Insolvenzeröffnung erste Fragen

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grinchessin
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Insolvenzeröffnung erste Fragen

Beitrag von grinchessin »

Hallo,

meine Insolvenz wurde ja am 01.08. eröffnet.

Ich habe grade den Antrag 905 ZPO fertig gemacht, weil ja dann bei meinem Arbeitgeber abgeführt wird.

So jetzt bekam ich von meinem Vermieter die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2023. Ich muss 230 € nachzahlen (eigentlich hatte ich nicht damit gerechnet, weil ich letztes Jahr 500 € wieder bekommen habe aber nun gut)

Den Betrag will er im September vom Konto abbuchen. Jetzt hat mich eine Bekannte (die ebenfalls in der Inso ist) darauf hingewiesen, das ich das eigentlich auch beim IV angeben muss. Das Rechnungsdatum ist der 06.08., aber sie meinte ausschlaggebend ist wann die Forderung entstanden ist. Ist das so korrekt, das ich das dem IV melde?

Ich habe Angst vor der Reaktion meines Vermieters :( rausschmeißen kann er mich deswegen nicht oder?
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Re: Insolvenzeröffnung erste Fragen

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Hi grinchessin,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Insolvenzeröffnung erste Fragen" geschaut?
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robo
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Re: Insolvenzeröffnung erste Fragen

Beitrag von robo »

Ja, würde ich auch so sehen (dass Du diese NK-Abrechnung dem Inso-Verwalter weitergeben solltest
und dem Lastschrifteinzug ggf. widersprechen solltest, wenn der Vermieter es trotzdem versucht).

Nein, rausschmeißen kann der Vermieter Dich deswegen m.W. nicht
(er könnte natürlich einen anderen Grund suchen ... ist aber heutzutage nicht so einfach, einen Mieter vor die Tür zu setzen).

Vielleicht hat Dein Insolvenzverwalter sich noch gar nicht bei Deinem Vermieter gemeldet ?
Hattest Du den Vermieter schon über Deine Inso informiert ?
Falls 'nein', dann solltest Du es jetzt tun und mitteilen, dass Du seine Abrechnung an den Inso-Verwalter weitergegeben hast und bitten, von einer Lastschrift abzusehen, weil Du der sonst widersprechen müsstest (und das würde ja unnötige Kosten verursachen).
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grinchessin
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Re: Insolvenzeröffnung erste Fragen

Beitrag von grinchessin »

robo hat geschrieben: 11. Aug 2024, 16:42 Ja, würde ich auch so sehen (dass Du diese NK-Abrechnung dem Inso-Verwalter weitergeben solltest
und dem Lastschrifteinzug ggf. widersprechen solltest, wenn der Vermieter es trotzdem versucht).

Nein, rausschmeißen kann der Vermieter Dich deswegen m.W. nicht
(er könnte natürlich einen anderen Grund suchen ... ist aber heutzutage nicht so einfach, einen Mieter vor die Tür zu setzen).

Vielleicht hat Dein Insolvenzverwalter sich noch gar nicht bei Deinem Vermieter gemeldet ?
Hattest Du den Vermieter schon über Deine Inso informiert ?
Falls 'nein', dann solltest Du es jetzt tun und mitteilen, dass Du seine Abrechnung an den Inso-Verwalter weitergegeben hast und bitten, von einer Lastschrift abzusehen, weil Du der sonst widersprechen müsstest (und das würde ja unnötige Kosten verursachen).
Hey ich habe noch nicht mit meinen Vermieter geredet, weil ich ja auch erst seit ein paar Tagen von der Inso weiß ... dann werde ich da morgen mal anrufen & hoffe, das er erstmal nicht die Betriebskosten abbucht.
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grinchessin
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Re: Insolvenzeröffnung erste Fragen

Beitrag von grinchessin »

Aktuell nervt mich irgendwie alles :(

Ich habe mein Erstgespräch beim IV erst am 04.09. persönlich bei ihm im Büro.

