Möchte eine Privatinsolvenz beginnen und habe zwei Fragen zum Ablauf am Anfang

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Pixeltod
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Möchte eine Privatinsolvenz beginnen und habe zwei Fragen zum Ablauf am Anfang

Beitrag von Pixeltod »

Hallo,

da letztens mal wieder der GV bei mir war und ich mich endgültig davon verabschiedet habe, meine Schulden selbst bezahlen zu können, werde ich eine Privatinsolvenz mit einem Hilfeverein starten. Jetzt haben sich bei mir zwei Fragen zum Ablauf ergeben, wo ich keine Antworten gefunden habe:

1) Ich habe viele alte Schulden, deren Höhe und Aktualität mir aber nicht bekannt ist, da mir a) die alten Unterlagen fehlen und b) ich auch von denen seit mindestens 10 Jahren nichts mehr gehört habe. Wie werden diese Schulden ermittelt? Dazu habe ich sowohl den Hilfeverein gefragt als auch den GV und habe unterschiedliche Antworten bekommen.

Der Hilfeverein meinte, sie müssten alle Amtsgerichte von meinen alten Wohnorten anschreiben und sich von denen Auszüge aus dem Schuldnerverzeichnis schicken lassen, um so die alten Gläubiger ausfindig zu machen.

Der GV meinte, das würde nicht stimmen, es würde nur eine Abfrage bei den heimischen GV geben und einen Eintrag im Insolvenzbekanntmachungsportal und alle Gläubiger müssten sich dann von selbst melden und wer das nicht machen würde, hätte eben Pech gehabt.

Welche der beiden Aussagen stimmt jetzt?

2) Ich fahre einen zwei Jahre alten Motorroller mit 50 ccm, den meine Freundin ursprünglich für sich selbst gekauft hat. Weil sie aber immer mit dem Auto zur Arbeit fährt, benutze ich den Roller allein. Meine Freundin meinte allerdings, ich müsste mich um die Versicherung selbst kümmern. Der Roller steht bei mir vor dem Haus und jeder Nachbar weis, dass das "mein" Roller ist, es gibt aber nur die Versicherungspapiere auf meinen Namen und sonst nichts.

Gibt es Versicherungsdatenbanken, die für eine Insolvenz (amtlich) abgefragt werden? Sodass man bei einer Überprüfung auf die Idee kommen könnte, weil ich die Versicherung bezahle, dass der Roller deshalb auch mein Eigentum wäre? Ich will deswegen nicht in Schwierigkeiten kommen. Kann ja jederzeit nachweisen, dass der Roller nur langfristig geliehen ist, aber ich will nicht versehentlich den Eindruck erwecken, ich wolle etwas aus der Insolvenzmasse heraushalten

Kann mir jemand die beiden Fragen erklären?

Gruß
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Re: Möchte eine Privatinsolvenz beginnen und habe zwei Fragen zum Ablauf am Anfang

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Hi Pixeltod,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Möchte eine Privatinsolvenz beginnen und habe zwei Fragen zum Ablauf am Anfang" geschaut?
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tidus82
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Re: Möchte eine Privatinsolvenz beginnen und habe zwei Fragen zum Ablauf am Anfang

Beitrag von tidus82 »

Hi pixeltod, erstmal möchte ich dich in deinem Vorhaben bekräftigen - die Insolvenz ist leichter als gedacht und im Nachhinein wirst du sagen:
War alles kein Problem, warum hab ich das nicht früher gemacht?

Zu deinen Fragen:

1. Es stimmen beide Aussagen - prinzipiell hat aber eher der Hilfeverein recht. Dabei geht es darum, dass du versuchen solltest alle möglichen Gläubiger zu ermitteln, damit du diese in deinem außergerichtlichen Einigungsversuch anschreiben kannst. Allerdings kann man auch - mit etwas Risiko - das machen was der GV gesagt hat. Dann kommt es nämlich darauf an, dass - wenn dir irgendjemand ans Bein pinkeln möchte - du nachweisen kannst, dass du alles getan hast um die Gläubiger zu ermitteln.
Ich persönlich bin auch mit der "GV-Meinung" in die Insolvenz gegangen und es ist nix passiert.

