Insolvens, Paypal und Klarna vergessen
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Re: Insolvens, Paypal und Klarna vergessen
Alles. Auch alle Einkäufe und Abbuchungen? Ich denke nicht.....es müssen lediglich positive Zahlungseingänge gemeldet werden, da sonst der P-Kontofreibetrag überschritten wird....oder habe ich das falsch verstanden?
0
Re: Insolvens, Paypal und Klarna vergessen
Ich verstehe nicht, wo der Bezug zum P-Konto-Freibetrag herkommt. Guthaben bei Paypal ist voll pfändbar, völlig unabhängig von irgendwelchen Freibeträgen.
Abbuchungen interessieren natürlich niemanden. Das hat aber auch keiner behauptet.
Abbuchungen interessieren natürlich niemanden. Das hat aber auch keiner behauptet.
0