Jährliche Mitteilung an den IV

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Antworten
RubyGloom
Wissender
Reaktionen: 7
Beiträge: 112
Registriert: 23. Jan 2019, 20:59

Jährliche Mitteilung an den IV

Beitrag von RubyGloom »

Moin,

ich muss demnächst das erste Mal diesen jährlichen Fragebogen an den IV in der WVP ausfüllen.

1. Warum muss ich einen Nachweis für Kindergeld für ein minderjähriges Kind einreichen ?
Das Kind lebt in meinem Haushalt, das Kindergeld bekommt meine Frau.

2. Wieso muss meine Frau einen aktuellen Einkommensnachweis einreichen ?
Meine Frau wird bei der Pfändung nicht als unterhaltsberechtigte Person berücksichtigt, da sie eigenes Einkommen hat.

Ja ich weiß, der Fragebogen ist Standard ohne Rücksicht auf meine persönliche Situation, aber 1. interessiert mich und bei 2. ziert sich meine Frau ... und ich würde gerne einfach wissen, auf welcher Grundlage, das abgefragt wird.

Danke und Gruss
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Jährliche Mitteilung an den IV

Werbung

Hi RubyGloom,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Jährliche Mitteilung an den IV" geschaut?
0
tidus82
Admin
Reaktionen: 220
Beiträge: 1395
Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: Jährliche Mitteilung an den IV

Beitrag von tidus82 »

Genau wie du schreibst: da macht sich niemand die Mühe und schreibt dem Insolvenzler einen perfekten auf ihn zugeschnittenen Fragebogen.

Ich vermute nicht, dass dir irgendein Nachteil draus gestrickt werden kann, wenn deine Frau - die eh nicht berücksichtigt wird - keine Gehaltsabrechnungen vorlegt. Es wäre nur wichtig, wenn sie aktuell berücksichtigt wird um nachzuweisen, dass das auch weiterhin so bleibt bzw. war.
Außerdem muss deine Frau ja nicht mitwirken - mit der Gefahr, dass sie als Unterhaltspflichtige Person wegfallen würde.

Übrigens - mein Fragebogen fragt mich jedes Jahr nach meinem Geburtsdatum - ich vermute dass sich das nicht mehr ändern wird und eigentlich Blödsinn ist. :)

Ich würd da einfach gar nix reinschreiben bzw durchstreichen, weil es irrelevant ist.

Bei meinem Fragebogen wird auch jährlich nach meinem Geburtsdatum gefragt - ich vermute das wird sich wahrscheinlich nicht mehr ändern ;)
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 398
Beiträge: 2475
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Jährliche Mitteilung an den IV

Beitrag von caffery »

1. Ich vermute, der Fragebogen kennt den BGH Beschluss vom 19.12.19, Az. IX ZB 83/18 noch nicht.

"...und Kindergeld sind keine eigenen Einkünfte i.S.d. § 850c Abs. 4 ZPO des unterhaltsberechtigten Kindes."

Seit diesem Beschluss ist die Frage m.E. in der Tat einigermaßen sinnfrei.

2. Den ersten Aspekt (Herausrechnung) hat Tidus ja schon beschrieben. Wenn die Frau bereits unterhaltstechnisch raus ist - raußer gibts nicht.

Allerdings gibt es noch den Aspekt der Kostenstundung. In bestimmten Konstellationen kann es Probleme mit eben dieser geben, wenn auf die Frage nicht reagiert wird.
Da ich mich aber zu erinnern meine, dass bei Dir ohnehin durch laufend Pfändbares keine Kosten offen sein dürften, wäre auch dieses Problem in Deinem Falle keins.
0
RubyGloom
Wissender
Reaktionen: 7
Beiträge: 112
Registriert: 23. Jan 2019, 20:59

Re: Jährliche Mitteilung an den IV

Beitrag von RubyGloom »

Moin,

danke für die erhellenden Antworten :-)

Ja, bei mir wird monatlich von meinem Gehalt ein anständiger Betrag gepfändet, die Kosten sind bereits jetzt gedeckt.

Was meine Frau angeht, verdient sie mittlerweile etwas mehr, als zum Zeitpunkt der Herausrechnung und da der IV damals "gnädigerweise" auf die hälftige Herausrechnung unserer gemeinsamen Tochter verzichtet hat, hat meine Frau keine Lust auf Sperenzchen meines jetzt TH. Es gibt ja noch 2 weitere unterhaltsberechtigte Kinder bei ihr :-(

Wir schauen mal, was wir wie belegen. Sollte es wieder Kurisositäten geben, werde ich mich sicher melden :-)
0
Antworten