Leasing Auto
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Leasing Auto
Hallo, habe vor ca. 4 Jahren ein Auto für meine Tochter geleast. Vertrag läuft 6/24 aus. Das Auto wurde von mir mit einer Ratenzahlung abgezahlt, die mir meine Tochter aber jeden Monat seit 4 Jahren monatlich zurückzahlt. Jetzt löst Sie mit einer Schlußrate von ca.6000 € das Auto aus. Wir wollen dann den Fahrzeugbrief auf Sie überschreiben. Ich möchte meinerseits, d.h. in naher Zukunft vielleicht Privatinsolvenz anmelden. Meine Frage wäre ob das Auto dann in der Insolvenzmasse relevant ist und meine Tochter das Auto abgeben muß.
D.h. wie lange muß die Überschreibung des Kfz-Briefes vorüber sein um nicht mehr in die Insolvenzmasse zu fallen.
D.h. wie lange muß die Überschreibung des Kfz-Briefes vorüber sein um nicht mehr in die Insolvenzmasse zu fallen.
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- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Leasing Auto
Dann will ich mal eine Antwort versuchen ...
Ich würde sagen: Es kommt darauf an ... (wie so oft im Leben) hier wohl auf Deinen Insolvenzverwalter in spe. Ist es einer, dem Du die Situation erklärst und der sie versteht und verstehen will, dann kann ja 'eigentlich' nichts passieren, denn Du hast ja weder Dein Vermögen verscherbelt, noch einen Gläubiger benachteiligt.
Aber es gibt ja auch IV 'vom Stamme Nimm' (was Du kriegen kannst), der dann möglicherweise argumentiert: Du hast Dein Auto an Deine Tochter verkauft, um es der Insolvenzmasse zu entziehen, also her mit den Kröten ...
Ich vermute mal, hier greift die InsO ab §132 ff:
https://dejure.org/gesetze/InsO/132.html
und da gibt es Fristen von drei Monaten bis zu zehn Jahren - was in Deinem Konkreten Fall zutrifft ?
Keine Ahnung.
Die drei Monate würde ich aber jedenfalls (mindestens) abwarten bis zum Inso-Antrag.
Hier gibt es die Formulare zum Inso-Antrag, da kannst Du nachlesen, was Du dann alles angeben musst:
https://justiz.de/service/formular/date ... C45EB6CE35
Viel Glück !
Ich würde sagen: Es kommt darauf an ... (wie so oft im Leben) hier wohl auf Deinen Insolvenzverwalter in spe. Ist es einer, dem Du die Situation erklärst und der sie versteht und verstehen will, dann kann ja 'eigentlich' nichts passieren, denn Du hast ja weder Dein Vermögen verscherbelt, noch einen Gläubiger benachteiligt.
Aber es gibt ja auch IV 'vom Stamme Nimm' (was Du kriegen kannst), der dann möglicherweise argumentiert: Du hast Dein Auto an Deine Tochter verkauft, um es der Insolvenzmasse zu entziehen, also her mit den Kröten ...
Ich vermute mal, hier greift die InsO ab §132 ff:
https://dejure.org/gesetze/InsO/132.html
und da gibt es Fristen von drei Monaten bis zu zehn Jahren - was in Deinem Konkreten Fall zutrifft ?
Keine Ahnung.
Die drei Monate würde ich aber jedenfalls (mindestens) abwarten bis zum Inso-Antrag.
Hier gibt es die Formulare zum Inso-Antrag, da kannst Du nachlesen, was Du dann alles angeben musst:
https://justiz.de/service/formular/date ... C45EB6CE35
Viel Glück !
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Re: Leasing Auto
Ja, wenn mann so durch gewisse Internet Seiten Betreff Leasing Auto und Insolvenz geht, kann man schon sagen, das das Auto nie in meinem Besitz war, obwohl ich es für meine Tochter geleast habe und auch im Kaufvertrag stehe.
Die Zahlungen meiner Tochter sind ja nachweisbar. Ich habe dafür keinen Cent gezahlt.