Heute kamen wieder 7 gelbe Briefe alles Vollstreckungsbescheide. Der Postbote hat sie mir diesmal persönlich überreicht was mir einfach extrem peinlich war. Da frag ich mich auch gucken die Gläubiger nicht vorher unter Insolvenzbekanntmachungen bevor sie unnötig Bescheide rausschicken.

Dann weiß ich nicht, ob ich noch über mein Gehalt was in ein paar Tagen kommt noch voll verfügen darf (wahrscheinlich nicht, wenn Eröffnung am 01.08. war). Mein Arbeitgeber hat jedenfalls noch nichts erhalten.

Dann mach ich mir selber Druck, weil ich das Gespräch beim IV direkt im Büro habe.

Hab mir den Start in die Insolvenz irgendwie anders vorgestellt teilweise fühlt man sich echt überfordert mit allem.
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AktiverRentner
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Re: Insolvenzeröffnung erste Fragen

Beitrag von AktiverRentner »

Geh es ruhig an.
Freue dich darüber, dass das Gespräch im Büro des IV ist und nicht bei Dir zuhause. Er guckt nicht rum und sucht nach irgendwas zum Verwerten. Wenn er noch weitere Unterlagen will, hast du noch Zeit, dich darum zu kümmern und musst nicht sofort unter Zeitdruck suchen. Wenn du Glück hast, gibt es einen guten Kaffee.
Nimm die gelben Briefe mit zum IV, die sind nicht mehr dein Problem, er muss die Arbeit machen.
Halte dich an die Auflagen, arbeite dem IV zu, soweit erforderlich und ansonsten lehne dich zurück und versuche, langsam in einen ruhigen, stressfreien Modus zu kommen. Die Gläubiger sind jetzt nicht mehr dein Problem sondern die Aufgabe des IV. Dafür bekommt er Geld.
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Bernd111
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Re: Insolvenzeröffnung erste Fragen

Beitrag von Bernd111 »

7 gelbe Brief auf einen Schlag persönlich überreicht zu bekommen, hätte ich auch eher als unangenehm empfunden. Sowas drei Wochen nach InsoEröffnung ist maximal unglücklich. Nun gut, alles geht seinen Weg. Ich habe die ersten zwei Monate nach Eröffnung auch eher als stressig empfunden (das Behalten meines Autos klären, Unterlagen suchen, Kontoauszüge zusammentragen, Zahlungen an sämtliche Gläubiger des letzten Jahren aufschreiben usw.).

Aber so gesehen ist dieser Stress nichts anderes als der Anfang vom Ende von dem viel größeren Stress einer Überschuldung. Sehe also ruhig das Positive darin.

Zum Augustgehalt: Wenn dein IV vernünftig arbeitet (wovon du aber ausgehen kannst), wirst du dein Augustgehalt nicht vollständig behalten können. Also selbst wenn du jetzt erstmal ein ungepfändetes Gehalt bekommst, wird dein IV normalerweise den pfändbaren Teil deines Augustgehalts nachträglich von dir haben wollen. Mein Tipp also: Den pfändbaren Teil deines Augustgehalts NICHT ausgeben sondern in die berühmte Keksdose stecken, so dass du dann später, nachdem der IV diesen Betrag von dir eingefordert hat, eben jenen dem IV überweisen kannst (und zuhause in Bar sozusagen weiter über den Betrag verfügen kannst).

Ach und noch ein Tipp aus eigener schmerzhafter Erfahrung: räume jetzt dein Konto komplett leer, alles in die Keksdose!
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grinchessin
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Re: Insolvenzeröffnung erste Fragen

Beitrag von grinchessin »

Hallo danke für eure lieben Antworten :)

Ich hatte den Tag einfach noch nachmittags beim Insolvenzverwalter direkt angerufen und er machte einen recht freundlichen Eindruck.

Die ganzen gelben Briefe haben sich jetzt wahrscheinlich einfach überschnitten. Da ich eh persönlich ins Büro muss kann ich ihn die ja ggf. da lassen.