2. Der Roller gehört demjenigen, der im Kaufvertrag steht. Niemand anderem.
Heißt: Falls jemand quäkt, dann zeigst du den Kaufvertrag und gut. Ob du die Versicherung zahlst oder Peng interessiert dabei keine Socke. Ist halt dein Vertrag, den du dann natürlich auch während der Insolvenz weiter bezahlen musst.

Viel Erfolg, wenn du weitere Fragen hast: Immer her damit :)
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Witwe Bolte
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Re: Möchte eine Privatinsolvenz beginnen und habe zwei Fragen zum Ablauf am Anfang

Beitrag von Witwe Bolte »

Pixeltod hat geschrieben: 14. Aug 2022, 18:52 ... werde ich eine Privatinsolvenz mit einem Hilfeverein starten.
Ist es ein caritativer Verein ?
Oder sollst Du für dessen Begleitung bezahlen ?
Ist es eine "anerkannte Stelle" iSdG, sprich:
Dürfen sie Dir eine Bescheinigung über das Scheitern des aussergerichtlichen Einigungsversuchs ausstellen ?

Ansonsten ... was tidus82 schon schrieb:
ad 1, nein, das MUSST Du nicht machen - aber gut wäre es schon
(wenn in Deiner Liste möglichst alle Deine Gläubiger stehen,
auch, wenn Du konkrete Daten nicht mehr hast).
ad 2, nein, so eine zentrale Abfrage gibt es nicht - aber vermutlich musst Du dann dem Insolvenzverwalter Deine Kontoauszüge vorlegen und daraus könnten sich dann Nachfragen ergeben.
Antwort: "Ja, ich bin der Versicherungsnehmer für das Fahrzeug und Nein, ich bin nicht der Eigentümer."
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Pixeltod
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Re: Möchte eine Privatinsolvenz beginnen und habe zwei Fragen zum Ablauf am Anfang

Beitrag von Pixeltod »

@tidus82
Danke

@Witwe Bolte
Danke, das wäre der Paritätische Wohlfahrtsverband


Eine Frage hat sich noch ergeben:

In die Liste der Gläubiger kommen nur solche, für die es bereits einen Mahnbescheid gibt oder muss ich auch alle anderen ermitteln?

Ich frage deshalb, weil ich 2003 ein Arbeitnehmerdarlehen aufgenommen habe, aber 2006 aus gesundheitlichen Gründen kündigen musste (bin schwerbehindert). Diese Forderung wurde nie "amtlich" und die Firma ging selbst 2017 in Insolvenz und ist zwischenzeitlich aufgelöst.
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tidus82
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Re: Möchte eine Privatinsolvenz beginnen und habe zwei Fragen zum Ablauf am Anfang

Beitrag von tidus82 »

Trotzdem rein - lieber zu viel als zu wenig. Insbesondere wenn du es noch weißt - schreib einfach dazu, dass die Firma 2017 insolvent gegangen ist.
Der Schuldnerberater schreibt eh alle Gläubiger einmal an und muss einen außergerichtlichen Einigungsversuch unternehmen.
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Pixeltod
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Re: Möchte eine Privatinsolvenz beginnen und habe zwei Fragen zum Ablauf am Anfang

Beitrag von Pixeltod »

Was mache ich mit allen anderen Gläubigern, für die es keine Mahnbescheide gibt und ich auch keine Unterlagen mehr habe. Da gibt es noch verschiedenes, was ich nicht angeben kann und was auch alles älter als 10 Jahre ist. Müssen die auch erst ausfindig gemacht werden? (siehe Startbeitrag Punkt 1))
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tidus82
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Re: Möchte eine Privatinsolvenz beginnen und habe zwei Fragen zum Ablauf am Anfang

Beitrag von tidus82 »

Auf jeden Fall solltest du alles angeben, was du noch weißt…
Wenn da z.Bsp. Inkassofirma X dabei ist, dann gib die an - egal ob du weißt was und wieviel die fordern. Oder egal ob die einen Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid erlassen haben. Und es ist auch unerheblich wie alt die Forderungen sind - deine Schuldnerberatung wird dann ggf. eine Verjährungseinrede einlegen.