Die Zahlungen meiner Tochter sind ja nachweisbar. Ich habe dafür keinen Cent gezahlt.
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Re: Leasing Auto
Meine Tochter bekam noch kein Leasing da in Ausbildung, also steht mein Name darin.
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Re: Leasing Auto
Also ist es dein Auto und dein Vermögenswert.
Welchen Spielraum da ein IV haben soll, ist mir schleierhaft.
Welchen Spielraum da ein IV haben soll, ist mir schleierhaft.
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Re: Leasing Auto
Das sehe ich anders. Ich habe keinen Cent für dieses Auto gezahlt sondern nachweisbar meine Tochter.
Ich werde es auch nie verkaufen und daraus Geld beziehen.
Also warum soll Sie bestraft werden wenn ich in Insolvenz gehe.
Ich werde es auch nie verkaufen und daraus Geld beziehen.
Also warum soll Sie bestraft werden wenn ich in Insolvenz gehe.
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Re: Leasing Auto
Du hast das Formular "Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens" nicht gelesen,
was ich Dir oben verlinkt hatte ??
Darin steht ( Ergänzungsblatt 5 K zum Vermögensverzeichnis):
1.
Ich habe in den letzten 4 Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens folgende Geldbeträge, Forderungen oder Gegenstände verschenkt (gebräuchliche Geschenke von geringem Wert sind nicht anzugeben):
und weiter:
Ich habe in den letzten 2 Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens folgender nahestehenden Person folgende Vermögensgegenstände (auch Forderungen) entgeltlich veräußert:
Frage also:
Hast Du etwas "verschenkt" ? Dann solltest Du vier Jahre mit dem Inso-Antrag warten.
Hast Du etwas "veräussert" ? Dann solltest Du zwei Jahre mit dem Inso-Antrag warten.
Nach Deiner Schilderung vermute ich mal, dass Du vor vier Jahren ein Auto geleast hast und direkt mit Deiner Tochter so etwas wie einen "Unterleasingvertrag" gemacht hast ?
Oder hattest Du jemals vor, das Kfz (wofür Dir Deine Tochter die monatliche Leasingrate gezahlt hat) selbst zu behalten ? Das wäre wirklich unfein Deiner Tochter gegenüber gewesen ...
Ich würde beide Fragen in Bezug auf das Kfz mit gutem Gewissen mit "Nein" beantworten.
Dann muss man im "Ergänzungsblatt 5 B zum Vermögensverzeichnis" alle Fahrzeuge angeben:
Kraftfahrzeuge
(Bitte Typ/Fabrikat, Kennzeichen, Baujahr, km-Leistung und Aufbewahrungsort des
Fahrzeugbriefes angeben)
In einem "Vermögensverzeichnis gem. ZPO" sind die Verhältnisse immer genau zum Stichtag anzugeben
und nicht, was in der Vergangenheit alles war, welche Fahrzeuge Du früher mal besessen hast.
Warum zahlt Deine Tochter eigentlich nicht ab sofort die Raten direkt an die Leasing-Firma ?
Und auch den Ablösebetrag in 6.2024 ?
Warum läuft das überhaupt noch über Dich ?
Wenn Ihr den Eigentumsübertrag des Kfz dann erst nach der letzten Zahlung machen wollt (6.2024),
dann würde ich, wie gesagt, den Inso-Antrag nicht vor 9.2024 abgeben.
Wenn es eine "Privat" ( = Verbraucher-) Insolvenz wird, dann dauert das doch sowieso ...
(denn Du brauchst ja eine "geeignete Stelle", wie zB eine Schuldnerberatung, die Dir das "Scheitern des aussergerichtlichen Einigungsversuchs" bescheinigt.
Oder warst Du schon bei einer Schuldnerberatung und die hat diesen AEV schon erfolglos gemacht?
Du solltest jedenfalls alle Fragen im Inso-Antrag sehr genau lesen und sehr korrekt beantworten,
aber das wird die Schuldnerberatung zu gegebener Zeit dann mit Dir besprechen und Du kannst mit denen alle Deine Fragen klären.
was ich Dir oben verlinkt hatte ??
