
was muss man alles beachten wenn man in der Insolvenz heiraten möchte?
Person A - in der WVP , normaler Arbeitnehmer
Person B - nicht in der Insolvenz - keine Gerichtlichen Forderungen etc.
gemeinsam ein Kind .
Ich habe gelesen, dass man die Heirat dem Insolvenzverwalter mitteilen muss.
Muss man sie auch dem Gericht mitteilen?
Muss man das vor der Heirat mitteilen oder nach der Heirat?
Wie weit nach der Heirat muss man es mitteilen?
Was muss man tun, damit der Ehepartner in der Pfändungstabelle berücksichtigt werden soll?
Reicht da die Heiratsurkunde zu schicken an den Arbeitgeber oder auch an den Insoverwalter, oder sogar Gericht?
Was ist noch so zu beachten?
Wie verhält es sich mit den Steuern, ich habe gelesen der bestverdienente soll Klasse 5 und der andere Klasse 1 nehmen oder ?
Was aber, wenn man noch nie eine Steuererklärung gemacht hat,oder hat das damit gar nichts zu tun ?
ich habe nämlich gelesen, eigentlich hat man dadurch gar keine Vorteile, man zahlt dann nur entweder weniger oder mehr am Jahresende zurück.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Wäre über jegliche Tipps Bezüglich Heirat in der Insolvenz ( Wohlverhaltensphase) , dankbar.
Danke vielmals fürs lesen!