Inkassoservice Arbeitsagentur schickt Mahnung über Teilforderung, trotz Insolvenzeröffnung, was tun?

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Pixeltod
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Inkassoservice Arbeitsagentur schickt Mahnung über Teilforderung, trotz Insolvenzeröffnung, was tun?

Beitrag von Pixeltod »

Hallo,

ich habe beim Inkassoservice der Arbeitsagentur zwei offene Posten, weil bei denen anscheinend etwas durcheinander gekommen ist. Kann das jetzt schlecht erklären, weil ich selbst nicht so genau weiß, wie das Chaos zustande gekommen ist.

Jedenfalls gibt es eine Gesamtforderung und eine Teilforderung mit jeweils eigenem Aktenzeichen, obwohl die Teilforderung bereits in der Gesamtforderung enthalten ist.

Deswegen war vor 2 Jahren auch mal der GV da und dem hab ich das erklärt. Er konnte anhand meines Schriftverkehrs mit der Arbeitsagentur nachvollziehen, dass es tatsächlich nur die Gesamtforderung geben dürfte. Er meinte, er würde das rückmelden an die Arbeitsagentur, dass die die Forderungen überprüfen sollen und dann hab ich nie wieder etwas gehört.

Jetzt ist mein Insolvenzverfahren soweit fortgeschritten, dass ich auf den Abschluss warte und auf einmal flattert mir wieder eine Mahnung über die Teilforderung der Arbeitsagentur ins Haus.

Lt. Insolvenztabelle ist nur die Gesamtforderung gemeldet worden und ich bin davon ausgegangen, die Arbeitsagentur hat es zwischenzeitlich geschafft, diese angebliche Teilforderung zu löschen. War aber wohl nicht der Fall.

Wie soll ich mich jetzt verhalten? Ich habe das damals schon nicht hinbekommen, dass die das endlich mal aufdröseln und selbst merken, dass da der Wurm drin ist.

Soll ich die Forderung ignorieren oder was soll ich machen?

Gruß
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robo
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Re: Inkassoservice Arbeitsagentur schickt Mahnung über Teilforderung, trotz Insolvenzeröffnung, was tun?

Beitrag von robo »

Die Forderung der Arbeitsagentur stammt von VOR Deiner Inso-Eröffnung und Du hattest sie auch zur Tabelle gemeldet - also eigentlich alles nicht Dein Problem.

Aber wenn Du nett bist, dann schreibst Du ihnen das kurz:
Ihre Teilforderung AZ ... ist Bestandteil Ihrer Hauptforderung AZ ..., bitte lesen Sie dazu den bisherigen Schriftverkehr.
Ihre Hauptforderung AZ ... wurde von mir zur Tabelle gemeldet.
Bitte bestätigen Sie mir, dass Ihre aktuelle Mahnung vom ... AZ ... damit obsolet ist.
Mit freundlichen Grüßen
Pixeltod

Kopie an den Insolvenzverwalter, resp. Treuhänder
(das auch auf das Schreiben schreiben, damit der Inkassoservice informiert ist, dass der IV informiert ist).

Das werden die zwar vermutlich nicht tun (Dir irgendetwas bestätigen), aber M.E. bist Du damit auf der "sicheren Seite".

Aber Du kannst das ganze natürlich auch einfach ignorieren.
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Pixeltod
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Re: Inkassoservice Arbeitsagentur schickt Mahnung über Teilforderung, trotz Insolvenzeröffnung, was tun?

Beitrag von Pixeltod »

Hallo,

ich wollte mich nur nochmal melden und mitteilen, dass die Sache wohl erledigt ist.

@robo

Hab das so gemacht, wie du vorgeschlagen hast und dann kam nach 2 Wochen ein Schreiben von der Arbeitsagentur, dass sie eine Kopie von meiner Insolvenzeröffnung haben wollen und das hab ich denen per PDF geschickt und auch noch meinen Insolvenzverwalter informiert.

Hab dann vorsichtshalber 1 Woche später nochmal bei der Arbeitsagentur angerufen und die meinten, dass jetzt alles ok wäre, man hätte sich auch schon mit meinem Insolvenzverwalter in Verbindung gesetzt. Lt. meinem Gesprächspartner war, dass die Forderung abwechselnd von mehreren Personen bearbeitet wurde und es deshalb Probleme gegeben hat. Jo, da wusste die rechte Hand mal wieder nicht, was die linke tut.

Danke
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robo
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Re: Inkassoservice Arbeitsagentur schickt Mahnung über Teilforderung, trotz Insolvenzeröffnung, was tun?

Beitrag von robo »

Danke für Deine Rückmeldung, Pixeltod.
Gut, dass sich das nun geklärt hat.
Kommt ja immer wieder vor, das die Rechte nicht weiß, was die Linke tut.
Insbesondere wohl bei solchen Vereinen wie Inkasso"service" der Arbeitsagentur.
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Oavio
Neuankömmling
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Re: Inkassoservice Arbeitsagentur schickt Mahnung über Teilforderung, trotz Insolvenzeröffnung, was tun?

Beitrag von Oavio »

Hallo

So einen ähnlichen Fall hatte ich vor meiner Eröffnung des Verfahrens ebenfalls.
Durch zusätzlich von Corona heimgesuchten und mangels Barmittel voraussichtlich nicht mehr bedienbaren Unterhalt für meine Kinder wegen KUG, bin ich auf das JobCenter zugegangen (die Ex Partnerin bezog zu diesem Zeitpunkt noch ALG II und Kinder waren Teil der BG) , habe ihnen meine Lage erklärt um sicherzustellen, das meinen Kindern und auch der Ex keine weiteren Nachteile entstehen.

Nach ablauf der KUG und ablauf der Abtretungsfrist an das JobCenter kam es zu einer Rückforderung noch vor Eröffnung des Verfahrens durch das JobCenter und diese meldeten die Forderung 2 mal zu Insolvenztabelle an. Einmal als Unterhalt für die Kinder XY -und- Einmal als Bereicherung aus unerlaubter Handlung.
Letztere habe ich aus dem vorliegenden Schriftverkehr mit dem JobCenter an das Insovenzgericht bestritten und auf die doppelte Anmeldung Aufmerksam gemacht.

Auch hier trudelte mir nach Abschluss des Verfahrens und bereits laufenfer WVP dann ein Brief von der Arbeitsagentur und deren Inkassoservice ein.

Ich habe Sie damals mit dem Beschluss zur Eröffnung der Insolvenz Benachrichtigt und gleiches auch an den IV geschickt.

Ich hoffe mit der Erfahrung auch anderen helfen zu können.
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