Lohn Barauszahlung einmalig

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Itak65
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Lohn Barauszahlung einmalig

Beitrag von Itak65 »

Guten Abend.ich denke ich bin hier richtig.Die Quellenfreigabe für das Arbeitseinkommen liegt noch immer bei Gericht. Ich habe mtl.ca 600 Euro die über dem Freibetrag liegen und dann am 1.des nächsten Monats zur Verfügung stehen.
Meine Frage ist darf ich Geld auf mein P Konto einzahlen?
Mein Arbeitgeber zahlt diesen Monat am 15.den Restlohn für Februar an alle Arbeitnehmer in bar aus. Aus welchen Gründen auch immer. Der pfändbare Anteil wird an den Insoverwalter überwiesen.
Darf ich das Geld auf mein P Konto einzahlen? Denn es muss ja Geld für die mtl Abbuchungen auf dem Konto sein.Ich denke der Bank ist egal woher der Geldeingang stammt liege ich da richtig? Ich würde natürlich den Insoverwalter darüber informieren.
Ein angenehmes Wochenende.
LG aus Leipzig itak65
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Re: Lohn Barauszahlung einmalig

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Hi Itak65,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Lohn Barauszahlung einmalig" geschaut?
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Shopgirl
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Re: Lohn Barauszahlung einmalig

Beitrag von Shopgirl »

Natürlich darfst du Geld auf dein P-Konto einzahlen.
Du musst nur halt aufpassen, dass du den monatlichen Freibetrag nicht überschreitest. Jede Einzahlung zählt genauso zum Freibetrag wie Lohn etc. Solange du aber innerhalb des Freibetrags bleibst, wird auch nix gesperrt.
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Itak65
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Re: Lohn Barauszahlung einmalig

Beitrag von Itak65 »

Guten Abend ,ich hatte die 600 im März dann bar eingezahlt, allerdings hat die Bank mir das Geld nicht freigegeben mit der Begründung das mein p Konto im Inso verfahren nur für den Lohn freigegeben ist und für keine anderen Geldeingänge auch keine eigenen Bareinzahlungen, selbst wenn der Freibetrag dadurch nicht überschritten wird.
Angenehmen Abend
Itak65
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Shopgirl
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Re: Lohn Barauszahlung einmalig

Beitrag von Shopgirl »

Das ist, mit Verlaub, absoluter Blödsinn. Innerhalb der Freigrenze ist es vollkommen egal, woher das Geld stammt.
Hast du dich damit abspeisen lassen oder hast du dich entsprechend beschwert?
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Itak65
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Re: Lohn Barauszahlung einmalig

Beitrag von Itak65 »

Guten Morgen Shopgirl naja die Bank hat mir das so erklärt das es für sie passt. Ich habe denen das auch
so gesagt, ich musste auf das AG mit nachweis vom Arbeitgeber das es den Lohn in bar gab und habe das Geld freigeben lassen nach 5 Wochen konnte ich dann darüber verfügen.aber die Caritas meinte auch bitte keine Bareinzahlungen tätigen.
LG itak65
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Itak65
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Re: Lohn Barauszahlung einmalig

Beitrag von Itak65 »

Also so gesagt alles was nicht vom Arbeitgeber kommt bekommt der Insolvenzverwalter. Bin ja noch im verfahren.
Itak65
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Shopgirl
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Re: Lohn Barauszahlung einmalig

Beitrag von Shopgirl »

Ich kann es nur wiederholen: Das stimmt nicht. Was die Bank dir da erzählt hat, ist Blödsinn. Innerhalb der Freigrenze kannst du einzahlen, so viel wie du willst. Schwierig wird es nur, wenn durch die Einzahlungen + Überweisungen, die vielleicht noch so reinkommen, der Freibetrag überschritten wird. Der Bank hätte man echt auf die Finger klopfen müssen. Das ist so einfach nicht in Ordnung.
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Itak65
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Re: Lohn Barauszahlung einmalig

Beitrag von Itak65 »

Vielen Dank Shopgirl leider hat meine Bank keine Filiale wo man vorsprechen kann die i......a ist nur telefonisch zu erreichen.aber danke dir das ist gut zu wissen.
Itak65
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caffery
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Re: Lohn Barauszahlung einmalig

Beitrag von caffery »

Mir fehlt auch - bei allem was ich schon erlebt habe - der Glaube, dass eine Bank so handelt.

Das hier ist der einzig richtige Satz:
Itak65 hat geschrieben: 4. Jul 2023, 07:33 aber die Caritas meinte auch bitte keine Bareinzahlungen tätigen.
Eben wegen der P-Kontoarithmetik und des Insolvenzverwalters der die Einzahlung auf den Kontoauszügen irgendwann sehen und hinterfragen wird. Von daher sind solche Einzahlungen dem Grunde nach Käse - keine Frage.

Aber dass sich eine Bank hinstellt und selbständig auf den einzelnen Konten zwischen Lohnzahlungen und mutmaßlichem Neuwerwerb zum Frommen eines Insolvenzbeschlags selektiert - im Leben nicht! Genau das ist ja aus Sicht der Bankenbranche der Sinn der pauschalen Freibeträge - eben dies nicht zu tun (bzw. tun zu wollen).

Alles was ich mir entfernt vorstellen kann, ist eine übermotivierte "Tür und Angel" Aussage einer Telefon- oder Thekenkraft einer Bank wo jemand sein gefährliches Halbwissen mit seiner persönlichen Lebenseinstellung vermischt und in die Welt entlassen hat.


PS: Kann es nicht alternativ vielleicht sein, dass der Quellenfreigabebeschluss vielleicht doch schon "durch" war? Dann wäre der jeweilige Lohneingang ggf. gleich dem jeweiligen monatlichen Freibetrag. Kann es sein, dass das eigentlich gemeint war?
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Itak65
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Re: Lohn Barauszahlung einmalig

Beitrag von Itak65 »

Hallo Caffery danke euch für die interessanten Antworten, der Freigabebeschluss für den kompletten Lohneingang lag der Bank schon vor.
Und nachdem mir gesagt wurde die Bank darf mir die Bareinzahlung nicht geben,
bin ich ja zum Amtsgericht mit einem Schreiben vom Arbeitgeber damit mir die 600 Euro freigegeben werden.das hat dann ja auch geklappt.Aber ich denke das liegt am Insolvenzverwalter das er vielleicht das Konto nur für den Lohneingang freigegeben hat.
Itak 65
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