein Geschäft mehr eingehen. Falls die nämlich auf den Gedanken kommen, die damalige Schuld aufzurechnen im Versicherungsfall, dann bin ich eventuell der Blöd.
Deswegen - und das finde ich ziemlich gut - bin ich so begeistert davon, dass das Finanzamt meistens (Ausnahmen bestätigen die Regel) nicht mehr aufrechnet.
Deswegen - und das finde ich ziemlich gut - bin ich so begeistert davon, dass das Finanzamt meistens (Ausnahmen bestätigen die Regel) nicht mehr aufrechnet.
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Re: Nach der Restschuldbefreiung um alte Gläubiger ( Banken ) einen Bogen machen?
Kopf hoch Kleiner, es gibt immer noch mehr, worüber man sich Gedanken machen kann
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Nach der Restschuldbefreiung um alte Gläubiger ( Banken ) einen Bogen machen?
Um das ganz klar zu sagen (bevor hier Missverständnisse entstehen):
Exgläubiger können/dürfen im absoluten Reglfall natürlich nicht Guthaben mit restschuldbefreiten Forderungen aufrechnen! Die allgemeine (und zutreffende) Feststellung, dass Forderungen durch Erteilung der RSB nicht rechtlich "weg" sind, sondern einfach nur "unvollkommene" und mit einer Einrede behaftete Forderungen sind, die nicht mehr zwangsvollstreckt werden können, steht dem nicht entgegen.
Das verdanken wir dem freundlichen, kurzen, knappen und sehr schlecht zweideutig zu verstehenden § 390 BGB.
"Eine Forderung, der eine Einrede entgegensteht, kann nicht aufgerechnet werden."
Exgläubiger können/dürfen im absoluten Reglfall natürlich nicht Guthaben mit restschuldbefreiten Forderungen aufrechnen! Die allgemeine (und zutreffende) Feststellung, dass Forderungen durch Erteilung der RSB nicht rechtlich "weg" sind, sondern einfach nur "unvollkommene" und mit einer Einrede behaftete Forderungen sind, die nicht mehr zwangsvollstreckt werden können, steht dem nicht entgegen.
Das verdanken wir dem freundlichen, kurzen, knappen und sehr schlecht zweideutig zu verstehenden § 390 BGB.
"Eine Forderung, der eine Einrede entgegensteht, kann nicht aufgerechnet werden."
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