Man kann es ja mal versuchen...

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S.Nitschke
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Re: Man kann es ja mal versuchen...

Beitrag von S.Nitschke »

Graf Wadula hat geschrieben: 10. Jul 2019, 23:04 Also die Krankenkassen melden regelmäßig diese Arbeitnehmeranteile als FavbuH an.
Kann ich bestätigen. Wissen viele eben nicht. Ein Arbeitgeber ist nach § 266a Abs. 1 StGB verpflichtet, auch im Falle eines Mangels an Zahlungsmitteln, vorrangig die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung abzuführen und geeignete Vorkehrungen zu treffen, um ausreichende Liquidität zur Begleichung dieser Beiträge bei Fälligkeit bereitzustellen. Notfalls muss er die Auszahlung der Löhne kürzen. Verletzt er diese Pflicht, ist der Tatbestand des § 266a StGB verwirklicht.
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insolaner
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Re: Man kann es ja mal versuchen...

Beitrag von insolaner »

S.Nitschke hat geschrieben: 11. Jul 2019, 13:22Notfalls muss er die Auszahlung der Löhne kürzen.
also quasi vom Nettolohn der Arbeitnehmer noch mal die Krankenversicherung abziehen? Ob das so im Sinne des Erfinders ist...

Klar muss die KV bezahlt werden, aber zu Lasten der AN? Oder springt in dem Falle dann bereits das Insolvenzgeld für die AN ein?
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S.Nitschke
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Re: Man kann es ja mal versuchen...

Beitrag von S.Nitschke »

insolaner hat geschrieben: 11. Jul 2019, 14:09
....vom Nettolohn der Arbeitnehmer noch mal die Krankenversicherung abziehen? Ob das so im Sinne des Erfinders ist...
Oh, die Weisheit kam von ganz oben ;-))

BGH 16. Februar 2012 – IX ZR 218/10
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insolaner
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Re: Man kann es ja mal versuchen...

Beitrag von insolaner »

danke. Nur, weil es von oben kommt, muss es ja nicht schlau sein...
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Robbe1979
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Re: Man kann es ja mal versuchen...

Beitrag von Robbe1979 »

Hallo Andreas,

kannst du mir evtl. eine Telefonnummer von der COMMERZBANK AG GRM Intensive Care schicken?
Ich habe nämlich ähnliches Problem. Mein Inso endet am 7.4.2020 mit anschließender Restschuldbefreiung.
Ich habe mir auch mein Schufa kompakt "zugelegt" und die einzige Forderung bei mir ist eben von der angesprochene COMMERZBANK AG GRM Intensive Care.
Die haben regelmäßig eine Meldung an die Schufa gesendet und Zinsen aufgeschlagen. Die Forderung ist aus der Zeit vor Insolvenz beginn.
Seit dem 15.09.2017 gab es seitens der Commerzbank keine Meldung mehr an die Schufa und es steht folgender Kommentar drin: "Uneinbringliche Forderung / Einzug unwirtschaftlich"

Der Insolvenz un der RSB ist in der Schufa auch vermerkt.

Ich würde schon mal da anrufen wollen und fragen was nach der 7.4. zu tun ist oder sie selber die Forderung als erledigt melden.

Besten Dank
Robert
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