Hallo Zusammen,
mein Mann und ich haben 2023 zeitgleich die Inso eingereicht.
Ich habe im April ein Schreiben vom Gericht bekommen, dass das Insoverfahren nach Schlussverteilung aufgehoben wurde.
Mein Mann bekam dieses Schreiben nicht.
Auf Nachfrage beim Insoverwaltung wurde nur mitgeteilt, dass die Schlussrechnung für meinen Mann noch gar nicht erstellt sei. Trotz dem sei das Insoverfahren nach den 3 Jahren, also am 15.06. beendet.
Jetzt habe ich aber gerade recherchiert, dass dem nicht so ist.
Was wären jetzt die besten Schritte?
Schließlich zieht der Insoverwalter ja weiterhin Geld ein beim Arbeitgeber, bis die Restschuldbefreiung erteilt ist.
Grüße JSJ
Insolvenzverwalter schreibt Schlussrechnung nicht
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Re: Insolvenzverwalter schreibt Schlussrechnung nicht
Hi JSJ,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Insolvenzverwalter schreibt Schlussrechnung nicht" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Insolvenzverwalter schreibt Schlussrechnung nicht" geschaut?
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AktiverRentner
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- Registriert: 7. Jun 2023, 17:29
Re: Insolvenzverwalter schreibt Schlussrechnung nicht
Man muss unterscheiden zwischen Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiungsverfahren. Die Restschuldbefreiung wird unabhängig vom Insolvenzverfahren erteilt, schriftlich durch das Gericht, ggf. rückwirkend zum 15.06. Nach diesem Zeitpunkt noch eingezogene Gelder werden vom IV vollständig zurück gezahlt.
Mein RSB Datum war April, RSB rückwirkend erteilt Anfang August (extrem spät), Insolvenzverfahren erst Ende November beendet.
Ich empfehle die Rückfrage beim Gericht, wenn der Bescheid zur RSB bis Mitte Juli noch nicht vorliegt. Die brauchen eine gewisse Bearbeitungszeit. Beachte: die Löschungsfrist bei der Schufa beginnt erst mit dem Datum des RSB-Bescheides zu laufen, nicht mit dem 15.06. Je länger der also dauert, desto länger auch die neg. Schufa.
Mein RSB Datum war April, RSB rückwirkend erteilt Anfang August (extrem spät), Insolvenzverfahren erst Ende November beendet.
Ich empfehle die Rückfrage beim Gericht, wenn der Bescheid zur RSB bis Mitte Juli noch nicht vorliegt. Die brauchen eine gewisse Bearbeitungszeit. Beachte: die Löschungsfrist bei der Schufa beginnt erst mit dem Datum des RSB-Bescheides zu laufen, nicht mit dem 15.06. Je länger der also dauert, desto länger auch die neg. Schufa.