Es ist nur wichtig, dass du alles was du kannst dafür tust um keinen Gläubiger zu vergessen.

Und das ist halt das was die Schuldnerberatung meinte: frag bei allen Vollstreckungsgerichten an - damit bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite - insbesondere wenn du denkst dass es mehr als 2-3 Gläubiger sind. Je mehr du vergisst umso nachteiliger kann das natürlich gegen dich ausgelegt werden. Und wenn du dann nachweisen kannst, dass du alles dafür getan hast um die Gläubiger ausfindig zu machen spricht das nur für dich!

(Bei mir war es höchstens einer, den ich vielleicht vergessen habe)

Was sagt denn deine Schufa / Bürgel und andere Auskunfteien etc?
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Witwe Bolte
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Re: Möchte eine Privatinsolvenz beginnen und habe zwei Fragen zum Ablauf am Anfang

Beitrag von Witwe Bolte »

Pixeltod hat geschrieben: 15. Aug 2022, 06:26 ...
In die Liste der Gläubiger kommen nur solche, für die es bereits einen Mahnbescheid gibt oder muss ich auch alle anderen ermitteln?
...
Es wäre schon gut, wenn Deine Liste möglichst vollständig wäre ...
also nicht nur die titulierten Schulden, die Du über die (12?) Mahngerichte rausfinden kannst:
https://www.mahngerichte.de/mahngerichte/

Wenn Du wenigstens den Namen, den Ort, das Jahr und den Betrag so etwa noch weißt ?
Und: ob tituliert oder nicht.
Am besten alles mit drauf auf Deine Liste.

Wenn die Inso dann eröffnet ist, schreibt der Insolvenzverwalter alle an,
und wen er nicht erreichen kann und wer keinen Titel vorweisen kann,
der fliegt dann eh von seiner Liste - aber die RSB ( Restschuldbefreiung) gilt dann später auch für diese Gläubiger.

Der Paritätische ... das ist doch gut, nicht kostenpflichtig.
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Pixeltod
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Re: Möchte eine Privatinsolvenz beginnen und habe zwei Fragen zum Ablauf am Anfang

Beitrag von Pixeltod »

Wenn ich beim Mahngericht anfrage, gibt es da einen Musterbrief oder wonach genau muss ich fragen?

@tidus82

Soweit bin ich noch nicht, ich fange gerade erst an, die Schulden zusammen zu tragen
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Witwe Bolte
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Re: Möchte eine Privatinsolvenz beginnen und habe zwei Fragen zum Ablauf am Anfang

Beitrag von Witwe Bolte »

Ich kenne dazu kein Muster, aber es genügt vermutlich etwa so:

Sehr geehrtes Gericht,

zur Vorbereitung meines Insolvenzverfahrens bitte ich Sie um Auskunft darüber,
ob bei Ihnen ein Mahnbescheid oder ein Vollstreckungsbescheid gegen mich beantragt wurde.
Und falls ja: wann und von wem ?

Meine vorherigen Anschriften waren:
- Strasse, HsNr, PLZ Ort
- Strasse, HsNr, PLZ Ort
- Strasse, HsNr, PLZ Ort
- ...

Ggfs: Aufgrund von Heirat habe ich meinen Namen geändert (Kopie eines Beleges anbei).

Vielen Dank für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

So oder so ähnlich, das sollte genügen.
Ich bin mir nicht sicher, ob so ein Auskunftsersuchen unter die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) fällt, sprich: ob die Gerichte Dir kostenlos Auskunft erteilen müssen - vielleicht weiß das einer der Profis hier ?
Ich könnte mir vorstellen, dass sie evt. eine Bearbeitungsgebühr von Dir verlangen.
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