Darin steht ( Ergänzungsblatt 5 K zum Vermögensverzeichnis):
1.
Ich habe in den letzten 4 Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens folgende Geldbeträge, Forderungen oder Gegenstände verschenkt (gebräuchliche Geschenke von geringem Wert sind nicht anzugeben):
und weiter:
Ich habe in den letzten 2 Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens folgender nahestehenden Person folgende Vermögensgegenstände (auch Forderungen) entgeltlich veräußert:
Frage also:
Hast Du etwas "verschenkt" ? Dann solltest Du vier Jahre mit dem Inso-Antrag warten.
Hast Du etwas "veräussert" ? Dann solltest Du zwei Jahre mit dem Inso-Antrag warten.
Nach Deiner Schilderung vermute ich mal, dass Du vor vier Jahren ein Auto geleast hast und direkt mit Deiner Tochter so etwas wie einen "Unterleasingvertrag" gemacht hast ?
Oder hattest Du jemals vor, das Kfz (wofür Dir Deine Tochter die monatliche Leasingrate gezahlt hat) selbst zu behalten ? Das wäre wirklich unfein Deiner Tochter gegenüber gewesen ...
Ich würde beide Fragen in Bezug auf das Kfz mit gutem Gewissen mit "Nein" beantworten.
Dann muss man im "Ergänzungsblatt 5 B zum Vermögensverzeichnis" alle Fahrzeuge angeben:
Kraftfahrzeuge
(Bitte Typ/Fabrikat, Kennzeichen, Baujahr, km-Leistung und Aufbewahrungsort des
Fahrzeugbriefes angeben)
In einem "Vermögensverzeichnis gem. ZPO" sind die Verhältnisse immer genau zum Stichtag anzugeben
und nicht, was in der Vergangenheit alles war, welche Fahrzeuge Du früher mal besessen hast.
Warum zahlt Deine Tochter eigentlich nicht ab sofort die Raten direkt an die Leasing-Firma ?
Und auch den Ablösebetrag in 6.2024 ?
Warum läuft das überhaupt noch über Dich ?
Wenn Ihr den Eigentumsübertrag des Kfz dann erst nach der letzten Zahlung machen wollt (6.2024),
dann würde ich, wie gesagt, den Inso-Antrag nicht vor 9.2024 abgeben.
Wenn es eine "Privat" ( = Verbraucher-) Insolvenz wird, dann dauert das doch sowieso ...
(denn Du brauchst ja eine "geeignete Stelle", wie zB eine Schuldnerberatung, die Dir das "Scheitern des aussergerichtlichen Einigungsversuchs" bescheinigt.
Oder warst Du schon bei einer Schuldnerberatung und die hat diesen AEV schon erfolglos gemacht?
Du solltest jedenfalls alle Fragen im Inso-Antrag sehr genau lesen und sehr korrekt beantworten,
aber das wird die Schuldnerberatung zu gegebener Zeit dann mit Dir besprechen und Du kannst mit denen alle Deine Fragen klären.
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Re: Leasing Auto
Da hast Du richtig vermutet. Ich kann beide Fragen mit nein beantworten. Das Fahrzeug bzw. die Ablöserate zahlt jetzt meine Tochter in 12/23 im Voraus. Das hat die Leasing-Bank angeboten.
Ich denke halt das Auto war nie in meinem Besitz, ich habe nichts gekauft, abgezahlt oder verkauft, es hat mir nie gehört. Ich hab rigrntlich nur meiner Tochter helfen wollen, damit Sie mobil sein kann.
Ich denke halt das Auto war nie in meinem Besitz, ich habe nichts gekauft, abgezahlt oder verkauft, es hat mir nie gehört. Ich hab rigrntlich nur meiner Tochter helfen wollen, damit Sie mobil sein kann.
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Re: Leasing Auto
Ja bei einer Schuldnerberatung bin ich auch schon und ich hoffe die werden mir dann schon helfen.
Gehe von Frühjahr/Sommer kommenden Jahres aus.
Gehe von Frühjahr/Sommer kommenden Jahres aus.
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