Dann meinte er noch wenn ich jetzt die Tage noch vollen Lohn kriegen sollte & darüber verfügen kann dann ist es halt so. Hat mich auch verwundert ich leg mir den pfändbaren Anteil sicherheitshalber trotzdem mal beiseite.

Ich hoffe echt, das es mir nach dem Gespräch am 04.09. deutlich besser gehen wird und dann langsam Ruhe einkehrt.
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Bernd111
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Re: Insolvenzeröffnung erste Fragen

Beitrag von Bernd111 »

grinchessin hat geschrieben: 24. Aug 2024, 09:42 Dann meinte er noch wenn ich jetzt die Tage noch vollen Lohn kriegen sollte & darüber verfügen kann dann ist es halt so. Hat mich auch verwundert ich leg mir den pfändbaren Anteil sicherheitshalber trotzdem mal beiseite.
Mit Insolvenzeröffnung (bei dir am 01.08.) beginnt auch der Abtretungszeitraum. Somit gehört logischerweise auch das Augustgehalt gepfändet. Was den IV zu solch einer Aussage bewegte, kann ich nicht erklären. Er würde ja ganz praktisch die Gläubiger benachteiligen, wenn der IV dir sozusagen "einen Monat schenkt". Von daher bist du weiterhin gut beraten, den pfändbaren Teil deines Augustgehalts beiseite zu legen (wie du es ja nun auch vor hast).

Üblicher Standard ist auch, dass dein Konto jetzt erstmal dem sogenannten Insolvenzbeschlag unterliegt, so dass du gar nicht über das volle Augustgehalt verfügen kannst, selbst wenn du das volle Gehalt überwiesen bekommen hast (ein P-Konto hast du ja bereits).

Ist schon etwas eigenartig, dass sich dein IV auch Wochen nach Eröffnung nicht bei deinem Arbeitgeber gemeldet hat. Er/sie ist womöglich unterm Strich eine ganz entspannte Natur :lol:
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grinchessin
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Re: Insolvenzeröffnung erste Fragen

Beitrag von grinchessin »

Bernd111 hat geschrieben: 24. Aug 2024, 10:47
grinchessin hat geschrieben: 24. Aug 2024, 09:42 Dann meinte er noch wenn ich jetzt die Tage noch vollen Lohn kriegen sollte & darüber verfügen kann dann ist es halt so. Hat mich auch verwundert ich leg mir den pfändbaren Anteil sicherheitshalber trotzdem mal beiseite.
Üblicher Standard ist auch, dass dein Konto jetzt erstmal dem sogenannten Insolvenzbeschlag unterliegt, so dass du gar nicht über das volle Augustgehalt verfügen kannst, selbst wenn du das volle Gehalt überwiesen bekommen hast (ein P-Konto hast du ja bereits).
Ich glaube meine Bank weiß auch noch gar nicht Bescheid, das ich in der Insolvenz bin. Ich hatte vor Ewigkeiten das Konto online umgewandelt, aber nie eine schriftliche Bestätigung darüber erhalten. Es wird aber in der Schufa als P-Konto gelistet & die Mitarbeiterin bei der Commerzbank meinte zu mir, das P-Konto wird erst richtig aktiv, wenn denen eine Pfändung vorliegt. Oder in meinem Fall wahrscheinlich der Insolvenzbeschlag.

Vom Finanzamt kam zumindest gestern direkt eine neue Steuernummer. Ich vermute mal, das hängt auch mit der Inso zusammen.
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Bernd111
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Re: Insolvenzeröffnung erste Fragen

Beitrag von Bernd111 »

Also die Bank meines alten Kontos wusste von meiner Insolvenzeröffnung VOR MIR. Die sind da in der Regel sehr schnell. Meine neue, aktuelle Bank hatte jedoch erst nach etwa acht Monaten nach Eröffnung reagiert (zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung hatte ich zwei Konten). So unterschiedliche Geschichten gibt es dazu, ich allein habe beide selbst erlebt.

Dass man eine neue Steuer-ID aufgrund einer PrivatInsolvenz bekommt, habe ich allerdings noch nie gehört und noch nie gelesen. Ich selbst habe keine neue bekommen.
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